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Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Infektionsgefahr an der KGS Wennigsen
Sehr geehrter Herr Jagau,
der Berichterstattung der HAZ vom 18.01.2019 war unter der Überschrift „Behörde: Infektionsgefahr an der KGS/Gesundheitsamt hält Hygienezustände für bedenklich“ das Folgende zu entnehmen:
„Das Urteil des Gesundheitsamts ist eindeutig: Die Reinigung an der KGS ist mangelhaft – es muss umgehend gehandelt werden, „um gesundheitliche Beeinträchtigungen beziehungsweise potenzielle Infektionsgefahren“ zu vermeiden. Das geht aus dem Bericht des Gesundheitsamts hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Am Mittwoch vergangener Woche waren zwei Mitarbeiter des Gesundheitsamts der Region Hannover in der Sophie-Scholl-Gesamtschule, um die Lage zu bewerten. Schulleiterin Birgit Schlesinger hatte die Behörde eingeschaltet, nach-dem sie in den vergangenen Jahren immer wieder auf die mangelhafte Reinigung und die „katastrophalen Zustände“ hingewiesen hatte - geschehen war bis dato aber nichts. An der dreistündigen Begehung nahmen der Hausmeister und Fachbereichsleiterin Ulrike Schubert teil. Vertreter des kritisierten Reinigungsunternehmens waren nicht dabei. Auf wiederholte Anfragen dieser Zeitung äußerte sich die Firma bisher nicht zu den Vorwürfen. In dem Bericht der Behörde heißt es: „Im Hinblick auf die Reinigung hinterließ das Gesamtbild der Einrichtung einen infektionshygienisch sehr bedenklichen Eindruck, da grundlegende Hygienestandards nicht gewährleistet werden.“ Diese Einschätzung vertritt die KGS Schulleitung schon länger. „Man sei froh, dass die Mängel auch vom Gesundheitsamt bestätigt wurden“, sagt Schlesinger und ergänzt: „Wir haben uns sofort mit der Verwaltung zusammengesetzt, einen Maßnahmenkatalog erstellt und geschaut, wer welche Aufgaben erledigen muss.“ Zudem kündigte sie an, dass der „Tag der sauberen Schule“, an dem die Schüler die Räume eigen-ständig reinigen, wegen des „katastrophalen Berichts“ in diesem Halbjahr ausfallen werde.
Bei der Begehung wurden fast alle Gebäudeteile geprüft, ebenso die Sporthalle und der Anbau für Musik und Werken. „Die Aufzählungen der Schüler und die Tatsachen, die Schulleitung und Eltern seit Jahren bemängeln, werden durch das Gutachten des Gesundheitsamtes exakt bestätigt“, sagen Elternvertreter. Dennoch sind sie skeptisch: „Leider befürchten wir, dass die Situation sich nicht verbessern wird, da Aussagen der Reinigungsfirma von der Gemeinde weiterhin nicht kontrolliert werden.“ Die Eltern kritisieren, dass die Reinigungskräfte offenbar vorgewarnt wurden. Die Putzutensilien werden nur unzureichend gereinigt und auf-bewahrt. Die Schulleitung hatte gebeten, den Termin mit dem Gesundheitsamt nicht bekannt-zugeben. Trotzdem habe jemand die Reinigungsfirma informiert, meinen die Eltern.
Laut Elternratsvorsitzender Deborah Bullerdiek habe ein Mitarbeiter am Abend vor dem Be-such dem Hausmeister gesagt: „Wir sind ja heute hier, weil morgen das Gesundheitsamt kommt“. Umso erschreckender sei der vom Prüfer am Folgetag vorgefundene Zustand. Denn trotz mutmaßlicher Vorwarnung listete das Gesundheitsamt mehrere Kritikpunkte und „enorme Mängel“ auf: Beanstandet wurden etwa unverschlossene Putzräume, nicht ordnungsgemäß entsorgtes Putzwasser und -material sowie der Reinigungszustand von Lauf- und Aufenthaltsbereichen und Klassenzimmern. Die Fußböden und Kontaktoberflächen der Sanitärbereiche, Unterrichtsräume, Treppenhäuser und Flure wiesen laut Behörde zum Groß-teil „sehr grobe Verunreinigungen“ auf. Der Zustand der Böden deute auf eine falsche Dosie-rung der Reinigungsmittel hin, die das Material schädige. Zudem werden laut Amt „leere Direktspender für Waschlotion und Einmalpapiertücher scheinbar nur selten aufgefüllt“. Auch die Mülleimer in den Sanitärbereichen, die teils biologische Abfälle enthalten, würden „augenscheinlich zu selten geleert“. Kritisiert wird zudem, dass Abstell- und Nebenräume als Lager-plätze für Reinigungsutensilien zweckentfremdet würden und zum Großteil stark verunreinigt seien. Dadurch werde die Verteilung von potenziellen Krankheitserregern innerhalb der Einrichtung begünstigt. „Die Putzmittelräume und die darin enthaltenen Reinigungsutensilien sind einer grundlegenden Strukturierung zu unterziehen, da diese sich im Gesamtbild in einem sehr ungepflegten und infektionshygienisch äußerst bedenklichen Zustand befanden“, urteilt die Behörde. Nur durch entsprechende Gegenmaßnahmen und Arbeitsanweisungen könne eine Verteilung der Erreger verhindert werden. […]
Da nach § 36, 1 des Infektionsschutzgesetzes Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas verpflichtet sind, Hygienepläne zu entwickeln und damit innerbetriebliche Verfahrens-weisen und Verantwortlichkeiten zur Infektionshygiene festzulegen, stellt sich an der KGS Wennigsen die Frage, wie die Kommune mit diesen Normen umgegangen ist und ob an die-ser Bildungseinrichtung überhaupt noch Unterricht zu verantworten ist. In diesem Sinne kommt dem Gesundheitsamt, das die Einhaltung hygienischer Vorschriften überwacht, eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund frage ich auch die Regionsverwaltung, wie sich die Situation an den Bildungsreinrichtungen seit der Erstellung der Drucksache 1110 (III) AaA (Umsetzung und Überwachung der Hygienepläne an Schulen in der Region Hannover) aus dem Jahr 2013 entwickelt hat:
I. Situation an der KGS Wennigsen
a) Welche infektionshygienischen Mängel wurden an der KGS Wennigsen vom Gesundheitsamt festgestellt?
b) Sind diese Mängel nach der Begehung des Schulgebäudes mit dem Gesundheitsamt abgestellt worden? Wenn nein, warum nicht?
c) Kann das Gesundheitsamt aufgrund der im o.a. Artikel erwähnten infektionshygienischen Mängel überhaupt noch verantworten, dass in diesem Schulgebäude Unterricht stattfindet?
II. Situation an anderen Schulen im Gebiet der Region Hannover
a) An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in der Region Hannover wurden im Zeitraum von 2016 bis 2018 Hygienekontrollen durch das Gesundheitsamt durchgeführt?
b) Bei wie vielen dieser Kontrollen wurden im Zeitraum von 2016 bis 2018 Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt (bitte getrennt nach Jahren, Art des Verstoßes, Schularten und Kommunen angeben)?
c) Welche Maßnahmen wurden von den jeweiligen Schulträgern ergriffen, um festgestellte Verstöße zu beheben?