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Umsetzung der Forderungen des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss

Antrag

Die Regionsverwaltung setzt die im Jahresabschluss aufgezeigten (vgl. 1409 (V) BDs) wesentlichen Prüfbemerkungen durch das Rechnungsprüfungsamt zum Jahresabschluss 2021 und folgende konsequent um. Ziel dieser Umsetzung ist es, dass zum Jahresabschluss 2022 erreicht wird, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Region Hannover durchgängig zutreffend darstellt.

Begründung

Aktuell steht für den Jahresabschluss 2021 im Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes: „Der Jahresabschluss stellt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Region Hannover nicht durchgängig zutreffend dar.“

 

Für eine Beurteilung durch die Regionsversammlung und eine Entlastung des Regionspräsidenten ist dies aber erforderlich.

Außerdem ist für die Erstellung des Abschlusses unerlässlich, dass alle am Abschluss beteiligten Bereiche konstruktiv mitarbeiten, so dass Prüfungsvermerke, wie unter g) „Notwendige Abstimmarbeiten bei der Jahresabschlusserstellung wurden in einzelnen Bereichen unzureichend durchgeführt. Dies zeigte sich insbesondere im Bereich der Personalaufwendungen (siehe Seite 22 f.) und Forderungen (siehe Seite 47 f.). (vgl. 1409 (V) BDs), zukünftig der Vergangenheit angehören.