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Region Hannover kann Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 nicht erfüllen

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder vom Jahr 2026 an. Gemäß diesem Gesetz haben zunächst ab August 2026 alle Erstklässler einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser Anspruch wird in den folgenden Jahren schrittweise um eine Klassenstufe erweitert, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben wird.

 

Die Region Hannover ist von der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung unmittelbar betroffen, da der Rechtsanspruch sich primär auf alle Schülerinnen und Schüler erstreckt, die ihren ersten Wohnsitz im Bereich des Jugendamtes der Region Hannover haben. Das umfasst alle Schülerinnen und Schüler der Kommunen Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen,

Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf.

 

Bernward Schlossarek, Gruppenvorsitzender CDU/FDP und schulpolitischer Sprecher, erklärt den Hintergrund zur Anfrage an die Regionsverwaltung: „Im fast 1.000 Seiten umfassenden Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 steht auf den Seiten 688-689 ein Satz, der die Gruppe CDU/FDP aufhorchen ließ: „Es ist daher zu erwarten, dass die Region Hannover den gegen sie bestehenden

Rechtsanspruch auf Ganztagsbeschulung ab 2026 nicht erfüllen kann.“

 

Die Regionsverwaltung bestätigte in ihrer Antwort auf die Anfrage der CDU, dass die Umsetzung insgesamt schwierig sei. „Wie so oft bei der Regionsverwaltung setzt man auf das Land Niedersachsen, welches seinerseits die Erwartungen an die Umsetzung bereits heruntergesetzt hat. So will sich die Region Hannover damit behelfen "im Einzelfall bedarfsgerechte Lösungen zu ermöglichen" und hofft darauf, dass nicht so viele Eltern den Rechtsanspruch einklagen werden. Insgesamt eine äußerst unbefriedigende Aussicht für die knapp 5.000 Kinder mit Wohnsitz im Einzugsbereiches des Jugendamtes der Region Hannover“, so Schlossarek.

 

„Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung sind wir besorgt, was die Umsetzung des Rechtsanspruches angeht – dies gilt auch für die Umsetzung des Ganztagsangebotes an den regionseigenen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Hören und Sehen. Die Gruppe CDU/FDP erwartet von der Regionsverwaltung, dass sie umgehend die notwendigen Maßnahmen ergreift, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 umzusetzen und eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen. “, fordert Schlossarek abschließend.