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Sehr geehrter Herr Jagau,
wie die niedersächsische Landesregierung am 15.05.2020 bekannt gab, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts in Niedersachsen gestaffelt verlaufen. Nachdem bereits die Abschlussklassen wieder unterrichtet werden, folgen am 18.05.2020 die Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 sowie 9 und 10 an den Gymnasien. Am 25. Mai folgen die 11. Klassen. Ab dem 3. Juni sieht der Fahrplan die Rückkehr der 2., 7. und 8. Klassen vor. Ab dem 15. Juni sollen dann auch die 1., 5. und 6. Klassen wieder in den Schulunterricht zurückkehren. Auch wenn die Klassen geteilt unterrichtet werden, so wird die Zahl der Rückkehrer an den Bushaltestellen und in den Schulgebäuden kontinuierlich zunehmen. Mit der sukzessiven Wiederauf-nahme des Schulbetriebs ist die Umsetzung eines Hygiene- und Schutzkonzeptes verbunden, das auch den Schulbusverkehr im Fokus haben sollte. Denn es macht wenig Sinn, wenn in den Schulgebäuden die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen den Schülerinnen und Schülern in den Klassenräumen und auf den Schulhöfen bei 1,50 Meter liegen, die Schüler-schaft dann aber sowohl in den Wartebereichen der Bushaltestellen als auch während der Fahrten in den Schulbussen eng nebeneinander stehen und sitzen. In diesem Kontext muss allerdings auch geregelt werden, dass die Busse nicht alle gleichzeitig, sondern zeitversetzt nach Schulschluss von der jeweiligen Schule abfahren, um eine unnötige Kumulierung der Schüler und Schülerinnen an den Haltestellen oder die Zunahme von „Elterntaxen“ zu vermeiden.
Da nach § 36 1 des Infektionsschutzgesetzes Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen verpflichtet sind, Hygienepläne zu entwickeln und damit innerbetriebliche Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten zur Infektionshygiene festzulegen, stellt sich an die Frage, wie die Schul-träger mit diesen Normen hinsichtlich der Schülerbeförderung umgehen, um Infektionen mit dem Corona-Virus zu vermeiden. In diesem Sinne kommt dem Gesundheitsamt, das die Einhaltung hygienischer Vorschriften überwacht, eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Situation in den Schulbussen
a) Kann die Region Hannover einen infektionsfreien Schulbusverkehr gewährleisten?
b) Gibt es eigene Hygienekonzepte und -Maßnahmen für die Schülerbeförderung? Falls ja, um welche handelt es sich, wer setzt diese um und welche Kosten entste-hen dabei?
c) Wie wird im Rahmen der Schülerbeförderung sichergestellt, dass die einzuhalten-den Mindestabstände von 1,50 Meter entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts zwischen den Schülerinnen und Schülern in den Schulbussen und der Infektionsschutz eingehalten werden können?
d) Sollen in den Schulbussen nur maximal die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden, damit sie nicht eng nebeneinanderstehen und sitzen.
e) Werden die Busse vor und nach der Schülerbeförderung desinfiziert, um eine Anhaftung von Viren an Sitzen und Haltegriffen zu vermeiden?
f) Müssen die Schülerinnen und Schüler während der Fahrt einen Mund-Nase-Schutz tragen? Überprüfen die an der Schülerbeförderung beteiligten Verkehrsunternehmen, ob die Masken-Pflicht von den Schülerinnen und Schülern eingehalten wird?
g) Welche Maßnahmen werden von der Region Hannover ergriffen, um festgestellte Verstöße der Schülerinnen und Schülern gegen die Maskenpflicht und gegen die Abstands- und Hygieneregeln in Bussen zu beheben? Wie sollen die übrigen Fahrgäste während des Transports vor o.g. Verstößen geschützt werden?
h) Gibt es Begleiterinnen und Begleiter in den Schulbussen, die auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln hinwirken?
2. Situation in den Wartezonen der Bushaltestellen
a) Hat die Region Hannover sichergestellt, dass die Busse nicht alle gleichzeitig, son-dern zeitversetzt nach Schulschluss von der jeweiligen Schule abfahren, um eine unnötige Kumulierung der Schüler und Schülerinnen an den Haltestellen zu vermeiden?
b) Besteht in den Wartezonen der Bushaltestellen eine Mundschutz-Pflicht?
c) Wie werden die Hygienevorschriften und der Infektionsschutz, insbesondere die Abstandsregel, entsprechend den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts in den Wartebereichen der Bushaltestellen durchgesetzt?
d) Wie stellen die Kommunen und Gemeinden sicher, dass die o.g. Normen eingehalten werden?
e) Plant das Gesundheitsamt der Region Hannover, Hygiene- und Abstandskontrollen an den Busbahnhöfen vor den großen Schulzentren durchzuführen und an-schließend mit den jeweiligen Schulträgern zu besprechen? Wenn nein, warum nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Bernward Schlossarek
-Regionsabgeordneter-