CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
Sehr geehrter Herr Jagau,
Asbest kann Asbestose, Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie ein Mesotheliom auslösen. Eine einzige eingeatmete Faser kann dafür ausreichend sein. Obwohl Asbest seit 1993 verboten ist, befindet es sich noch immer in öffentlichen und privaten Gebäuden und kann so in die Umwelt gelangen und Menschen gefährden. Die häufigsten Gefahrenquellen in Gebäuden sind Dacheindeckungen, Fassadenplatten, Abwasserrohre und besonders Fußbodenbeläge. Aber angeblich auch Farben, Spachtelmassen und Kleber. Durch die Abnutzung der Gebäude kann permanent Asbest freigesetzt werden, z. B. durch einen defekten Bodenbelag, der mit asbesthaltigem Kleber verlegt wurde, oder weil der Bodenbelag selbst Asbest enthält. Insofern kann es nicht überraschen, dass bei den regionseigenen Gebäuden, die vor 1993 errichtet worden sind, auch der Baustoff Asbest verwendet worden ist. In diesem Sinne kann der Drucksache 532/2009 II AaA vom 19.04.2009 exemplarisch entnommen werden, dass die Fußbodenbeläge in der BBS Handel mit Asbest belastet sind. In der Drucksache 2076 (III) AaA vom 08.12.2014 wird die Regionsverwaltung hinsichtlich der festgestellten Schadstoffe (Belastungen durch Asbest bzw. andere Giftstoffe) in Schulgebäuden und Turnhallen seit 2009 ein wenig konkreter als in der Drucksache 532/2009 II AaA: „In anderen Regionsschulen sind in den vergangenen Jahren ebenfalls Schadstoffe in verschiedenen Bauteilen bekannt geworden, darunter in Fußbodenbelägen und -klebern, Fensterbänken, Fensterkitt und Dämmstoffen. Akute Gefährdungssituationen sind unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften fachgerecht beseitigt worden, die weiteren Fälle werden sukzessive im Zuge von geplanten Baumaßnahmen entfernt.“
Vor dem Hintergrund dieser spärlichen Informationen über die Schadstoffbelastung von Schulgebäuden und Turnhallen seitens der Regionsverwaltung stellt sich die Frage nach dem Ausmaß der Schadstoffbelastung und der Gesundheitsprävention in den regionseigenen Schulen:
1.) An welchen Schulen und in welchem Zeitraum wurden seit dem 11.09.2009 die in der Drucksache 2076 (III) AaA vom 08.12.2014 erwähnten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt? Welchen Umfang hatten die Sanierungsmaßnahmen? Welche Schadstoffe konnten bei diesen Maßnahmen festgestellt werden?
2.) Wurden die regionseigenen Schulen (incl. Turnhallen) auf eine mögliche Belastung durch Asbeststäube bzw. die Gefahr einer solchen Belastung durch verbaute asbesthaltige Materialen untersucht? Sofern Untersuchungen durchgeführt wurden, geben Sie bitte an, wann welche Analysen durchgeführt wurden und welche Ergebnisse vorliegen (ggf. mit quantifizierten Angaben zur Belastung). Wurden die regionseigenen Schulen auf weitere mögliche Schadstoffe (z.B. Weichmacher, Flammschutzmittel oder Schwermetalle) untersucht?
3.) Sofern nicht alle regionseigenen Schulen untersucht wurden: Sieht die Regionsverwaltung eine Notwendigkeit, weitere Schulen auf eine Belastung hin zu untersuchen? Aus welchen Gründen? In welchen Schulen besteht nach Ansicht der Verwaltung ein Anfangsverdacht für eine Gefährdung durch asbesthaltige Baustoffe, durch Weichmacher, Flammschutzmittel oder durch Schwermetalle? Bitte geben Sie die mögliche Gefährdung möglichst genau an. Wie kann für die übrigen Einrichtungen eine Gefährdung ausgeschlossen werden?
4.) Sieht die Verwaltung eine Notwendigkeit, weitere Sanierungsmaßnahmen durchzuführen? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? An welchen Schulen sind die entsprechenden Arbeiten vorgesehen? Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Menschen sind von der Regionsverwaltung vorgenommen worden oder sollen getroffen werden?
5.) Wie hoch sind die Kosten für evtl. vorgesehene Sanierungsarbeiten in den regionseigenen Schulgebäuden und Turnhallen?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Bernward Schlossarek Susanne Lieberum-Fraktionsvorsitzender- -Referentin-
Kommentar schreiben