„Die Regionsverwaltung versucht offenbar, den gesetzlichen Anspruch auf dem Papier zu erfüllen, obwohl sie selbst einräumt, dass die Voraussetzungen vor Ort gar nicht vorhanden sind. Das ist keine verantwortungsvolle Bildungspolitik, sondern reine Symbolpolitik zulasten von Kindern mit Förderbedarf und ihren Familien“, urteilt Schlossarek.
Das sind keine bloßen „baulichen Mängel“ mehr, sondern potenzielle Gesundheitsgefahren, insbesondere für Kinder. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat als zuständige Fachbehörde die Aufgabe, gesundheitliche Gefahren für die Bevölkerung abzuwehren und Gefahrenlagen zu bewerten, auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen. Diese Zuständigkeit besteht unabhängig davon, wer Eigentümer oder Träger der betreffenden Gebäude ist.
Die aktuelle dramatische Situation an den Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung dürfte die Regionsverwaltung und die Verwaltungsspitze indes nicht überraschen, da dem Schulträger Region Hannover seit der Vorlage dieser o.g. Prognose lange bekannt ist, dass die bestehenden Ressourcen nicht ansatzweise ausreichen werden, um die Kinder ordnungsgemäß an den regionseigenen Förderschulen zu beschulen.
Es gibt einen großen Bedarf an Förderschulplätzen für Geistige Entwicklung, Räume und Personal fehlen, während die Nachfrage kontinuierlich steigt. Lesen Sie hier unsere Anfrage und die Antwort der Regionsverwaltung zur der geplanten Vorgehensweise.
Gutachterlich wurden diverse Mängel festgestellt und unbedingt notwendige Nacharbeiten als erforderlich erklärt. Wir haben der Verwaltung einige Fragen gestellt und wünschen uns eine ideale Nutzbarkeit des Schulgebäudes für die Schülerinnen und Schüler!