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Anfrage gemäß § 10 der Geschäftsordnung zur mündlichen Beantwortung im Ausschuss für Abfallwirtschaft
Mit der Informationsdrucksache 2863 (III) vom 25.11.2015 hat die Regionsverwaltung die im Bürgergutachten formulierten Prüfaufträge zusammengestellt, die durch den Zweckverband Abfallwirtschaft bearbeitet werden. Über die Ergebnisse wird der Ausschuss für Abfallwirtschaft unterrichtet.
Mit dem nachfolgenden interfraktionell erarbeiteten Fragenkatalog werden die Fragen/ Prüfaufträge aus dem Bürgergutsachten aufgenommen und ergänzt. Die Regionsverwaltung und der Zweckverband Abfallwirtschaft werden gebeten, in Zusammenhang mit den bereits formulierten Prüfaufträgen die nachfolgenden Fragen zu beantworten.
Die Fragen lassen keinerlei präjudizierende Schlüsse auf künftige Entscheidungen zu.
Fragenkatalog:
I. Thema Restmüll
1. Welche Auswirkungen auf die volumenabhängige Restmüllgebühr hätte eine Verringerung des Mindestvolumens von 10 auf 5 Liter pro Person pro Woche bei gleichbleibender 30 %iger Grundgebühr? (Bitte auch Beispiele)
2. Wie könnte sichergestellt werden, dass an allen Ausgabestellen der Restmüllsäcke die Ausgabe ganzjährig erfolgt?
3. Besteht die Möglichkeit, statt des so genannten Partysackes einen grauen Restmüllsack an bestimmten Ausgabestellen (z.B. Wertstoffhöfe) zu verkaufen ggf. mit gesondertem Aufdruck, damit ein ungewollter Verkauf von Restmüllsäcken, die per Gutschein erworben wurden, ausgeschlossen ist? Zu welchem Preis könnte ein solcher Restmüllsack angeboten werden?
4. Wie könnte eine Grundgebühr für Gewerbebetriebe differenziert ausgestaltet (z.B. nach Anzahl der Mitarbeiter oder Art des Gewerbes) werden und welchen Aufwand würde die differenzierte Betrachtung bedeuten bzw. welchen Nutzen würde es bringen?
5. Das Bürgergutachten schlägt (mehrheitlich) die Tonne auch im Umland vor, um zwei parallele Systeme zu vermeiden.
a) In welchem zeitlichen Rahmen wäre nach Abschluss der bisherigen Umstellungsphase (2017) ab 2018 eine Umstellung möglich?
b) Welche zusätzlichen Kosten wären zu erwarten?
c) Welche Einsparungen wären zu erwarten, weil z.B. das Gutscheinsystem entfiele?
d) Wie könnte eine von einer Arbeitsgruppe beim Bürgergutachten diskutierte „Härtefallregelung" aussehen und welche Kosten z.B. für die Überwachung würden entstehen, damit auch tatsächlich nur „Härtefalle" weiterhin über den Restmüllsack entsorgen?
e) Welche Auswirkungen hätte der Verzicht auf einen Full-Service bei der Tonnenabholung?
6. Die Weitergabe von Restmüllsäcken kann auch missbräuchlich erfolgen (z.B. Verkauf im Internet). Mit welchen Maßnahmen kann - das Bürgergutachten schlägt eine Schutzgebühr vor - künftig ein missbräuchlicher Gebrauch vermieden werden?
7. Einige Bürgerinnen und Bürger haben festgestellt, dass vor allem die Restmülltonne mit kleinem Einsatz (40 Liter) bei Befüllung kopflastig wird und schnell umkippen kann. Ist dies im Vorfeld geprüft worden? Wie kann Abhilfe geschaffen werden?
8. Die Online-Befragung hat ergeben, dass viele Kundinnen und Kunden die Sackabfuhr behalten wollen. Ein Kostenvergleich aus 2014 zwischen Umland (überwiegend Sackabfuhr) und LHH (überwiegend Tonnenabfuhr) zeigt, dass die Sackabfuhr einen geringeren Aufwand bedeutet und geringere Kosten verursacht.
