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Keine Phantomdebatten! Wir brauchen einen Ausgleich der Interessen im Gebiet der nördlichen Leine

„Die Debatte um das "Nachtangelverbot" im Bereich der nördlichen Leine ist schon eine Merkwürdigkeit. Es gibt die Maximalforderungen, Kompromissvorschläge, Bewegung in der Verwaltungsvorlage und keine Verhandlungen. Mittlerweile ist das Thema derart politisch aufgeladen, dass eine sachorientierte Lösung vor der Kommunalwahl kaum mehr möglich scheint“, sagt Regionsabgeordneter Stefan Porscha aus Neustadt am Rübenberge.

 

Es gibt auch noch keinen offiziellen Verordnungstext für das Landschaftsschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Stöckendrebber“. Richtig ist vielmehr, dass es Überlegungen der Unteren Naturschutzbehörde gab, 16 von 81 km der Leine unter Verbot zu stellen. Inzwischen strebt die Regionsverwaltung lediglich an, über 9 km ein solches Angelverbot für bestimmte Uferbereiche zu verhängen. 

 

Der CDU ist natürlich klar, dass das die Neustädter, Wunstorfer und Garbsener Angelvereine treffen kann und sie einschränken wird. Nachdem zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Anglern, der Unteren Naturschutzbehörde und den Umweltpolitikern geführt wurden, sehen wir, dass sich aufgrund des Einsatzes der Umweltdezernentin hier etwas bewegt hat. „Die Strecke mit dem Angelverbot wurde deutlich reduziert. Jetzt kommt es auf die Auslegung an. Kann sein, dass die Strecke bei guter fachlicher Begründung weiter reduziert wird“, erklärt Porscha. 

 

Die CDU machte in allen Gesprächen deutlich, dass ein pauschales Nachtangelverbot im gesamten Verlauf der nördlichen Leine abgelehnt wird. Ein komplettes Verbot wäre eine zu starke Einschränkung für die Anglerinnen und Angler. „Die Naturschutzbehörde hatte das nie angestrebt. Deshalb ist die Debatte vor Ort sehr schwierig zu führen“, so Porscha weiter.

 

Naturschutz muss ausgewogen sein. Die CDU ist der Auffassung, dass die Bereiche, die aus naturschutzrechtlichen Gründen unbedingt geschützt werden müssten, auch geschützt bleiben sollten. Im Kern handelt es sich dabei um wenige Flussabschnitte. 

 

Wir sind der Meinung, dass es bei der Abwägung rund um die Nachtangelverbote auch eine wesentliche Rolle spielt, dass die Anglerinnen und Angler mit ihren Vereinen und Verbänden wichtige Partner in Sachen Natur- und Umweltschutz sind. Einige Ökosysteme funktionieren heute wieder tadellos, weil sich die Anglerinnen und Angler darum gekümmert haben. Der Besatz der Leine mit Aal und Lachs in den vergangenen Jahren ist doch ein bestes Beispiel dafür. Da muss man ihnen einen verantwortungsvollen Umgang beim Fledermausschutz zutrauen.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Anglerinnen und Angler den Schutz der Fledermäuse im Blick haben. Und wenn die Gefahr für die Fledermäuse durch das Absenken der Ruten reduziert wird, dann sollte diese pragmatische Lösung als Schutz akzeptiert werden. Und um dies zu klären, sollten alle wieder miteinander sprechen und ihre Forderungen überdenken“, so Porscha abschließend.