Vier Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schlägt die CDU-Regionsfraktion erneut Alarm: Die Umsetzung an den zehn Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung ist völlig unzureichend vorbereitet. Der Vorsitzende und schulpolitische Sprecher, Bernward Schlossarek, zeigt sich empört über die aktuelle Lage:
„Was wir hier erleben, ist ein politisches Versagen mit Ansage. Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulkinder in Deutschland - ausdrücklich auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Doch ausgerechnet diese Kinder und ihre Familien werden flächendeckend benachteiligt“, ärgert sich Schlossarek.
Aus der aktuellen Antwort auf eine CDU-Anfrage an die Regionsverwaltung geht hervor, dass die tatsächlichen Betreuungszeiten aktuell deutlich unter den im Sozialgesetzbuch zugesicherten Anspruch von acht Stunden an fünf Tagen liegen. Stattdessen werden vielerorts lediglich rund sechseinhalb Stunden angeboten, freitags sogar noch weniger. „Von einer verlässlichen Nachmittags- oder gar Ferienbetreuung kann keine Rede sein“, bewertet Schlossarek die Aussagen.
Die Antworten der Verwaltung zur zugesicherten Ganztagsbetreuung zeigen, dass der Rechtsanspruch durch die Region nicht erfüllt werden kann. Hierbei führt die Regionsverwaltung immer wieder fehlende Regelungen des Landes sowie die Unterversorgung beim Personal auf. Dies zeigt sich vor allem bei der Ferienbetreuung, wo für gut 1.400 betroffene Kinder gerade einmal 20 Plätze zur Verfügung stehen.
„Während Land und Region sich in gegenseitiger Schuldzuweisung verlieren, lassen diese die Schulen, Kinder und ihre Familien hängen“, kritisiert Bernward Schlossarek. Die CDU-Regionsfraktion fordert sie daher erneut auf, jetzt endlich ins Handeln zu kommen.
„Zwischen Region und Land braucht es jetzt klare Zuständigkeiten, verbindlichen Zeitplänen und Meilensteine, sowie eine realistische Personalstrategie. Der Rechtsanspruch darf kein leeres Versprechen bleiben. Das ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit von politischen Entscheidungen für Bund, Land und Kommunen“, so Schlossarek abschließend.
