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Sehr geehrter Herr Jagau,
der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover erklärte in seiner Rede zum Haushalt 2012 bezüglich des Einsatzes der befristeten Sondermittel des Bildungs- und Teilhabepakets für Schulsozialarbeit: „Ich freue mich, dass wir mit dem nächsten Schuljahr auch die Schulsozialarbeit wesentlich erweitern können. An 35 Schulen, an denen wir von einem besonderen Bedarf ausgehen, wird künftig verstärkt soziale Arbeit geleistet werden können. Das ist auch ein Ergebnis des Bildungs- und Teilhabepaketes, das Anfang des Jahres in einem quälend langen Prozess beschlossen worden ist, in diesem Punkt aber eine sehr gute Perspektive aufbaut. Mit den von der Region Hannover weitergeleiteten Mitteln wird die individuelle Förderung von Kindern mit einem entsprechenden Förderbedarf hoffentlich sehr viel intensiver stattfinden können.“ Vor diesem Hintergrund dieser Ankündigungen des Oberbürgermeisters ist es jedoch höchst befremdlich, dass beträchtliche finanzielle Mittel für Schulsozialarbeit in der Landeshauptstadt weder für neue noch für zusätzliche Projekte eingesetzt, sondern zum Teil zur Refinanzierung bereits bestehender Angebote verwandt worden sind. In diesem Sinne werden 600.000 Euro in der Landeshauptstadt Hannover aufgewendet, um Schulverwaltungskräfte in Schulsekretariaten, also Schulsekretärinnen, statt Schulsozialarbeiter zu bezahlen (vgl. Beschlussdrucksache der LHH 2106/2011), da „in den Schulsekretariaten sehr viel begleitende Arbeit für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets geleistet wird“ (vgl. Protokoll SWG vom 18.04.2012, S. 13). Dieses ist aber nicht der sozialpolitische Sinn der befristeten BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit, da diese Mittel nicht zur Finanzierung des Verwaltungsmehraufwands bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gedacht sind, sondern für Maßnahmen zur Schulsozialarbeit.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Regionsverwaltung zum bisherigen Umgang mit diesen Mitteln in der Landeshauptstadt Hannover:
a) Wie hoch sind die BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit, die der Landeshauptstadt von der Region Hannover jeweils für die Jahre 2011 bis 2013 zugeteilt worden sind?
b) Seit wann sind die Schulsekretärinnen, die mit BuT-Sondermitteln bezahlt werden, im Bereich der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt?
c) Kann die Regionsverwaltung ausschließen, dass bisherige Tätigkeiten der Schulsekretärinnen (d.h. ohne BuT-Bezug) mit BuT-Sondermitteln bezahlt werden?
d) Sind mit den BuT-Sondermitteln anteilig Kosten der allgemeinen Verwaltung in der Landeshauptstadt Hannover bezahlt worden, die mit der Vergütung der Schulsekretärinnen aus BuT-Sondermitteln zusammenhängen?
e) Gab es zwischen der Stadtverwaltung und der Regionsverwaltung Kontakte/Gespräche/Schriftwechsel über diese spezielle Form der hannoverschen Verwendung der BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit? Wenn ja, bitte die Gespräche/Schriftwechsel angeben!
f) Gab es Nachfragen/Initiativen seitens der Stadtverwaltung, ob die Region Hannover noch weitere BuT-Sondermittel für Schulsekretärinnen zur Verfügung stellen kann?
a) Welche unterstützenden Tätigkeiten leisten die Schulsekretärinnen bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
b) Wie hoch ist der Verwaltungsmehraufwand bei der Beratung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Wochenarbeitsstunden - unter Berücksichtigung der Ferienzeiten - pro Schulsekretärin?
c) Die Zuständigkeit im Bildungspaket für die Regelungen des Mittagessens liegt bei den Kommunen. Die kommunalen Träger sind gesetzlich verpflichtet, über Teilhabeleistungen zu informieren und beim Ausfüllen der Antragsformulare zu helfen und damit den Verwaltungsmehraufwand mitzutragen. Dadurch dürfte sich kein erhöhter Aufwand bei den Schulen ergeben, da es nicht Aufgabe der Schule sein kann, die Abrechnung der Elternbeiträge zu leisten.
c1) Wie läuft die Abwicklung der BuT-Zuschüsse zur Mittagsverpflegung an den Schulen?
c2) Wie gestaltet sich das Abrechnungsverfahren für die Leistung „Mittagsverpflegung“ in den Schulen?
c3) Erfolgte eine Aufstockung in den Schulsekretariaten um einige Wochenarbeitsstunden vor allem zur Abwicklung der Mittagsverpflegung, die mit BuT-Sondermitteln getragen wurde?
c4) Teilt die Regionsverwaltung die Auffassung, dass mit dem Vollzug des Bildungs- und Teilhabegesetzes vermehrt Aufgaben von den Kommunen auf die Schulsekretariate verlagert wurden?
d) Sind die Schulsekretärinnen für diese Tätigkeiten fortgebildet worden? Welche Kosten entstanden der Region Hannover durch die Fortbildung der Schulsekretärinnen aus der Landeshauptstadt Hannover?
