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Sehr geehrter Herr Jagau,
der ärztliche Bereitschaftsdienst für die ambulante Versorgung von Patientinnen und Patienten außerhalb der Sprechstundenzeiten soll in den Städten Garbsen,
Neustadt, Wunstorf und Seelze neu geregelt werden. Bisher gab es selbstständige Einzugsbereiche.
Der neue Einzugsbereich soll von drei Ärzten im Notdienst abgedeckt werden. Davon sollen zwei im mobilen Einsatz und einer in der neu zu schaffenden Bereitschaftspraxis in Neustadt ihren Dienst verrichten. Ab Mitternacht soll der Bereitschaftsdienst von einem Arzt geleistet werden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) soll beabsichtigen, die
bisherige Bereitschaftspraxis in Garbsen zu schließen und Patientinnen und
Patienten auf die Bereitschaftspraxis in Neustadt zu verweisen.
Ich frage die Regionsverwaltung:
1.Ist die Region Hannover im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Organisation des Rettungsdienstes und/oder als Träger des Klinikums Region Hannover (KRH) von der KVN über die beabsichtigte Neueinteilung informiert worden?
2. Wie schätzt die Regionsverwaltung die Entwicklung der angeforderten Krankentransporte ein, wenn es nur noch eine Bereitschaftspraxis in diesem Einzugsbereich geben soll?
3.Wie beurteilt die Region Hannover die möglichen Auswirkungen auf die Inanspruchnahme der Notfallaufnahmen im KRH?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Regionsverwaltung, eine bewährte wohnortnahe Versorgung für kleine ambulante Fälle in Garbsen aufrecht zu erhalten, um unnötige Kosten durch zusätzliche Fahrten im Rettungsdienst und eine stärkere Belastung der Notfallaufnahmen zu verhindern?
5.Unter welchen Voraussetzungen kann die Regionsverwaltung durch ein aufeinander abgestimmtes Konzept zwischen KRH, ärztlichem Bereitschaftsdienst bzw. KVN und den für Krankentransporte beauftragten Rettungsdiensten dazu beitragen, die gesamte Notversorgung in diesem großen Einzugsgebiet zu optimieren?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R. gez. Eberhard Wicke Susanne Lieberum -Regionsabgeordneter- -Referentin-