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Sehr geehrter Herr Jagau,
mit der BDs Nr. 0914 (III) wurde die Förderung des Projektes „e-BUSINESS-Lotse Hannover“ vorgestellt und am 04.06.2013 im Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung sowie am 18.06.2013 im Regionsausschuss und am 25.06.2013 in der Regionsversammlung beraten.
Dem Beschlussvorschlag, wonach die Leibniz Universität Hannover für die Durchführung des Projektes einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von insgesamt 105.000 € erhält, wurde in der Regionsversammlung am 25.06.2013 zugestimmt.
Die Auszahlung steht u.a. auch unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes durch den Projektträger.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Krause
-Sprecherin Wirtschaft-
Antwort der Verwaltung vom 12. Juli 2013
1. Ist es richtig, dass die in der Projektskizze (S. 3/5) als gemeinsame Antragsteller genannte Leibniz Universität und Hochschule Hannover Projektträger sind? Wenn das der Fall ist, frage ich weiter: Vorlage-Nr. 1107 (III) AaA Seite: 2/4
Ja. Antragsteller sind das Institut für Marketing und Management der Leibniz Universität Hannover (Prof. Dr. Klaus Peter Wiedmann) sowie die Fakultät Wirtschaft und Informatik der Hochschule Hannover (Prof. Dr. Manfred Krause)
2. Stimmt es, dass auf einer Auftaktveranstaltung im HCC am 20.06.2013 das Projekt gestartet wurde und der eBusiness-Lotse Hannover bereits im Januar 2013 seine Arbeit aufgenommen hat? Wenn das der Fall ist, frage ich weiter:
Ja, die Auftaktveranstaltung fand am 20.06.2013 statt. Offizieller Projektstart lt. Projektantrag war in der Tat der Januar 2013, obgleich der Bundeshaushalt noch nicht verabschiedet war. Ein schriftlicher Bewilligungsbescheid des BMWI liegt aber bis heute
nicht vor. Dieser wird nach Rücksprache im BMWI im Juli 2013 erwartet. Ende April wurde dem Antragsteller mündlich der positive Bescheid mitgeteilt. Am formalen Projektbeginn zum 01. Januar 2013 ändert dies nichts. Trotzdem müssen entsprechend kalkulierte Personalressourcen ab Januar eingestellt werden, um die entsprechend kalkuliertenPersonalkosten auch abrufen zu können. Um das Risiko zu minimieren wird die Zeit bis zur
Mitteilung eines positiven Bescheids durch Vorarbeiten, Aufbau der notwendigen Netzwerkarbeit genutzt. Eine offizielle Auftaktveranstaltung darf erst nach zumindest mündlicher Zusage (Ende April 2013) erfolgen. Nach der mündlichen Zusage durch das
BMWI wurde die Auftaktveranstaltung zeitnah terminiert und vorbereitet. Dieses verzögerte Antrags- und Bewilligungsverfahren ist leider bei mit Drittmitteln geförderten Landes- bzw. Bundesprojekten häufig und nicht beeinflussbar.
3. Welches Datum gilt als Maßnahmenbeginn?
Der offizielle Projektbeginn bleibt der 01. Januar 2013, obwohl die operative Projektarbeit aufgrund der Verzögerungen im Bewilligungsverfahren wie oben beschrieben erst im Juni beginnen konnte.
4. Wenn der Maßnahmenbeginn vor dem 25.06.2013 datiert sein sollte, warum konnte dann die BDs Nr. 0914 (III) nicht entsprechend der Notwendigkeiten früher behandelt werden?
Die Behandlung in der Region Hannover setzt in der Regel die Vorlage einer schriftlichen Bewilligung oder zumindest einer mündlichen Zusage der projektverantwortlichen Stelle
(hier BMWI) voraus. Entsprechend der mündlichen Zusage Ende April wurde die entsprechende Beschlussdrucksache für die nächste Ausschusssitzung vorbereitet.
5. In wie weit hat der Beschluss der Regionsversammlung vom 25.06.2013 Auswirkungen auf die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung des Projektes und wie ist in diesem Zusammenhang der Maßnahmenbeginn zu bewerten?
Der von der Regionsversammlung beschlossene Zuschuss ist Kofinanzierungsanteil des beantragten Gesamtfinanzierungsplans. Ohne diesen Zuschuss ist die Gesamtmaßnahme in der beantragten Form nicht umsetzbar. Unabhängig von der vorausgesetzten positiven Bewertung des Projektes durch die
Beschäftigungsförderung erfolgt die in Aussichtstellung einer Kofinanzierung durch die Region Hannover bei der Antragstellung immer unter Vorbehalt der notwendigen Beschlüsse der Regionsgremien und unter Vorbehalt der Genehmigungen der
Vorlage-Nr. 1107 (III) AaA Seite: 3/4 entsprechenden Haushaltssatzungen. Das Risiko eines ablehnenden Beschlusses durch die Regionsgremien liegt ausschließlich beim Projektträger.
6. Stimmt es, dass Vertreter der Regionsverwaltung über diese Veranstaltung nicht informiert waren?
Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung war über die Auftaktveranstaltung informiert und wurde auch förmlich eingeladen. Mit der Universität und Hochschule wurde vereinbart,
den Verteiler für zukünftige Veranstaltungen zu erweitern.
7. Stimmt es, dass die Region Hannover in der bisherigen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Projektträger als Zuschussgeber nicht erwähnt ist? Wenn das der Fall ist, frage ich weiter:
Solange seitens der Region Hannover keine förmliche Bewilligung vorliegt, können die Projektverantwortlichen sie in der Öffentlichkeitsarbeit auch noch nicht als Zuschussgeber nennen. Dies wurde mit der Beschäftigungsförderung auch so vereinbart.
8. Welche Schritte sind seitens der Region Hannover geplant, um auf ihre Mitwirkung an diesem Projekt öffentlich aufmerksam zu machen?
Die Projektverantwortlichen haben sich verpflichtet, die Förderung durch die Region Hannover öffentlich zu kommunizieren, sobald die Bewilligung seitens der Region Hannover vorliegt. Dies gilt für alle Bereiche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
9. Welche personellen Ressourcen der Regionsverwaltung werden über die finanzielle Förderung hinaus in das Projekt eingebracht?
Die Teamleitung wird an 4 Sitzungen (2 Stunden) des Konsortiums pro Jahr teilnehmen. Darüber hinaus gibt es keine personellen Verpflichtungen. Die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung wird aber den Projektprozess auch aus Eigeninteresse inhaltlich begleiten.
10. Wann und wie werden die kommunalen Wirtschaftsförderungen in der Region Hannover in die konkrete Umsetzung des Projektes einbezogen?
Die kommunalen Wirtschaftsförderungen werden von diesem Projekt in besonderer Weise für ihre Arbeit profitieren: Sie werden entsprechend Ihrer Multiplikatorenfunktion ebenso wie die der Kammern zu aktuellen Entwicklungen der Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) weiter qualifiziert. Außerdem werden neue Formen der Zusammenarbeit vor Ort zum gegenseitigen Nutzen gestärkt. Das Projekt wird hierzu eigene Bausteine zur Unterstützung der kommunalen Wirtschaftsförderung entwickeln.