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Sehr geehrter Herr Jagau,
leider sind die Fahrkartenautomaten der üstra an den Stationen durch unterschiedliche Ursachen häufig nicht funktionsfähig. Wenn ein Fahrgast jedoch eine Bahn erreichen muss und rechtzeitig an der Station ist, aber keinen Fahrschein kaufen kann, weil ein Automat defekt ist, ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich bitte:
1. Darf der Fahrgast die Bahn benutzen, da er ohne eigenes Verschulden keinen Fahrschein erwerben konnte?
2. Darf oder soll sich der Fahrgast bei dem Fahrer der Bahn melden?
3. Wenn der Fahrgast mit der Bahn eine Station weiter fährt, dort auszusteigt, um sich einen Fahrschein zu kaufen, wartet dann die Bahn auf diesen Fahrgast oder hat dieser einen von ihm unverschuldeten Zeitverlust hinzunehmen, indem er auf die nächste Bahn warten muss?
4. Wenn der Fahrgast den Fahrer darüber informiert hat, dass er ohne eigenes Verschulden keinen Fahrausweis kaufen konnte und in der Bahn bleibt, was geschieht dann im Fall einer Fahrscheinkontrolle?
5. Gibt es für diesen Fall ein von der üstra vorgegebenes Verfahren, wie sich Fahrer und Kontrolleure gegenüber dem Fahrgast zu verhalten haben?
6. Was für ein Verhalten empfiehlt die üstra einem Fahrgast, der unter Zeitdruck steht und unverschuldet keinen Fahrschein an einem Automaten kaufen kann?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Andreas Burgwitz Niels Schröder
-Regionsabgeordneter- - Referent -
Antwort der Verwaltung:
1.Darf der Fahrgast die Bahn benutzen, da er ohne eigenes Verschulden keinen Fahrschein erwerben konnte?
Antwort der üstra:
Wenn der Fahrgast tatsächlich aufgrund eines defekten Verkaufsautomaten keine andere Möglichkeit hat, sich einen gültigen Fahrausweis zu beschaffen, so darf er unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrt antreten (siehe 2.)
2.Darf oder soll sich der Fahrgast bei dem Fahrer der Bahn melden?
Antwort der üstra:
In diesem Fall muss sich der Fahrgast beim Fahrer melden und ihm mitteilen, an welchem Automaten er sich keinen Fahrausweis kaufen konnte. Der Fahrer bittet den Kunden, beim Umsteigen bzw. nach dem Ausstieg einen Fahrausweis zu erwerben und während der Mitfahrt im Bereich des Fahrerstandes zu verbleiben. Der Fahrer meldet den Vorfall außerdem der Betriebsleitstelle, die ihn dokumentiert.
3.Wenn der Fahrgast mit der Bahn eine Station weiter fährt, dort aussteigt, um sich einen Fahrschein zu kaufen, wartet dann die Bahn auf diesen Fahrgast oder hat dieser einen von ihm unverschuldeten Zeitverlust hinzunehmen, indem er auf die nächste Bahn warten muss?
Antwort der üstra:
Ob die Bahn warten kann, liegt im Ermessen des jeweiligen Fahrers. In der Regel wird dieses aber aufgrund dichter Taktzeiten und zu wahrender Anschlüsse nicht möglich sein. Außerdem hat der Kunde die Möglichkeit, sich beim Um- oder Aussteigen ein Ticket zu kaufen (siehe 2.), so dass eine Fahrtunterbrechung eigentlich gar nicht notwendig ist.
4.Wenn der Fahrgast den Fahrer darüber informiert hat, dass er ohne eigenes Verschulden keinen Fahrausweis kaufen konnte und in der Bahn bleibt, was geschieht dann im Fall einer Fahrscheinkontrolle?
Antwort der üstra:
Trifft während der Mitfahrt ein Fahrausweisprüfer ein, so hat er sich beim Fahrer zu vergewissern, ob der Kunde sich wirklich dort gemeldet hat. Um Missbrauch vorzubeugen werden in jedem Fall durch den Fahrausweisprüfer die persönlichen Daten des Kunden aufgenommen. Durch die Verwaltung wird dann überprüft, ob der Automat tatsächlich defekt war. Bestätigt sich die Angabe des Kunden, braucht dieser den erhöhten Fahrpreis selbstverständlich nicht zu zahlen. Seine personenbezogenen Daten werden umgehend gelöscht.
5.Gibt es für diesen Fall ein von der üstra vorgegebenes Verfahren, wie sich Fahrer und Kontrolleure gegenüber dem Fahrgast zu verhalten haben?
Antwort der üstra:
Ja. Dieses entspricht der unter 2. – 4. beschriebenen Vorgehensweise.
6.Was für ein Verhalten empfiehlt die üstra einem Fahrgast, der unter Zeitdruck steht und unverschuldet keinen Fahrschein an einem Automaten kaufen kann?
Antwort der üstra:
Wir empfehlen unseren Kunden, sich für den Fall, dass ein Fahrscheinkauf aufgrund eines mutmaßlich defekten Automaten nicht möglich ist, unbedingt beim Fahrer zu melden (siehe oben).
Die üstra weist allerdings auch darauf hin, dass dieses Verfahren nur dann gilt, wenn an einer Haltestelle tatsächlich keine andere Möglichkeit besteht, einen Fahrausweis zu kaufen, weil es hier beispielsweise nur einen einzigen Automaten gibt und dieser nicht funktioniert. Auf Bahnsteigen oder in Tunnelstationen, wo mehrere Automaten zur Verfügung stehen, kann dem Fahrgast durchaus zugemutet werden, ein anderes Verkaufsgerät (u.U. auch auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig) aufzusuchen und dort einen Fahrausweis zu erwerben.