Die CDU-Fraktion in der Regionsversammlung kritisiert die aktuelle Parkraumpraxis der Klinikum Region Hannover GmbH (KRH). Auslöser ist die im Sommer bekannt gewordene Entscheidung des KRH, die monatlichen Parkgebühren für Beschäftigte an den Standorten Großburgwedel, Laatzen, Neustadt am Rübenberge, Gehrden und am Siloah in Hannover von 20 auf 40 Euro zu verdoppeln. Der Burgdorfer CDU-Regionsabgeordnete Oliver Brandt hat zur Klärung der Hintergründe dieser neuen Preispolitik eine Anfrage an die Regionsverwaltung gestellt - die Antworten darauf liegen nun vor.
Nach Angaben des KRH werden Parkgebühren ausschließlich an Standorten erhoben, an denen die protec Service GmbH als externer Dienstleister die Flächen bewirtschaftet. An Kliniken ohne Schrankenanlagen und Einfriedungen seien die Parkplätze hingegen kostenfrei.
„Mich ärgert die ungleiche Behandlung der Beschäftigten. Es ist skandalös, dass es von der KRH-Geschäftsführung gewollt anscheinend Mitarbeiter erster und zweiter Klasse gibt. An einigen KRH-Standorten werden die Beschäftigten für das Parken zur Kasse gebeten, an anderen Standorten können sie kostenlos parken. Viele Angestellte, insbesondere Pflegekräfte im Schichtdienst, sind auf das Auto angewiesen und können nicht einfach auf Bus oder Bahn ausweichen. Eine Verdopplung der Parkgebühren, insbesondere ohne soziale Staffelung, halte ich deshalb weder für fair noch für zeitgemäß. Der Hinweis, man könne ja alternativ im öffentlichen Verkehrsraum parken, ist taktlos und berücksichtigt die realen Bedürfnisse der Beschäftigten nicht“, kritisiert Oliver Brandt.
Laut Angaben des KRH betragen die Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung rund 14.800 Euro pro Monat. Wofür diese Mittel konkret eingesetzt werden sollen, bleibt jedoch unklar. „Wenn die Belastungen für die Beschäftigten derart steigen, muss vollständige Transparenz herrschen. Das KRH ist ein kommunaler Gesundheitsdienstleister und sollte sich in seiner Politik deutlich arbeitnehmerfreundlich und sozial ausgewogen verhalten. Bedauerlich ist, dass die Regionsverwaltung sich in ihren Antworten hinter der ‚unternehmerischen Entscheidung‘ des KRH versteckt und damit ihre Verantwortung ignoriert“, so Brandt.
Zusätzlich sorgt eine weitere Änderung für Kritik, die vor allem Patienten, Angehörige und Gäste betrifft. An allen KRH-Standorten wird derzeit auf einen ausschließlich bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt, sodass eine Bezahlung des Parkvorgangs mit Bargeld künftig nicht mehr möglich ist. Das Klinikum verweist darauf, dass ein privater Parkplatzbetreiber wie die protec Service GmbH eine alleinige Kartenzahlung vorsehen dürfe.
„Bargeld ist ein gesetzliches Zahlungsmittel und ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft muss gewährleisten, dass Menschen vor Ort problemlos damit bezahlen können. Eine vollständige Abschaffung der Barzahlung fürs Parken ist unsozial, nicht bürgerfreundlich und rechtlich höchst fragwürdig“, so Oliver Brandt abschließend.
