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Sehr geehrter Herr Jagau,
der Hämeler Wald ist ein etwa 8,5 km² (850 ha) großes zusammenhängendes, fast quadratisches Laubwaldgebiet. Es liegt westlich des Ortsteils Hämeler Wald der Stadt Lehrte in der Region Hannover in Niedersachsen. Das Waldgebiet ist einer der wenigen Reste des uralten Nordwaldes zwischen Hannover und Braunschweig, der von einer Umwandlung in Ackerland in der frühmittelalterlichen Rodungsperiode verschont blieb. Der Hämeler Wald liegt in der Großlandschaft der Burgdorf-Peiner Geest. Heute wird das geschlossene Waldgebiet nur von Waldwegen und von der BAB 2 sowie der Eisenbahnstrecke Hannover–Braunschweig durchquert.
In der Informationsdrucksache Nr. 2715 vom 19. Oktober 2015 schreiben Sie:
„Aufgrund des gegen die Bundesrepublik Deutschland laufenden Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie hat die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde eine
Arbeitsgruppe gebildet, um die noch ausstehenden Sicherungsverfahren für die FFH-Umsetzung mit Priorität zu bewältigen.
Die Naturschutzbehörde bereitet für alle hoheitlich nicht oder nur unzureichend geschützten FFH-Gebiete neue Schutzgebietsverordnungen vor oder überarbeitet bestehende Natur- und
Landschaftsschutzgebiete.“
Zu diesen zu sichernden Flächen gehört auch die o.g. Fläche.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht der konkrete Zeitplan für die Überarbeitung des Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236 aus?
2. Ist aus Sicht der Region Hannover ein Zielkonflikt zwischen „neuer Schutzgebietsverordnung“ und der bisherigen Nutzung festzustellen? Liegen dazu bereits Erkenntnisse vor? Wenn ja, seit wann?
3. Welche Bedeutung hat das Naturschutzgebiet „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236 für die Naherholung? Gibt es Planungen seitens der Regionsverwaltung, den Hämeler Wald und die Sohrwiesen besonderer Weise im Bereich der Naherholung und Umwelt- und Naturbildung weiterzuentwickeln? Wie sehen diese Planungen aus?
4. Wird es neben den üblichen Beteiligungsformen zur Neuausweisung von Naturschutzgebieten zusätzliche Maßnahmen der Regionsverwaltung in den betroffenen Kommunen oder bei bestimmten Nutzergruppen der Flächen des Naturschutzgebietsverordnung „Hämeler Wald und Sohrwiesen“ – NSG-HA 236 geben? Wenn ja, was genau ist geplant? Falls nein, warum nicht?
5. Welche Erkenntnisse hat das interne Beteiligungsverfahren gebracht? Wie wurde mit diesen Erkenntnissen umgegangen?
Mit freundlichen Grüßen
Bernward
Schlossarek
-Regionsabgeordneter-