Wie hoch sind die bisherigen Kosten für die Sackabfuhr bei einer reinen Sackabfuhr mit wöchentlicher Abholung im Umland und wie hoch werden die Kosten nach vollständiger Umstellung auf die Behälterabfuhr mit Vollservice bei
a) wöchentlicher Leerung und
b) bei 14-täglicher Leerung kalkuliert?
9. Zu prüfen ist, wie ein Tausch von Gutscheinen für Restmüllsäcke zu Bioabfallsäcken umzusetzen ist, unter der Voraussetzung dass es keinen finanziellen Ausgleich der unterschiedlichen Wertigkeiten der Sackarten gibt.
II. Thema Wertstoffe
1. Bislang erfolgt im Umland noch eine wöchentliche Abholung der Papiertonne bzw. der blauen Säcke. Da der Abholrhythmus beim Restmüll auf 14-täglich bis Anfang 2017 im gesamten Regionsgebiet umgestellt sein wird und die Gelben Säcke im Umland nicht mehr durch aha abgeholt werden, könnte auch die Abholung der Papiertonne / Blauer Sack dem Abholrhythmus der Restmüllbehälter angepasst werden. Welche Kosten könnten mit der Umstellung eingespart werden und welche Auswirkungen hätte dies personell?
2. Im Bürgergutachten werden die Einführung der Biotonne auch im Umland und die wöchentliche Entleerung der Biotonne in den Sommermonaten gegen zusätzliche Gebühr vorgeschlagen. Dies bedeutet vom Grundsatz auch die Einführung der 14-täglichen Abholung (außerhalb der Sommermonate) der Biotonne.
a) Welche Kosten der Einführung der Biotonne im Umland bei wöchentlicher Leerung wären zu erwarten?
b) Welche Einsparung brächte die Umstellung auf 14-tägliche Abholung von Biotonne oder Biosack?
c) Welche zusätzlichen Gebühren kämen bei wöchentlicher Entsorgung in den Sommermonaten auf die Bürgerinnen und Bürger zu?
3. Nach Vorschlag des Bürgergutachtens sollen nur noch 2 Abholungen des Sperrmülls jährlich in der Restabfallgebühr enthalten sein.
a) Lässt sich beziffern, in wie vielen Fällen derzeit Bürgerinnen und Bürger mehr als 2 Abholungen jährlich beauftragt haben?
b) Wie kann eine solche Regelung bei großen Mietshäusern umgesetzt werden? Werden dann die 2 Abholungen pro Jahr auf die einzelne Wohnungseinheit bezogen oder auf das gesamte Haus?
c) Mit welchen zusätzlichen Kosten durch Überwachung der 2 Abholungen pro Jahr ist zu rechnen? Geht mit der Festlegung von max. 2 kostenfreien Abholungen pro Jahr eine Kostenersparnis einher?
d) Welche Auswirkungen werden prognostiziert, aufgrund der Forderung die kostenfreie Abholung von Sperrmüll auf zwei Abholungen pro Jahr zu reduzieren?
A) in Bezug auf die Gebührenkalkulation und
B) in Bezug auf eine Veränderung der Nutzungszahlen von Wertstoffhöfen?
e) Welche Gebühr müsste bei mehr als 2 Abholungen genommen werden?
4. Welche Auswirkungen (finanziell und personell) hätte eine Änderung des Abholrhythmus der O-Tonne z.B. auf nur noch alle 8 Wochen? (Dabei ist sicherlich zunächst die Entwicklung beim geplanten Wertstoffgesetz abzuwarten, ob diese Wertstoffe überhaupt noch durch kommunale Entsorger abgeholt werden können).
5. Können zur Abfallvermeidung vor oder auf Wertstoffhöfen „Tauschpunkte für Sperrmüll" eingerichtet werden? Können auf der Homepage von aha deutliche Hinweise auf Sozialkaufhäuser aufgenommen werden? Welche Kosten entstehen?
