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Sehr geehrter Herr Jagau,
die Schülerinnen und Schüler, die regionseigene Förderschulen besuchen und die inklusiv beschulten Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sind zu einem großen Teil nicht in der Lage, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Für diese Schülerinnen und Schüler erfolgt die Beförderung durch dafür von der Region Hannover beauftragte Unternehmen.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu den Beförderungsbedingungen:
1. Sind die Bedingungen für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler für alle Beförderungsunternehmen gleich – unabhängig vom Schulstandort?
2. Welche Anforderungen an die Fahrzeuge stellt die Region Hannover für die Auftragsvergabe?
3. Welche Anforderungen an die Einrichtung und Ausstattung der Fahrzeuge stellt die Region Hannover für eine Auftragsvergabe?
4. Welche Anforderungen an die Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer stellt die Region Hannover für eine Auftragsvergabe?
5. Gibt es bestimmte (Mindest-)Standards für den Ablauf der Beförderung, die in den Beförderungsbedingungen verbindlich enthalten sind?
6. Nach welchen Kriterien werden die Vertragsbedingungen festgelegt bzw. fortgeschrieben? Gibt es externen Sachverstand durch Verbände, Sachverständige oder Eltern(-räte), der hierzu eingeholt wird?
7. Wird das Einhalten der Vertragsbedingungen durch die Region Hannover kontrolliert? Wenn ja, wie oft und mit welchem Ergebnis?
8. Sind in den letzten 3 Jahren Verstöße gegen Beförderungsbedingungen festgestellt worden und – wenn ja – wie wurden sie sanktioniert?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bernward
Schlossarek
-Regionsabgeordneter-