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CDU-Regionsfraktion kritisiert SPD-Wahlwerbung auf den Kanälen der ÜSTRA AG

Schlossarek fordert Aufarbeitung bei mittlerweile gelöschten Beitrag

Die CDU-Fraktion in der Regionsversammlung kritisiert die Wahlwerbung der ÜSTRA AG durch das Teilen des Beitrags von SPD-Oberbürgermeisterkandidaten auf den eigenen Social-Media-Kanälen. Insbesondere auf Instagram war dieser am Freitag für längere Zeit als Beitrag der ÜSTRA AG geteilt worden. „Das bewerten wir als klare Verletzung von politischer Neutralität des regionseigenen Unternehmens und der Sorgfaltspflicht der Unternehmenskommunikation“, erklärt Fraktionsvorsitzender Bernward Schlossarek. Dies müsse transparent aufgearbeitet werden.

 

„Zehn Monate vor der Kommunalwahl als regionseigenes Unternehmen Wahlwerbung für den SPD-Oberbürgermeisterkandidaten zu machen ist nicht nur dreist, sondern mehr als nur grob fahrlässig. Es verletzt die politische Neutralität von öffentlichen Unternehmen und ist damit Wasser auf die Mühlen aller antidemokratischen Kräfte. Die Löschung zeigt, die ÜSTRA AG hat den Fehler erkannt. Doch kann es nicht dabeibleiben, diesen unter den Teppich zu kehren. Wir brauchen hier eine transparente Aufarbeitung durch die ÜSTRA AG.“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU in der Regionsversammlung, Bernward Schlossarek.

 

Darum hat die Fraktion eine schriftliche Anfrage an den Regionspräsidenten gestellt, die für Transparenz sorgen soll. Bemerkenswert ist, dies ist nicht das erste Mal, dass die ÜSTRA AG für Aufsehen bei politischer Kommunikation sorgt. „Gerade vor dem Hintergrund des Skandals der Wahlmotivationskampagne zur Stichwahl des Regionspräsidenten 2014, der von der ÜSTRA AG ausgelöst wurde, hätten wir von einem regionseigenen Unternehmen deutlich mehr Sensibilität erwartet.“, erläutert Bernward Schlossarek.

 

 

Darüber hinaus müsse der Fall Konsequenzen für die gesamte Region Hannover und ihre Beteiligungsunternehmen haben: „Wir brauchen verbindliche, klare Regeln und regelmäßige Sensibilisierungen in allen regionseigenen Unternehmen besonders in Wahlkampfzeiten. Das Vertrauen in die politische Neutralität kommunaler Betriebe darf nicht beschädigt werden.“