Arnum / B3neu Geschwindigkeitsreduzierung inkl. Antwort der Regionsverwaltung

Sehr geehrter Herr Jagau,

 

seit Eröffnung der B3neu rund um Hemmingen häufen sich die Beschwerden der Einwohnerinnen und Einwohner. Es herrscht an vielen Stellen großes Unverständnis darüber, warum nicht an allen Stellen Lärmschutzmaßnahmen ergriffen worden sind. Ebenfalls gibt es ein großes Unverständnis über die bevorstehende Anhebung der Geschwindigkeit von Tempo 70 km/h auf Tempo 100 km/h (nun voraussichtlich im April 2021). Im weiteren südlichen Verlauf der B3 ist seit langem 70 km/h angeordnet, insbesondere weil sich in diesem Streckenabschnitt meines Wissens nach schwere, teilweise tödliche Unfälle ereignet haben. Zuvor war dort ebenfalls 100 km/h angeordnet. Als Regionsabgeordneter vor Ort teile ich die Auffassung vieler Menschen, dass die Lärmsituation in den betroffenen Gebieten stark verbesserungswürdig ist. 

 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Sicherheit

 

a) Trifft es zu, dass im südlichen Verlauf der B3 (südlich von Arnum bis Pattensen) zuerst die Geschwindigkeit auf 100 km/h festgesetzt war und aufgrund von mehreren Unfällen nun 70 km/h angeordnet ist?

b) Der Bereich der B3neu in Arnum Süd ist eine lange Längskurve ohne Mittelleitplanken. Vor diesem Hintergrund frage ich, wie die Sicherheit dieser Straßenpassage durch die Verwaltung eingeschätzt wird? 

c) Unter welchen Voraussetzungen kann die Region Hannover als zuständige Behörde bereits präventiv die angedachte Geschwindigkeit von 100 km/h reduzieren?

d) Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen grundsätzlich, von der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Geschwindigkeit abzuweichen? 

e) Gibt es im Regionsgebiet Straßen, bei denen bereits im Vorfeld aufgrund der Beschaffenheit der Straße, des Verlaufs oder sonstigen Gründen von der im Planfeststellungsverfahren vorgesehenen Geschwindigkeit abgewichen wurde? 

 

2) Lärm

 

a) Wann ist der nächste Termin, um die tatsächlichen Lärmwerte zu überprüfen? 

b) Ist die B3neu Bestandteil des Lärmaktionsplan? Wann muss dieser aktualisiert werden? Welche Maßnahmen können im Lärmaktionsplan bzgl. der B3neu getroffen werden?

c) Wie schätzt die Region Hannover die aktuelle Lärmsituation ein? 

d) Die Region Hannover hat mitgeteilt, dass die Lärmgrenzwerte, die das BImSchG vorgeben, eingehalten werden und dies im Planfeststellungsverfahren festgestellt wurde. Wann erfolgte diese Ermittlung? Kann vor dem Hintergrund, dass PKW und LKW in den vergangenen Jahren schwerer geworden sind, davon ausgegangen werden, dass die Lärmwerte sich im Vergleich zur damaligen Feststellung verändert haben? 

e) Wie viel Beschwerden und Eingaben liegen der Region Hannover mittlerweile zum Thema Lärm und B3neu vor? 

f) An welchen Straßen wurden im Regionsgebiet nachträglich Lärmschutzmaßnahmen ergriffen?

 

Mit freundlichen Grüßen                                                         

 

Jan Dingeldey

-Regionsabgeordneter- 

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Antwort der Regionsverwaltung zur o.g. Anfrage
4171 (IV) AaA ArnumB3neu Geschwindigkeit
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