6. Unter welchen Voraussetzungen können in der O-Tonne Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen entsorgt werden? Welche Abstimmungen mit dem Dualen System Deutschland über Zuweisungsschlüssel sind nötig (entweder physisch oder als sortierte Produkte und/oder Reste oder in Form einer rechnerischen Bilanzierung)?
III. Thema Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen Bitte die Standorte der Grüngutannahmestellen im Regionsgebiet auflisten und differenzieren, ob dort die Annahme von Rasenschnitt möglich ist oder nicht.
1. Wie hoch sind die zu zahlenden Beträge an die Betreiber von Grüngutannahmestellen im Durchschnitt?
2. Welche Kosten entstehen den Gebührenzahlern im Durchschnitt pro Grüngutannahmestelle?
3. Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn einzelne Grüngutannahmestellen geschlossen werden würden z.B. durch die dann zusätzlich notwendige Entsorgung von Grüngut über Wertstoffhöfe?
4. Was würde es kosten, auf Grüngutannahmestellen Container für Rasenschnitt aufzustellen?
5. Welches sind die stark frequentierten Zeiten auf Wertstoffhöfen, welches die eher schwach frequentierten?
6. Wie könnte eine Bedarfsanalyse zu den Öffnungszeiten durchgeführt werden mit welchen zu erwartenden Kosten?
7. Welche Mehr- oder Minderkosten sind zu erwarten, wenn Öffnungszeiten zugunsten stärker frequentierten Zeiten (z.B. Freitagnachmittag, samstags länger geöffnet) verschoben werden würden, und welche Auswirkungen für das Personal ergäben sich?
8. Welche Bedingungen zu welchen Kosten müssten erfüllt werden, um auf allen Wertstoffhöfen auch asbesthaltigen Müll anzunehmen?
9. Welche Mehrkosten entstehen, wenn die Annahme von asbesthaltigen Müll nur an Sondermüllannahmestellen erfolgt.
10. Wie könnte zu welchen Kosten der Erwerb von Kompost auf Wertstoffhöfen ermöglicht werden?
11. Die Anlieferung durch Gewerbetreibende auf Wertstoffhöfen ist nicht erlaubt. Ebenso nicht die Anlieferung durch Nicht-Regionsbürger. Das Bürgergutachten schlägt eine konsequentere Überwachung und ggf. eine Gebührenerhebung vor. Andererseits werden Fahrzeuge von Gewerbebetrieben häufig von Privatanlieferern genutzt. Bei Zuzug in die Region können Neubürger mittlerweile ihr altes Kennzeichen behalten, sodass künftig schwieriger zu erkennen ist, ob jemand in der Region gemeldet ist. Auch Firmenwagen fahren häufig nicht mit hannoverschen Kennzeichen.
a) Welche Maßnahmen sind möglich, konsequenter als bisher die Anlieferung von Gewerbetreibenden oder nicht in der Region gemeldeten Personen zu überwachen?
b) Welcher geschätzter Gebührenausfall, abzüglich der Wertstofferlöse, entsteht durch die Fremdnutzung?
c) Welche zusätzlichen Kosten (z.B. für Personal) wären zu erwarten, wenn sich z.B. jeder Anlieferer mit Gewerbefahrzeug oder jeder Anlieferer mit Fahrzeug ohne H-Kennzeichen vor Entsorgung an einer zentralen Stelle auf den Wertstoffhöfen zu melden hätte?
12. Welche weiteren Maßnahmen wären denkbar, mit welchem zusätzlichen Nutzen bzw. Kosten, die Servicequalität auf Wertstoffhöfen noch über das bisherige Maß zu erhöhen?
13. Wie hoch ist der Aufwand bzw. sind die Kosten, Grüngut von den Wertstoffhöfen zu den Grünannahmestellen zu bringen und zu verwerten?
