CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
Im Oktober 2014 hatten wir Sie darüber informiert, dass die Gültigkeit der Stichwahl um das Amt des Regionspräsidenten gerichtlich überprüft wird. Fast ein Jahr nach der Entscheidung, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen, ist einiges passiert.
Rückblick: Mit Unterstützung der CDU-Fraktion Region Hannover sowie dem Regionsverband Hannover hatten drei Mitglieder der CDU gegen die Gültigkeit der Stichwahl Ende des Jahres 2014 Klage eingereicht. Anwaltlich vertreten werden die Mitglieder durch die Hamburger Kanzlei Graf von Westphalen und dort durch Prof. Dr. Christian Winterhoff. Der ausgewiesene Experte u.a. für Verwaltungs- und Verfassungsrecht hatte die CDU-Fraktion bereits ab Juni 2014 beraten. Erst durch vehemente An- und Nachfragen der Fraktion sowie die Unterstützung von Herrn Winterhoff war der enorme Verstoß des Wahlleiters der SPD, Prof. Axel Priebs, gegen das Neutralitätsgebot zu Tage getreten.
Seit Einreichung der Klageschrift und der Klagebegründung im Dezember gleicht das Verfahren einem „Ping Pong Spiel“, was allerdings nicht unüblich ist. Erst gaben die Anwälte der Region Hannover nach mehrfacher Fristverlängerung ihre Stellungnahmen ab. Im Mai bzw. Juni dieses Jahres erwiderte Prof. Winterhoff daraufhin nochmals mit zwei weiteren Schriftsätzen.
Nun wartet alles gespannt auf die Festsetzung eines Termins zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Eine aktuelle Nachfrage beim Verwaltungsgericht hat ergeben, dass man dort bestrebt ist, noch in diesem Jahr die mündliche Verhandlung durchzuführen. Aufgrund diverser Fristverlängerungen und der Komplexität des Verfahrens muss aber auch mit einer Verhandlung erst Anfang des Jahres 2016 gerechnet werden.