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Sehr geehrter Herr Jagau,
in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2014 wurde die Absicht der DB kritisch hinterfragt, ab dem 01.10.2014 die Durchsage von durchfahrenden Zügen auf den S-Bahn-Stationen einzustellen. Die Regionsverwaltung hat den Mitgliedern des Verkehrsausschusses am 25.09.2014 daraufhin eine schriftliche Stellungnahme von DB Station & Service, Bahnhofsmanagement Hannover, übermittelt.
Die DB bestätigt den Wegfall von zuggenauen Warndurchsagen durchfahrender Züge bis zu einer Geschwindigkeit von 160 km/h an Bahnhöfen und Haltepunkten. Begründet wird diese Maßnahme v.a. mit dem Schutz der Anwohner von Stationen vor Lärmbelästigungen, die von Lautsprecheranlagen ausgehen können.
Mir ist aktuell folgende Information zugetragen worden: Die DB soll mit dem Wegfall von Lautsprecherdurchsagen Geld einsparen. Angeblich muss die DB für Lautsprecherdurchsagen „vom Band“ an eine Agentur bzw. einen Dritten finanzielle Leistungen erbringen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Regionsverwaltung:
Weiterhin Frage ich die Verwaltung:
a. von 50 Metern?
b. von 100 Metern?
c. von 300 Metern?
d. von über 300 Metern?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
Oliver Brandt Jens Schlayer
-Regionsabgeordneter-
-Fraktionsgeschäftsführer-