„Die Regionsverwaltung versucht offenbar, den gesetzlichen Anspruch auf dem Papier zu erfüllen, obwohl sie selbst einräumt, dass die Voraussetzungen vor Ort gar nicht vorhanden sind. Das ist keine verantwortungsvolle Bildungspolitik, sondern reine Symbolpolitik zulasten von Kindern mit Förderbedarf und ihren Familien“, urteilt Schlossarek.
Die Region Hannover hat sich das Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu werden und hierfür insbesondere den eigenen Gebäudebestand schrittweise zu sanieren und zu optimieren. Gleichzeitig steigen seit Jahren die Energiekosten spürbar und belasten auch die Budgets der berufsbildenden Schulen erheblich. Daneben treten immer wieder Probleme mit Schimmelbefall an unseren Schulen auf. Fenster sind teilweise noch einfachverglast, Heizungen fallen regelmäßig aus oder laufen im Sommer durch...
Der tatsächliche Umsetzungsstand und die Vorbereitung der Einrichtungen in der Region Hannover sind dabei von großem Interesse, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben fristgerecht und bedarfsgerecht erfüllt werden können. Insofern muss die Region die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für die Ganztagsangebote realisieren. Daher frage ich die Regionsverwaltung, wie sich der aktuelle Sachstand für die Umsetzung des Rechtsanspruchs an den zehn Förderschulen GE.
Dieser Anspruch umfasst eine tägliche Betreuung von acht Stunden an fünf Werktagen – auch während der Schulferien – und zielt darauf ab, die kindliche Entwicklung zu fördern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern sowie die bestehende Betreuungslücke zwischen Kita und Schule zu schließen.
Die massiven Verzögerungen gefährden sowohl den Unterrichtsbetrieb als auch die Ausbildungssicherheit der rund 2.000 Schülerinnen und Schüler. Zudem bestehen erhebliche Abweichungen zwischen den ursprünglich genannten Kosten und Zeitplänen und den inzwischen kommunizierten Erwartungen. Eine transparente Darstellung des aktuellen Sachstands und der weiteren Planung ist daher zwingend notwendig, um die Öffentlichkeit, die Schulgemeinschaft und die politischen Gremien angemessen zu informieren.
Die rot-grün geführte Regionsverwaltung wird den Rechtsanspruch auf Ganztag an der Förderschule Calenberger Schule in Pattensen nicht rechtzeitig umsetzen können. Dies geht aus der aktuellen Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Regionsfraktion hervor. „Es ist frustrierend, dass die Regionsverwaltung trotz klaren Auftrags nicht in der Lage ist, die Voraussetzungen für eine Ganztagsbetreuung rechtzeitig zu schaffen. Seit sieben Jahren liegen die Bedarfe auf dem Tisch –...
„Was wir hier erleben, ist ein politisches Versagen mit Ansage. Der Rechtsanspruch gilt für alle Kinder im Grundschulkinder in Deutschland - ausdrücklich auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf. Doch ausgerechnet diese Kinder und ihre Familien werden flächendeckend benachteiligt“
Das sind keine bloßen „baulichen Mängel“ mehr, sondern potenzielle Gesundheitsgefahren, insbesondere für Kinder. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat als zuständige Fachbehörde die Aufgabe, gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren und Gefahrenlagen zu bewerten, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Diese Zuständigkeit besteht unabhängig davon, wer Eigentümer oder Träger der betreffenden Gebäude ist.
Da das Gebäude entgegen der damaligen Planung bis heute nicht fertiggestellt ist und keine öffentlich zugänglichen Informationen über die Ursachen der Verzögerung vorliegen, besteht ein berechtigtes Interesse an Transparenz über den aktuellen Baufortschritt.