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Geschützter Wolf ohne Ausnahmegenehmigung vom Besitzverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz in die Niederlande verschenkt – Informierte
Umweltminister Wenzel den Niedersächsischen Landtag schriftlich falsch?
Sehr geehrter Herr Jagau,
ich beziehe mich auf die die Beantwortung meiner Anfrage 3012 (III) AaA vom 08.03.2016, die am 17.03.2016 erfolgt ist, sowie auf die bisherige Presseberichterstattung zu dem Thema.
Hiermit frage ich die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass der Wolfskadaver ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom Besitzverbot (NP vom 02.04.2016 „Ein Märchen mit dem toten Wolf“) gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz von Umweltminister Wenzel in die Niederlande verschenkt worden ist?
a. Wenn ja, wie ist dies rechtlich zu bewerten?
b. Welche Konsequenzen hat dies für die Region Hannover? Hat sie Anzeige ge-gen den Umweltminister erstattet oder wird sie dies tun? Wenn nein, warum nicht?
c. Liegen in diesem Zusammenhang weitere Rechts- und Verwaltungsverstöße vor?
2. Das Umweltministerium hat den Landtag (NP vom 02.04.2016 „Ein Märchen mit dem toten Wolf“) dahingehend informiert, dass das NLKWN zuerst eine Genehmigung durch die Region Hannover bekommen habe. Weiter heißt es, dass der Fehler bei der Region Hannover liege, die für den Wolfskadaver eine weitere Genehmigung ausgestellt habe. Regionssprecher Abelmann hat dies in den Medien allerdings bestritten.
a. Wann hat das NLKWN einen schriftlichen Antrag auf Überlassung des Wolfskadavers gestellt? Wann wurde dieser Antrag durch die Region Hannover genehmigt?
b. Wann hat die Jägerschaft Burgdorf einen schriftlichen Antrag auf Überlassung des Wolfskadavers gestellt? Wann wurde dieser Antrag durch die Region Hannover genehmigt?
c. Trifft es zu, wie vom Umweltministerium behauptet, dass die Region Hannover irrtümlich zwei Genehmigungen erteilt hat? Falls ja, wie kam dieser Fehler zu Stande?
d. Haben die niederländischen Wolfsfreunde einen Antrag auf artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vom Besitzverbot bei der Region Hannover gestellt? Wann? Wenn ja, woher war den niederländischen Wolfsfreunden bekannt, dass der Wolfskadaver in den Kühltruhen der Region Hannover lagerte?
3. In der Landtagsdrucksache 17/5246 antwortet die Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Warum hat die Landesregierung den Wanderwolf der Jägerschaft Burgdorf bisher vorenthalten?“ vom Landtagsabgeordneten Deneke-Jöhrens wie folgt: „Die Landesregierung hat den Wanderwolf der Jägerschaft Burgdorf nicht vorenthalten, dieser wurde ordnungsgemäß auf Antrag der Niederlande vom 03.08.2015, versehen mit der dafür notwendigen Zustimmung der Region Hannover vom 01.12.2015 und der vom NLKWN ausgestellten CITES-Bescheinigung, an die Niederlande aus-gehändigt.“
Wie bewertet die Region Hannover die Aussage des niedersächsischen Umweltministers? Entspricht diese Aussage der Wahrheit? Liegt eine schriftliche Genehmigung vom 01.12.2015 für das Verschenken des Wolfskadavers durch das Land an die niederländischen Wolfsfreunde vor? In der Drucksache 3012 (III) AaA vom 17.03.2016 hat Regionspräsident Jagau gegenüber der Regionsversammlung schriftlich ausgeführt, dass es keinen Antrag zumindest bis zum 08.02.2016 durch das Land Niedersachsen gab. Auch u.a. in der Neuen Presse vom 04.04.2016 stellt die Region ausdrücklich klar: „Es gebe gar keine zwei Genehmigungen, wie das Land behauptet, sondern nur eine und zwar für die Jägerschaft.“ Dies ist ein eklatanter Widerspruch.
4. Befinden sich gegenwärtig noch andere Wolfskadaver in den Kühltruhen der Region Hannover?
5. In seinem Schreiben an die Jägerschaft Burgdorf vom 15.03.2016 schreibt Regionspräsident Jagau: „Um Ihren Wunsch nach einem geeigneten Ausstellungsstück trotzdem nachkommen zu können, wird sich die Region Hannover mit Unterstützung des Wolfsbüros des Landes Niedersachsen, angesiedelt beim NLKWN, gern darum bemühen, einen für Präparation geeigneten Wolfskadaver zu finden.“
a. Ist dieses Versprechen mit dem Umweltministerium und dem NLKWN abge-stimmt?
b. In welcher Weise ist der Regionspräsident diesbezüglich bisher tätig ge-worden? Mit wem hat er wann Gespräche geführt? Existiert hierzu ein Schrift-verkehr?
c. Wie ist das Ergebnis der Bemühungen des Regionspräsidenten?
6. Der Wolf gehört zu den am strengsten geschützten Tieren.
Gibt es bei der Überlassung von Kadavern / Präparaten von unter Schutz stehenden Tieren an Dritte ein geordnetes Verwaltungsverfahren? Wie wird dieses eingehalten / überwacht?
7. Hat die Region Hannover seit 2011 Ausnahmegenehmigungen vom Besitzverbot von unter Schutz gestellten Tieren erteilt?
a. Um welche Tiere handelt es sich im konkreten Einzelfall? Wer waren die An-tragsteller? Für welchen Zweck haben die Antragssteller die lebenden Tie-re/Kadaver/Präparate erhalten/in Besitz genommen?
b. Sind Anträge auf Ausnahmegenehmigungen vom Besitzverbot abgelehnt worden? Wer hat diese Anträge – zu welchem Zweck – gestellt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Oliver Brandt
Regionsabgeordneter