e) Sind in anderen regionsangehörigen Kommunen Schulsekretärinnen neu eingestellt bzw. deren Wochenarbeitsstunden aufgestockt worden, um den Verwaltungsmehraufwand durch die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen in den Schulsekretariaten bewältigen zu können (Bitte die Kommunen und den Umfang des Verwaltungsmehraufwands in den Schulsekretariaten angeben)? Wenn ja, wurden in diesen regionsangehörigen Kommunen auch Schulsekretärinnen für den Verwaltungsmehraufwand bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit BuT-Sondermitteln für Schulsozialarbeit bezahlt?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernward Schlossarek
-Regionsabgeordneter-
Antwort der Verwaltung:
• Vorbemerkung seitens der Verwaltung:
In der Beantwortung der Anfrage des Regionsabgeordneten Bernward Schlossarek vom 17. Dezember 2012 (Drucksache Nr. 0763 (III) AaA) hat die Verwaltung dargelegt, nach welchen Kriterien und unter welchen Maßgaben die Sondermittel für Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes an die Städte und Gemeinden in der Region Hannover verteilt wurden. Die Verwaltung hat darin deutlich gemacht, dass die Verantwortung für die zweckgerichtete Mittelverwendung bei den Städten und Gemeinden liegt und eine Überprüfung der Mittelverwendung von der Region Hannover ebenso wenig erfolgt wie von Seiten des Landes Niedersachsen. Insofern wird auf die Antwort auf die vorgenannte Anfrage in vollem Umfang Bezug genommen.
1.Finanzierung von Schulsekretärinnen mit BuT-Sondermitteln für Schulsozialarbeit in den Jahren 2011 bis 2013 in der Landeshauptstadt
a) Wie hoch sind die BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit, die der Landeshauptstadt von der Region Hannover jeweils für die Jahre 2011 bis 2013 zugeteilt worden sind?
Antwort: Die Zuteilung der BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit innerhalb der Region Hannover erfolgt anhand eines Schlüssels, als Indikator fungieren die Schülerzahlen der kommunalen Schulträger. Die Landeshauptstadt hat für die Jahre 2011 bis 2013 jährlich 1.805.813,41 Mio. € erhalten.
b) Seit wann sind die Schulsekretärinnen, die mit BuT-Sondermitteln bezahlt werden, im Bereich der Landeshauptstadt Hannover beschäftigt?
Antwort: Laut Aussage der Landeshauptstadt Hannover standen die Schulverwaltungskräfte bereits in vertraglichen Arbeitsverhältnissen. Diese Arbeitsverhältnisse wurden ausschließlich für den Themenkomplex Bildungs- und Teilhabepaket für die Jahre 2012 und 2013 stundenmäßig angepasst.
c) Kann die Regionsverwaltung ausschließen, dass bisherige Tätigkeiten der Schulsekretärinnen (d.h. ohne BuT-Bezug) mit BuT-Sondermitteln bezahlt werden?
Antwort: Nach der Aussage der Landeshauptstadt Hannover ist es auszuschließen, dass bisherige Tätigkeiten aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes bezahlt wurden.
d) Sind mit den BuT-Sondermitteln anteilig Kosten der allgemeinen Verwaltung in der Landeshauptstadt Hannover bezahlt worden, die mit der Vergütung der Schulsekretärinnen aus BuT-Sondermitteln zusammenhängen?
Antwort: Nach der Aussage der Landeshauptstadt Hannover wurden aus den Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes keine anteiligen Kosten der allgemeinen Verwaltung bezahlt, die im Zusammenhang mit der Vergütung der Schulverwaltungskräfte stehen.
e) Gab es zwischen der Stadtverwaltung und der Regionsverwaltung Kontakte/Gespräche/Schriftwechsel über diese spezielle Form der hannoverschen Verwendung der BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit? Wenn ja, bitte die Gespräche/Schriftwechsel angeben!
Antwort: Es gab auf verschiedenen Leitungsebenen und in verschiedenen Arbeitsgruppen auf Verwaltungsebene Gespräche zur Verwendung der Mittel zum Bildungs- und Teilhabepaket. Zwischen Frau Stadträtin Drevermann und Herrn Regionsrat Jordan gab es in den Monaten Mai und Juni 2011 sowie März 2012 entsprechende themenbezogene Korrespondenz.
f) Gab es Nachfragen/Initiativen seitens der Stadtverwaltung, ob die Region Hannover noch weitere BuT-Sondermittel für Schulsekretärinnen zur Verfügung stellen kann?
Antwort: Auf die Antwort zu 1.e) wird Bezug genommen. Der Landeshauptstadt Hannover wurden keine Sondermittel für Schulsekretärinnen zur Verfügung gestellt.
