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Misshandlung von Tieren – Konsequenzen für die Täterinnen und Täter

Oliver Brandt

ABGEORDNETER DER CDU-FRAKTION Ginsterweg 6a

IN DER REGIONSVERSAMMLUNG 31303 Burgdorf

DER REGION HANNOVER

 

03.05.2021

Herrn

Regionspräsidenten

Hauke Jagau

 

im Hause

 

 

Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung 

 

Misshandlung von Tieren – Konsequenzen für die Täterinnen und Täter

hier: Aktuelle Presseberichterstattung: „Hat ein großer Pferdehof aus Burgdorf-Otze Tiere 

misshandelt?“

 

Sehr geehrter Herr Regionspräsident! 

 

In der Presse vom heutigen Tage wird darüber berichtet, dass am Wochenende in der Feldmark bei Burgdorf-Otze vier halbverhungerte und vernachlässigte Pferde durch eine Spaziergängerin entdeckt wurden. Das Veterinäramt sowie die Polizei wurden eingeschaltet. Einige dieser Pferde sollen einem Pferdehof aus Otze, der auch Boxen für Einstellpferde vermietet, gehören.

 

Ich frage die Verwaltung:

 

1. Wie stellt sich im vorliegenden Fall aus Sichtweise des Veterinäramtes der Sachverhalt dar? Hat die Region Hannover gegen die Verantwortlichen Strafanzeige gestellt? Wenn nein, warum nicht?

2. Welche Konsequenzen kann es für die Halter/innen haben, wenn sich der Verdacht der Tiermisshandlung und Vernachlässigung der vier Pferde gegen sie bestätigt? 

3. Kann gegen die beiden Halter/innen, wenn sich die Tierquälerei bestätigt, ein (vorläufiges/befristetes/endgültiges) Tierhalteverbot ausgesprochen werden? Was sind dafür die rechtlichen Voraussetzungen? 

4. Kann dem Pferdehof aus Otze, wenn sein/e Besitzer/in erwiesener Maßen ein/e Tierquäler/in sein sollte, die Vermietung von Einstellboxen für Pferde und somit das Geschäftsmodell untersagt werden?

5. Wie viele Anzeigen gegen Tierquälerei sind dem Veterinäramt der Region Hannover seit 2015 pro Jahr bekannt? Wie viele Anzeigen hat das Veterinäramt der Region aus eigenen Erkenntnissen erstattet?

6. Welche Tierarten waren in den Jahren seit 2015 jeweils und in welcher Anzahl betroffen?

7. Wie viele Täter/innen wurden von den Gerichten verurteilt? Wie lauten diese Urteile? Welche Ahndungen hat die Region Hannover aus eigener Kompetenz (befristet oder unbefristet) verfügt?

8. Welche „Voraussetzungen“ müssen erfüllt sein, damit die Gerichte die Täter/innen nicht nur zu einer Geldstrafe oder Tierhalteverboten, sondern zu Gefängnisstrafen verurteilen können?

9. Wie und in welchen Intervallen werden verurteilte Tierquäler/innen überprüft und überwacht?

10. Ist es richtig, dass Tierquäler/innen, für die in der Region Hannover ein Tierhalteverbot besteht, in einen anderen Landkreis, in welchem das Tierhalteverbot dann nicht mehr gilt, ziehen können? Sind der Region Fälle seit 2001 bekannt? Falls ja, welche? Um welche Tierart handelt es sich hier?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Brandt

Regionsabgeordneter

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4377(IV) Antwort der Regionsverwaltung zu der o.g. Anfrage
4377 (IV) AaA-Misshandlung von Tieren.pd
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