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Bereits Anfang Februar 2016 hat das Verwaltungsgericht Hannover über die Klage gegen die Wahlmotivationskampagne der Region Hannover entschieden.
Sieben Regionsabgeordnete der CDU sowie drei weitere CDU-Mitglieder hatten im September 2014 gegen die Gültigkeit der Stichwahl zum Regionspräsidenten Einspruch eingelegt. Es bestanden erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlmotivationskampagne zur Stichwahl des Regionspräsidenten durch den Wahlleiter Prof. Dr. Axel Priebs. Sämtliche Werbeaktionen zum Aufruf der Stichwahl hatten in einem erhöhten Maße in der Landeshauptstadt Hannover, insbesondere in den rot/grünen Hochburgen, stattgefunden. Das Umland wurde bei einigen Aktionen nur teilweise bedacht. Am Ende entschied der amtierende Regionspräsident die Wahl mit einem minimalen Vorsprung von rund 4400 Stimmen für sich. Diese Tatsachen und die Verschleierungstaktik rund um die Fakten ließen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und der Neutralität des Wahlleiters entstehen und führten dazu, dass die CDU gegen die Zurückweisung der Wahleinsprüche Klage beim Verwaltungsgericht Hannover erhob.
In seinem Urteil macht das Verwaltungsgericht deutlich, dass die erhobenen Wahleinsprüche begründet waren, weil die Wahlmotivations- und -Informationskampagne der Region Hannover gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstoßen hat. Der Wahlleiter hätte zwischen den beiden Wahlgängen nie ins Geschehen eingreifen dürfen. Er hat damit eindeutig seine Neutralitätspflicht verletzt. Zudem wurde festgestellt, dass ein Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit vorliegt, weil die Maßnahmen der Region Hannover nicht im gesamten Wahlgebiet gleichermaßen Wirkungsmöglichkeiten bei den Wahlberechtigten entfalten konnten.
Eine Ergebnisrelevanz des zuvor bejahten Wahlfehlers hat das Verwaltungsgericht allerdings im Wahlprüfungsverfahren verneint und die Klage abgewiesen. Auf eine Berufung gegen das Urteil wurde verzichtet, da das Ziel, die Rechtmäßigkeit der zweifelhaften und parteipolitisch begründeten Wahlmotivationskampagne zu überprüfen, erreicht wurde. Insofern steht fest, dass die selektive Wahlmotivationskampagne mit dem Schwerpunkt auf SPD Hochburgen klar rechtswidrig war.
Die Region hat inzwischen auf das Urteil des Verwaltungsgerichts reagiert und für die Kommunalwahl 2016 nicht mehr Prof. Dr. Axel Priebs als Wahlleiter vorgeschlagen.