2.Unterstützende Tätigkeit von Schulsekretärinnen bei der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen in den Jahren 2011 bis 2013 in der Landeshauptstadt
a) Welche unterstützenden Tätigkeiten leisten die Schulsekretärinnen bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Antwort: Die Landeshauptstadt Hannover hat festgestellt, dass in dem o.g. Themenkomplex die Schulsekretariate durch Schulleitungen, Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen werden. Nach den vorliegenden Rückmeldungen und Auswertungen führte dies zu unterschiedlichen, aber auch teilweise deutlichen Arbeitsmehrbelastungen. Bei den Tätigkeiten für das Bildungs- und Teilhabepaket handelt es sich um zusätzliche und erstmalige Aufgaben für die Schulverwaltungskräfte. Hier sind v.a. folgende unterstützenden Arbeiten zu nennen: Formularausgabe, Unterstützung beim Ausfüllen, telefonische Beratung, Kontakt zu Lehrkräften sowie der Region Hannover.
b) Wie hoch ist der Verwaltungsmehraufwand bei der Beratung und Abwicklung der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Wochenarbeitsstunden - unter Berücksichtigung der Ferienzeiten - pro Schulsekretärin?
Antwort: Nach der Aussage der Landeshauptstadt Hannover wurde für den Verwaltungsmehraufwand ein Stellenbedarf von sieben Vollzeitstellen für Schulverwaltungskräfte ermittelt. Die Regionsverwaltung hat keine entsprechenden Erhebungen vorgenommen.
c) Die Zuständigkeit im Bildungspaket für die Regelungen des Mittagessens liegt bei den Kommunen. Die kommunalen Träger sind gesetzlich verpflichtet, über Teilhabeleistungen zu informieren und beim Ausfüllen der Antragsformulare zu helfen und damit den Verwaltungsmehraufwand mitzutragen. Dadurch dürfte sich kein erhöhter Aufwand bei den Schulen ergeben, da es nicht Aufgabe der Schule sein kann, die Abrechnung der Elternbeiträge zu leisten.
c1) Wie läuft die Abwicklung der BuT-Zuschüsse zur Mittagsverpflegung an den Schulen?
Antwort: Die Zuschüsse zur Mittagsverpflegung werden regelmäßig durch Vorlage der BuT-Berechtigung der Kinder zwischen dem Caterer und der Region Hannover bzw. direkt zwischen den Schulen und der Region Hannover auf der Basis eines Listenverfahrens abgerechnet. Dabei stellen die Schulen bzw. der Caterer der Region Hannover die erbrachten Leistungen abzüglich des Elternanteiles von 16,00 € monatlich in Rechnung.
c2) Wie gestaltet sich das Abrechnungsverfahren für die Leistung „Mittagsverpflegung“ in den Schulen?
Antwort: Die Abrechnung erfolgt anhand des neuen Listenverfahrens, d.h., der Region Hannover wird eine – meist monatliche – Gesamtliste aller BuT-berechtigten Schüler übersandt, welche am Schulmittagessen teilgenommen haben. Meistenteils wird spitz abgerechnet, manche Essensanbieter haben auch eine Pauschalzahlung vereinbart.
c3) Erfolgte eine Aufstockung in den Schulsekretariaten um einige Wochenarbeitsstunden vor allem zur Abwicklung der Mittagsverpflegung, die mit BuT-Sondermitteln getragen wurde?
Antwort: Nach der Aussage der Landeshauptstadt Hannover wird das Thema Mittagessenverpflegung wird bei der Vergabe von Wochenarbeitsstunden an die Schulverwaltungskräfte berücksichtigt. In diesem Zusammenhang werden verschiedene Tätigkeiten wahrgenommen (u.a.: Formularausgabe, Unterstützung beim Ausfüllen, telefonische Beratung, Kontakt zu Lehrkräften sowie der Region Hannover).
c4) Teilt die Regionsverwaltung die Auffassung, dass mit dem Vollzug des Bildungs- und Teilhabegesetzes vermehrt Aufgaben von den Kommunen auf die Schulsekretariate verlagert wurden?
Antwort: Die Regionsverwaltung ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Administration des Bildungs- und Teilhabepaketes für alle Beteiligten zu erhöhtem Verwaltungsaufwand führt.
d) Sind die Schulsekretärinnen für diese Tätigkeiten fortgebildet worden? Welche Kosten entstanden der Region Hannover durch die Fortbildung der Schulsekretärinnen aus der Landeshauptstadt Hannover?
Antwort: Die Verwaltung hat für die unterschiedlichen Anbieter und Beteiligten von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, insbesondere auch für die Schulen, Informationsveranstaltungen durchgeführt. Kosten sind hierfür lediglich in Form des Einsatzes von Personal, Räumlichkeiten und Sachmitteln der Region Hannover angefallen. Diese sind aber nicht bemessen worden.
e) Sind in anderen regionsangehörigen Kommunen Schulsekretärinnen neu eingestellt bzw. deren Wochenarbeitsstunden aufgestockt worden, um den Verwaltungsmehraufwand durch die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen in den Schulsekretariaten bewältigen zu können (Bitte die Kommunen und den Umfang des Verwaltungsmehraufwands in den Schulsekretariaten angeben)? Wenn ja, wurden in diesen regionsangehörigen Kommunen auch Schulsekretärinnen für den Verwaltungsmehraufwand bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit BuT-Sondermitteln für Schulsozialarbeit bezahlt?
Antwort: Hierzu liegen der Verwaltung keine Informationen vor.