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Sehr geehrter Herr Jagau,
der überwiegende Teil der Kommunen in der Region Hannover hat vor der Einführung der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten ab 01.08.2018 die Beiträge für Geschwisterkinder reduziert, die
gleichzeitig in Kindertageseinrichtungen betreut werden. So sehen etliche Regelungen vor, dass sich der Beitrag für das zweite Kind halbiert, für das dritte und jedes weitere Kind der Besuch
einer Einrichtung sogar beitragsfrei ist (sogenannter Geschwisterbonus).
Bisher war es auch so, dass die Kommunen dann von diesem Bonus abgesehen haben, wenn das ältere Kind in das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr gewechselt ist. Das zweite (bisher mit einem
Bonus versehene) Kind wurde dann als erstes Kind mit vollem Beitrag berechnet.
Nach Einführung der Beitragsfreiheit am 01.08.2018 in Kindertagesstätten für Kinder ab dem dritten Lebensjahr haben sich viele Kommunen genötigt gesehen, diesen Ge-schwisterbonus, der ein
soziales Zugeständnis für Familien mit mehreren Kindern war, aufzugeben. Dadurch können Eltern im Einzelfall deutliche Nachteile entstehen.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kommunen in der Region Hannover haben im Nachgang zur Einführung der Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten ab dem dritten Lebensjahr am 01.08.2018 ihre
Gebührensatzungen geändert und verzichten auf die Gewährung eines sog. Geschwisterbonus?
2. Ist Ihnen bekannt, ob es in den Städten und Gemeinden der Region Hannover durch den Wegfall des Geschwisterbonus für einzelne Familien zu besonderen Härten gekommen ist? Wenn
ja, wie viele Fälle sind der Regionsverwaltung bekannt und was hat die Region getan, um diese Härten abzufangen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bernward Schlossarek
-Regionsabgeordneter-