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CO2-Bepreisung – oder wie der Bürger zur Kasse gebeten wird

„Die von der Ampelregierung geplante CO2-Bepreisung für Müllverbrennungsanlagen ist nichts weiter, als die Bürgerinnen und Bürger erneut zur Kasse zu bitten“, erklärt der Sprecher der Gruppe CDU/FDP im Ausschuss für Abfallwirtschaft Rolf-Axel Eberhardt.

Der Zweckverband aha hat die Jahre 2020, 2021 und 2022 Überschüsse erwirtschaftet. Eigentlich ganz schön, da es sich um einen Gebührenhaushalt handelt, der grundsätzlich keine Überschüsse erwirtschaften soll, das führt in der Theorie dazu, dass die Gebühren gesenkt werden. Leider hat der Gesetzgeber in Niedersachsen festgeschrieben, dass Überschüsse nicht sofort an die Gebührenpflichtigen zurückgegeben werden können, sondern erst bei der übernächsten Gebührenanpassung. Für die Bürgerinnen und Bürger der Region Hannover bedeutet dies trotz Überschuss bei aha eine Gebührenerhöhung im kommenden Jahr.

Jetzt kann man sich darüber ärgern oder man gibt sich der Hoffnung hin, dass bei der nächsten Gebührenanpassung alles etwas günstiger wird. Die Gruppe CDU/FDP befürchtet, dass diese Hoffnung nicht erfüllt wird.

Grund hierfür ist das angepasste BEHG oder ausgeschrieben Brennstoffemissionshandelsgesetz, was vom Bundestag verabschiedet wurde. Noch vor Ende des Monats wird dieses auch im Bundesrat beraten. Das BEHG wird vorgeben, dass Abfallbrennstoffe ab 01.01.2024 in den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden und damit für das erzeugte CO2 Abgaben zu zahlen sind. Aber was bedeutet das konkret für die Menschen in der Region Hannover? 

„Da in der Region der Zweckverband aha für das Thema zuständig ist und dieser sich mit Gebühren finanziert, wird eine Erhöhung der Betriebskosten durch die CO2-Bepreisung an die Verbraucher einfach weitergeben. Das wiederum wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Überschüsse der Vorjahre nicht an die Bürgerinnen und Bürger mittels einer Gebührenreduzierung zurückgegeben werden können. Wahrscheinlicher ist es, dass trotzdem die Gebühren erneut erhöht werden müssen. In Zeiten, in denen die finanzielle Situation bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ohnehin schon angespannt ist, ist weder sozial noch gerecht“, so Eberhardt abschließend.