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Was machen die Patientenfürsprecher in den Kliniken der KRH GmbH?

Im Jahr 2016 wurde das Niedersächsische Krankenhausgesetzes (NKHG) novelliert. Damit wurde das Amt der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher verpflichtend in den Krankenhäusern eingeführt (siehe § 22 NKHG). Diese Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher sollen als Interessenvertreter von Patientinnen und Patienten Anliegen/Wünsche, Kritik oder Lob entgegennehmen und mit den entsprechenden Stellen im Krankenhaus besprechen. Dabei sind diese Fürsprecherinnen und Fürsprecher weisungsfrei und ehrenamtlich tätig, also keine Mitarbeiter des jeweiligen Krankenhauses. Sie unterliegen zwar im Einzelfall der Schweigepflicht und dürfen Informationen nur mit dem Einverständnis der Patientinnen und Patienten weitergeben, sind aber auch verpflichtet über ihre grundsätzliche Arbeit einen Erfahrungsbericht zu verfassen.

 

Der Regionsabgeordnete Oliver Brandt hat im Februar eine Anfrage zu diesem Thema an die Region Hannover gestellt. In der Vergangenheit hatte die Regionsversammlung die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für die KRH GmbH ernannt. Die letzte Vorlage hierzu war jedoch schon länger her. Dies nahm Brandt zum Anlass nach den aktuellen Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher zu fragen, wie auch nach deren Berichten und wie interessierte Personen sich auf diese Posten bewerben können.

 

Von Seiten der Verwaltung gab es nun die Antwort, dass bereits seit dem Jahr 2023 die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher vom KRH selbst ernannt werden und dort die entsprechenden Berichte vorliegen. Einen Hinweis darüber, warum die Abgeordneten nicht schon längst über die geänderte Zuständigkeit informiert sucht man vergeblich. Lediglich die Information, dass

bisher noch niemand die Berichte der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher erfragt hat, konnte man der Anfrage entnehmen.

 

„Das die Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nicht mehr durch die Regionsversammlung berufen werden, nehme ich mit Bedauern zur Kenntnis. Im Rahmen der weisungsfreien und unabhängigen Tätigkeit gegenüber dem Klinikkonzern wäre es begrüßenswert gewesen, wenn hier keine Änderung in der Zuständigkeit stattgefunden hätte.“, sagt Oliver Brandt und ergänzt „schade, dass die entsprechenden Berichte der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher nicht den Abgeordneten der Region Hannover zur Verfügung gestellt wurden. Ich persönlich halte die Arbeit dieser Personen für sehr wichtig und werde deswegen anregen dieses in einer der nächsten Sitzungen des Gesundheitsausschusses zu thematisieren.“