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Sehr geehrter Herr Jagau,
der CDU-Fraktion ist bekannt, dass der Abfallzweckverband aha zur Zeit in einen Rechts-streit mit einem privaten Abfallentsorger verwickelt ist. Hier wird es demnächst zu einer mündlichen Verhandlung kommen.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:
1. Welche laufenden Gerichtsverfahren zwischen aha und privaten oder gewerblichen Kunden von aha bestehen derzeit? An welchen Gerichten sind diese Verfahren anhängig?
2. Welche laufenden Gerichtsverfahren bestehen zwischen aha und Dritten? An welchen Gerichten sind diese Verfahren anhängig?
3. Wie gestalten sich die Hintergründe für die einzelnen laufenden Verfahren?
4. Sind generell für die Kosten bei Gerichtsverfahren bei aha Rückstellungen gebildet worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, woraus werden die Prozesskosten finanziert?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
Manfred Wenzel Jens Schlayer
-Abfallpolitischer Sprecher- -Fraktionsgeschäftsführer-
Antwort der Regionsverwaltung vom 30. September 2013
zu 1.:
Zurzeit sind folgende Gerichtsverfahren anhängig, die im Zusammenhang mit einer Kundenbeziehung stehen:
- 13 Verfahren wegen der Veranlagung von Abfall- oder Straßenreinigungsgebühren,
Verwaltungsgericht Hannover
- 12 Vollstreckungsverfahren wegen unterlassener Zahlungen von Gebühren und Entgelten, verschiedene Amtsgerichte.
zu 2.:
Als Verfahren im Sinne dieser Frage werden Vorgänge angesehen, bei denen die Klagegründe nicht im Zusammenhang mit einer Leistungserbringung durch aha stehen. Dabei können die Verfahrensbeteiligten Dritten auch Kunden sein, die an die
Abfallentsorgung bzw. Straßenreinigung angeschlossen sind.
Dieses vorausgesetzt, werden die nachstehend genannten derzeit anhängigen Verfahren als Streitigkeit zwischen aha und Dritten im Sinne dieser Frage eingestuft:
- 1 Bußgeldverfahren, Amtsgericht Utrecht/NL
- 2 Schadensersatzprozesse, Landgericht Hannover
- 7 Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen,
für den Bereich der Region Hannover zuständige Amtsgerichte
- 1 Verfahren Baurecht, Klage durch aha gegen den Auftragnehmer, Landgericht Hannover
- Klage eines dualen Systems mit dem Ziel einer gerichtlichen Untersagung der O-Tonne in
der Stadt Hannover, Verwaltungsgericht Hannover
- 1 Personalrechtsangelegenheit, Arbeitsgericht Hannover.
aha als Beigeladener:
in gegen die Region Hannover gerichteten Verfahren:
- Klage gegen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung durch die untere Abfallbehörde, Verwaltungsgericht Hannover
- Klage gegen die Übertragung der Aufgabe der Abfallentsorgung von der Region auf aha in Verbindung mit der Frage der vergaberechtlichen Inhousefähigkeit von aha, OLG Celle.
in gegen die Stadt Hannover gerichteten Verfahren:
- Klage gegen die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis an aha, Nds. OVG.
zu 3.
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Hintergründe der Rechtsstreitigkeiten grob aus den zu 1. und 2. genannten Arten der Rechtsstreitigkeiten ergeben.
zu 4.:
Generelle Rückstellungen für die Kosten bei Gerichtsverfahren oder andere Angelegenheiten sind nach handelsrechtlichen Vorschriften (§ 249 HGB, Entscheidungen BFH) nicht zulässig und werden daher nicht gebildet. Sofern im Einzelfall ein kostenrelevantes Prozessrisiko gesehen wird, werden Rückstellungen dafür gebildet.
Zurzeit bestehen keine Rückstellungen im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren. Prozesskosten werden im Wirtschaftsplan/Erfolgsplan zu Position 9 (sonstige betriebliche
Aufwendungen) veranschlagt (Haushaltsjahr 2013 = Rechtsmittel/Gutachten 224.000.00 €).
Bei zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen und Haftungsfragen aus der allgemeinen Betriebs-/Verkehrshaftpflicht wirken sich eventuell zu leistende Zahlungen nicht auf den Haushalt von aha aus, da sie durch entsprechende Versicherungen gedeckt sind.