Da seitens des Landes keine Zahlungen für den Inklusionsausgleich erfolgen, ist die Klageerhebung der Region Hannover beim Verwaltungsgericht Hannover der richtige Schritt.
Laut Niedersächsischen Schulgesetz können schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen. Wir haben nachgefragt, welche Veränderungen es seit Regionsbildung gibt.
Gutachterlich wurden diverse Mängel festgestellt und unbedingt notwendige Nacharbeiten als erforderlich erklärt. Wir haben der Verwaltung einige Fragen gestellt und wünschen uns eine ideale Nutzbarkeit des Schulgebäudes für die Schülerinnen und Schüler!
„Am 07. Dezember 2021 werden für die Zukunft der Calenberger Schule in Pattensen wichtige Weichen im Rahmen des Ausbaus und der Erweiterung am Hauptstandort gestellt. Im Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport soll beschlossen werden, dass die Region Hannover beauftragt wird, ein Grundstück von der Stadt Pattensen zu erwerben und eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die Erweiterungsmaßnahmen zu erstellen“, erläutert der CDU-Fraktionsvorsitzende und schulpolitische Sprecher...
„Gute Nachrichten für Seelze. Wir haben lange an einer Perspektive für die Anne-Frank-Schule gearbeitet. Nun ist es soweit, die Region übernimmt die Trägerschaft für die Förderschule in Seelze“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Region Hannover Bernward Schlossarek. Mit Beginn der inklusiven Beschulung in Niedersachsen war das Ende des Förderschwerpunktes Lernen an der Anne-Frank-Schule sichtbar. Dieser Förderschwerpunkt lag in der Trägerschaft der Stadt Seelze. Damit...