14. Was kostet die Grüngutentsorgung auf dem Gebiet der Landeshauptstadt?
IV. Thema MBA
Die MBA hat in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen geführt. Solange diese buchmäßig noch abgeschrieben wird, entsteht durch die Abschreibung auch jährlicher Aufwand, der im Falle einer Nicht-Nutzung der MBA zu einer zusätzlichen Belastung des Gebührenhaushalts führt.
1. Wie lange sind die einzelnen Bestandteile der MBA in welcher Höhe noch abzuschreiben?
2. Welche Kosten würden im Falle eines vorzeitigen Abschaltens der MBA durch Abschreibung und neuer Verträge zur Müllverbrennung entstehen? Welche Auswirkungen hätte dies auf den gesamten Abfallbehandlungsprozess, der derzeit auf den Betrieb der MBA ausgerichtet ist?
3. Was müsste in die MBA in den kommenden Jahren investiert werden, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen?
4. Welche Auswirkungen sind für die Wirtschaftlichkeit zu erwarten?
5. Für eine Entscheidung über den Weiterbetrieb der MBA ist es wichtig, den bisherigen Betrieb wirtschaftlich auszuwerten. Mit welchen Kosten ist für ein Bilanzierungsgutachten zu rechnen?
6. Die Gärbehälter der MBA sollen, nach Auskunft im Beirat Lahe, für die Verwertung von Bioabfällen genutzt werden. Können die entsprechenden Restmüllmengen, die nicht in die MBA gehen, in der Müllverbrennungsanlage in Hannover/Lahe verbrannt werden? Welche Kostenersparnisse würden sich daraus ergeben?
7. Welche weiteren Varianten zur (Teil-) Nachnutzung sind bei aha bisher diskutiert worden?
V. Sonstige Fragen
1. Welche anderen Arbeitszeitmodelle in der Abfallsammlung könnten zu einer Kostenentlastung führen und welche Auswirkungen hätte dies für die Beschäftigten?
2. Was könnte ein neues Abfallbehandlungskonzept unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und ökologischer Relevanz beinhalten, wie es im Bürgergutachten vorgeschlagen wird?
3. Wie kann die Abfallberatung intensiviert werden und welche Kosten würden dadurch entstehen?
4. Wie kann nach Ansicht der Geschäftsführung von aha die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern transparenter und kundenorientierter werden?
5. Der NLT hat Ende 2015 ein neu überarbeitetes Satzungsmuster für die Abfallbewirtschaftung und die Abfallgebühren veröffentlicht. Kann in Form einer Synopse dargestellt werden, wo die Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung der Region Hannover von den Satzungsmustern abweicht bzw. welche dort dargestellten Möglichkeiten in der Region Hannover gewählt wurden?
6. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, zugunsten einer Entlastung der Vermieter bei der Abrechnung der Mietnebenkosten im Zusammenhang mit dem sog. „Verursachungsabhängigen Umlagemaßstab" gemäß § 556 a Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), einen entsprechenden Passus in der neuen Abfallgebührensatzung zu implementieren, der es ermöglicht, dass eine Kostenverteilung nach Wohnfläche (weiter) zulässig bleibt?
7. Wie kann über die Entsorgungswege der Haushaltsabfälle mehr Transparenz über den Internetauftritt hergestellt werden (z.B. quartalsweise Bekanntgabe über Behandlung und Verwertung von Abfallarten und – mengen oder als grafische Darstellung vom Abfallbehandlungszentrum bzw. in der Abfallbilanz)? Wie viel wird jeweils entsorgt? Wie stoffrein sind die Fraktionen?
8. Wie entwickelte sich die Anzahl von wilden Abfallablagerungen im öffentlichen Raum in den letzten vier Jahren?
9. Wie bewertet die Regionsverwaltung bzw. aha den von der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingebrachten Vorschlag, ein zivilrechtliches Entgeltsystem einzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Silke Gardlo Brigitte Nieße
(Fraktionsvorsitzende SPD (Fraktionsvorsitzender GRÜNE)
Bernward Schlossarek Christiane Hinze
(Fraktionsvorsitzender CDU) (Vorsitzende Gruppe FDP/GFW))