CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
Sehr geehrter Herr Jagau,
für behinderte Menschen besteht seit dem 01.01.2008 ein Rechtsanspruch darauf, anstatt einer bisherigen Sachleistung eine Leistung in Geld zu erhalten, wenn mit dieser Geldleistung die Ziele der Eingliederungshilfe erreicht werden können. Durch die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets wird die Selbstständigkeit der behinderten Menschen und das Verantwortungsbewusstsein für die eigenen Belange gestärkt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
-ambulant
-teilstationär
-stationär
für die Jahre 2012-2015 aufgeschlüsselt nach Stattgabe, Ablehnung und Rücknahme aus?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Michaela Michalowitz Susanne Lieberum
-Sprecherin Soziales- -Referentin-