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Sehr geehrter Herr Jagau,
der Berichterstattung der HAZ vom 22.04.2020 zu Schulbesichtigungen in der Region Hannover durch das Gesundheitsamt in den Jahren 2016 – 2018 unter der Überschrift „112 Schulen überprüft, nur eine ohne Beanstandung“ ist das Folgende zu entnehmen: „[…] Fast genau vor einem Jahr waren erhebliche Hygienemängel in den Schulen in Hannover und im Umland bekannt geworden. Das war aus Zahlen des Gesundheitsamts der Region hervorgegangen, das die Schulen regelmäßig auf Einhaltung der Hygienevorschriften untersucht. Zwischen 2016 und 2019 hatte das Gesundheitsamt insgesamt 112 Schulen in der Landeshauptstadt und den umliegenden Städten und Gemeinden überprüft, lediglich bei einer Schule konnten die Experten des Gesundheitsamtes keine Mängel finden. Die häufigsten Beanstandungen gab es wegen schlechter Reinigung. Fast 80 Prozent der Schulen werden nur mangelhaft gereinigt, stellten die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes fest. Offenbar geht es in einigen Fällen um Verunreinigungen nicht nur in Klassenzimmern und Fluren, sondern auch in den Sanitärbereichen. In 60 Prozent der Schulen bemängelten die Experten des Gesundheitsamts unzureichende Sanitärbereiche. Und in 52 Prozent der Schulen gab es bei den Kontrollen keinen Hygieneplan, obwohl der für Schulen zwingend vorgeschrieben ist. In Hannover waren alle fünf untersuchten Gymnasien ohne Hygieneplan, an vier Gymnasien rügten die Kontrolleure eine mangelhafte Reinigung. Zwar hat von den 23 überprüften Grundschulen etwas mehr als die Hälfte einen Hygieneplan, aber auch dort stellten die Prüfer gravierende Mängel bei der Reinigung fest. Von den untersuchten Schulen kam nur die KGS Laatzen ungeschoren davon, das Gesundheitsamt beanstandete dort nichts.“
Da nach § 36, 1 des Infektionsschutzgesetzes Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas verpflichtet sind, Hygienepläne zu entwickeln und damit innerbetriebliche Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten zur Infektionshygiene festzulegen, stellt sich die Frage, wie die Schulträger und Schulen im Jahr 2019 mit diesen Vorgaben umgegangen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich die Regionsverwaltung, wie sich die Situation an den Bildungsreinrichtungen seit der Erstellung der Drucksache 1110 (III) AaA (Umsetzung und Überwachung der Hygienepläne an Schulen in der Region Hannover) aus dem Jahr 2013 entwickelt hat und zu welchem Ergebnis die Kontrollen durch das Gesundheitsamt vom Januar 2019 bis zum Beginn der Corona-Pandemie gekommen sind:
1) An wie vielen öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in der Region Hannover wurden 2019 bis zum Beginn der Corona-Pandemie 2020 Hygienekontrollen durch die Hygieneinspektoren des Gesundheitsamtes durchgeführt? Um welche Schulen handelt es sich (Bitte einzeln auflisten)?
2) Bei wie vielen dieser Kontrollen an den Schulen wurden 2019/2020 Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt (bitte getrennt nach Art des Verstoßes und Schulart angeben)?
3) Welche Maßnahmen wurden von den jeweiligen Schulträgern ergriffen, um die festgestellten Verstöße zu beheben? Haben die Schulen die festgestellten Mängel umgehend abgestellt? Wenn nein, warum nicht?
4) Wurden Nachbesichtigungen durch die Hygieneinspektoren des Gesundheitsamtes an den Schulen vorgenommen? Wenn ja, an welchen Schulstandorten war dieses notwendig?
5) Wurden auch in Kitas Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt durchgeführt? Wenn ja, welches Ergebnis ergab die Kontrolle der Kitas?
Mit freundlichen Grüßen
Bernward Schlossarek
-Regionsabgeordneter-