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Sehr geehrter Herr Jagau,
folgende Fragen zur Beschlussdrucksache Nr. 1313 (III) „Stadtbahnstrecke D-West: Neu- und Ausbau Citystrecke- Einleitung der Planfeststellungsverfahren" bitte ich bis spätestens zum 3. Februar 2014 zu beantworten.
Fragen:
1.1 Wie verändern sich für die jetzt vorgelegte Planung der D-City-Strecke die Fahrgastzahlen/Tag gegenüber heute?
1.2 Welche Veränderungen (Fahrgäste/Tag) treten hierbei in den Querschnitten Kurt-Schumacher-Straße und Goethestraße auf?
1.3 Welchen Einfluss haben die gegenüber Intraplan November 2009 veränderten Haltestellenlagen und Stadtbahntakte?
Fragen:
2.1 Von welchem kommunalen Kostenanteil geht die Verwaltung derzeit aus und wie sieht hierfür der jährliche Überschuss oder ggf. Fehlbetrag aus?
2.2 Bis zu welchem maximalen kommunalen Kostenanteil bzw. minimalen Überschuss / maximalen Fehlbetrag wird die Umsetzung der vorliegenden Planung weiterhin für vertretbar gehalten?
Fragen:
3.1 Erhält die Stadtbahn weiterhin die beste Qualitätsstufe „A", wie im Gutachten Oktober 2012?
3.2 Wenn nein, wie wirken sich die Qualitätsveränderungen auf die künftigen Fahrzeiten aus und in Folge ggf. auf den Fahrzeug- und Personalbedarf?
Fragen:
4.1 Liegt im Bereich Odeonstraße / Kanalstraße auch eine symmetrische Gleisaufweitung vor, obwohl im zugehörigen Lageplan offensichtlich das Künftige stadtauswärts führende Gleis in vorhandener Lage verbleibt, während das einwärtsführende nach Süden verschoben wird?
4.2 Zum Planfeststellungsabschnitt 3b: Warum soll anstatt des heutigen Zebrastreifens zur Nordmannpassage ein signalisierter Fußgängerüberweg eingerichtet werden? Welche Notwendigkeit ergibt sich hierfür, wenn die Haltestelle an dieser Stelle nicht mehr besteht und die bereits vorhandene Signalanlage rd. 90 Meter weiter genutzt werden kann?
Frage:
5.1 Sind diese Verkehrsdaten aus dem Spätsommer auch anwendbar auf die Zeiten mit höherem oder sehr hohem Verkehrsaufkommen, z.B. auch in der Vorweihnachtszeit und zwischen den Festtagen? Ist auch für diese Zeiten die Leistungsfähigkeitkeit für die Verkehre sicher gestellt ohne „Staugarantie" für den ÖPNV?
Fragen:
6.1 Warum wird dieses gesonderte Planfeststellungsverfahren, wie sonst nicht unüblich, nicht zeitlich und inhaltlich mit dem Stadtbahn-Verfahren gekoppelt?
6.2 Wann ist die Einleitung des zusätzlichen Verfahrens geplant?
6.3 Liegt die Zustimmung der Deutschen Bahn für die Maßnahme vor bzw. ist die Bahn auch bereit, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten?
6.4 Sind die Baukosten für die Treppenanlagen schon ermittelt und in der genannten Gesamt-Bausumme enthalten?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
Andrea Behre Jens Schlayer
-stellv. Fraktionsvorsitzende- -Fraktionsgeschäftsführer-