Viele Kommunalverwaltungen und Gemeinderäte fordern seit langem mehr eigenen Handlungsspielraum, z.B. bei der Einführung von Tempo-30-Zonen. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Änderung der Straßenverkehrsordnung werden erstmals neben dem Verkehrsfluss auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der Stadtentwicklung berücksichtigt, wobei der Sicherheit weiterhin besondere Priorität zukommt. „Der jetzt im Bundesrat endlich final abgesegnete Kompromiss...