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Priorisierung der Investitionen in Schulgebäude

Antrag

Die Region Hannover nimmt eine zusätzliche Priorisierung innerhalb ihres Investitionsprogrammes für das Haushaltsjahr 2024 vor und priorisiert die Umsetzung der Investitionen an den regionseigenen Schulen.

Außerdem werden die geplanten Investitionen für die Investitionsnummer 517-051 Masterplan F9 Neubau Akazienstraße ausgesetzt und die frei werdenden Gelder und Personalkapazitäten dem Neubau von Förderschulen zur Verfügung gestellt.

Weiter werden die Planungen für die Theaterwerkstätten ausgesetzt und die frei werdenden Personalkapazitäten ebenfalls dem Neubau von Förderschulen zur Verfügung gestellt. 

Begründung

Die Region Hannover ist Schulträgerin für die Berufsschulen, das Kolleg und das Abendgymnasium sowie die Förderschulen. Diese Aufgabe als Schulträgerin ist eine Pflichtaufgabe. Aus diesem Grund ist es notwendig, rechtzeitig, kontinuierlich und priorisiert in die Schulgebäude zu investieren. Gerade bei den Förderschulen der Region Hannover hat sich in den letzten Jahren ein erheblicher Investitionsstau aufgebaut. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Anspruchs auf eine Ganztagsbetreuung durch das Ganztagsförderungsgesetz ab dem Schuljahr 2026 ist es dringend geboten, die Kapazitäten an den Förderschulen auszubauen. Bei fehlender Priorisierung der erforderlichen Erweiterungsbauten und Neubauten kann die Region Hannover den ab Klasse 1 beginnenden Rechtsanspruch nicht erfüllen und sieht sich einem Klagerisiko ausgesetzt.