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Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt, die Regionsversammlung möge beschließen:
Das Positionspapier „Grundsätze des Landschaftsschutzes“ (Antrag 67/2008 (II) wird im Punkt Nr. 4 der „Maßstäbe für den weiteren Umgang mit Landschaftsschutzgebieten“ wie folgt geändert:
Der bisherige Text:
„LSG sind keine Reserveflächen für Bauland oder Gewerbe. Löschungen oder Teil-löschungen können nur als Ausnahmen vorgenommen werden. Eventuelle Teillöschungen sind durch Unterschutzstellung
anderer schutzwürdiger Flächen zu kompensieren.“
wird wie folgt ergänzt:
„In diesem Sinne wird jährlich zum 30.6. eine Bilanzierung der LSG-Flächen vorgenommen. Sofern der Flächenumfang der Schutzgebiete zurückgegangen ist, sind im Umgang der Flächendifferenz zum
Vorjahr Möglichkeiten zur Flächenkompensation für gelöschte LSG-Flächen zu prüfen.“
Begründung:
Die im Jahr 2008 erarbeiteten Grundsätze des Landschaftsschutzes sollen auch weiterhin Bestand haben, vorhandene und noch auszuweisende Schutzgebiete sollen langfristig erhalten bleiben.
Vergangene Teillöschungsverfahren haben gezeigt, dass es zum Teil schwierig ist, zeitnah entsprechend geeignete Flächen für die Kompensation zu identifizieren und unter Schutz zu stellen. Mit
einer jährlichen Bilanzierung sollen künftige Erweiterungs- und Teillöschungsverfahren in der verwaltungstechnischen Abwicklung erleichtert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Silke
Gardlo
Bernward Schlossarek
(Fraktionsvorsitzende SPD)
(Fraktionsvorsitzender CDU)