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Sehr geehrter Herr Jagau,
aufgrund der Berichterstattung der HAZ vom 16.12.2011 unter dem Titel „Schüler sitzen im Kalten und Nassen“ und meiner schriftlichen Anfrage vom 19.12.2011, die erst am 14.06.2012 beantwortet wurde, habe ich am 18.10.2012 das Schulgebäude der BBS 3 besichtigt, um festzustellen, ob die in dem Artikel beschriebenen baulichen Missstände durch die Regionsverwaltung abgestellt worden sind. Das Ergebnis war ernüchternd. Bei meinem Besuch habe ich ein Schulgebäude in Augenschein nehmen können, das nach wie vor erhebliche Mängel aufweist. Besonders problematisch war Folgendes: unzureichender Sonnenschutz (ca. 80 Jalousien sind defekt), marode Klassenraumtüren, eine offene Decke im Obergeschoss (das Wasser bricht dort immer wieder ein), Rissbildung in Wänden, Schimmelbildung infolge von Wassereinbrüchen im Obergeschoss, Ablösung der Deckenbeschichtung (z. B. Klassenraum E 209), undichte Fenster, unzureichende Lüftungsanlage und unzumutbare Toiletten.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
1. Sanierungskonzept BBS 3
a) Das Schulgebäude der BBS 3 in Hannover weist einen ganz erheblichen Sanierungsstau auf, was auch in den Drucksachen 107 (III) und 162 (III) unterstrichen wird. Die Regionsverwaltung geht von einem Investitionsaufwand von ca. 27,7 Mio. Euro aus. Ein tragfähiges Sanierungskonzept für diese Schule liegt bisher nicht vor. Welche Baumängel weist das Schulgebäude zurzeit auf? Was kostet ihre jeweilige Beseitigung? Wie bewertet die Regionsverwaltung den derzeitigen baulichen und den energetischen Zustand des Schulgebäudes?
b) Warum findet sich in der Drucksache 636 (III) zur energetischen Sanierung von Gebäuden der Region Hannover kein Hinweis auf das Schulgebäude der BBS 3? Soll das Schulgebäude der BBS 3 langfristig nicht saniert werden?
c) Hält die Regionsverwaltung die Zustände in der BBS 3 weiterhin für zumutbar? Falls ja, warum? Falls nein, welche Schritte wird die Regionsverwaltung unternehmen, um die Baumängel in dieser Schule zu beseitigen? Wann ist mit Vorlage eines Sanierungskonzeptes zu rechnen?
2. Unhygienische Toilettenanlagen
a) Wie bewertet die Regionsverwaltung den bauliche Zustand der Toilettenanlagen (u. a. Renovierungszustand, Sanitärausstattung)?
b) Wann hat das Gesundheitsamt der Region Hannover das Schulgebäude der BBS 3 hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften überprüft?
c) In der Drucksache 162 (III) wurde die Frage 2b (Welche Maßnahmen hat die Regionsverwaltung seit der Bekanntgabe des Inspektionsberichts im Februar 2007 unternommen, um die beanstandeten Verhältnisse im Bereich der Schülertoiletten zu beheben? Welche Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang noch geplant und mit welchen Kosten ist zu rechnen?) wie folgt beantwortet: „Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel wurden die Toilettenanlagen in den Trakten C, D und E saniert. Die Sanierung des Toilettentraktes F wird derzeit beplant.“ - Fakt ist jedoch, dass bei meinem Besuch die Toiletten im Bereich C nicht saniert waren und im D und E – Trakt nur die Herrentoiletten (z.T. noch nicht einmal vollständig). Vor diesem Hintergrund frage ich erneut: Welche Maßnahmen hat die Regionsverwaltung seit der Bekanntgabe des Inspektionsberichts im Februar 2007 unternommen, um die beanstandeten Verhältnisse im Bereich der Schülertoiletten zu beheben? Wann ist mit einer vollständigen Sanierung der Toiletten zu rechnen?
3. Schimmelpilzbefall
a) Ist der Regionsverwaltung die Problematik des Schimmelpilzbefalls in der BBS 3 bekannt? Falls ja, welche genauen Erkenntnisse besitzt die Regionsverwaltung und wie schätzt sie die Gefährdungssituation der Gesundheit der Schülerinnen, Schüler und der Lehrkräfte ein?
b) Welche Maßnahmen hat die Regionsverwaltung ergriffen, um eine sachgerechte Messung des Schimmelpilzbefalls in der BBS 3 zu gewährleisten? Wenn ja, welche und wann? Wenn nein, warum nicht?
c) Was hat die Regionsverwaltung unternommen, um den vorhandenen Schimmel zu beseitigen und der Neubildung von Schimmel vorzubeugen?
d) Sind die von Schimmel befallenen Räume weiterhin für Unterricht genutzt worden? Wenn ja, liegen der Regionsverwaltung Erkenntnisse vor, dass die Schülerinnen, Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Schimmelbelastung in der Vergangenheit und aktuell gesundheitlichen Schaden erlitten haben?
4. Raumklima
a) In der Drucksache 162 (III) wurde die Frage 1b (Wie schätzt die Regionsverwaltung das gesundheitliche Risiko der betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ein? Werden in der Heizsaison Raumtemperaturen von 19 bis 22o C in den oben genannten Unterrichtsräumen eingehalten?) wie folgt beantwortet: „Gesundheitliche Risiken bestehen nach Auffassung der Regionsverwaltung nicht. Der Schulbetrieb konnte ohne gesundheitliche Risiken für die Nutzer des Schulgebäudes gewährleistet werden. Die technische Gebäudeausstattung ist auf die vorgeschriebenen Raumtemperaturen ausgelegt.“ - Fakt ist jedoch, dass in den Unterrichtsräumen im Norden und Osten des Schulkomplexes infolge der maroden Fenster während der Heizsaison noch nicht einmal Raumtemperaturen um 19 °C erreicht werden. An den Alurahmen der Fenster werden im Winter sogar Temperaturen um den Gefrierpunkt gemessen. Vor diesem Hintergrund frage ich erneut: Werden in der Heizsaison Raumtemperaturen von 19 bis 22o C in allen Unterrichtsräumen der BBS 3 eingehalten? Kann die Regionsverwaltung gesundheitliche Risiken für die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in diesen Räumen aufgrund der niedrigen Temperaturen definitiv ausschließen?
b) Bei meinem Besuch wurde ich auf Nachfrage hin informiert, dass die Luftqualität nicht in allen Bereichen der BBS 3 ausreichend und der CO2 – Gehalt in den Unterrichtsräumen ein Problem sei. Ist in den Räumen unter Berücksichtigung der Nutzung ausreichend gesunde Atemluft in Bezug auf die Luftfeuchtigkeit vorhanden? Ist die Aufstellung von sogenannten „Kohlendioxid-Warnampeln" angedacht worden? Ist die Lüftungsanlage geeignet, das Schulgebäude zu belüften?
c) Wie viele Fenster in Unterrichtsräumen haben keinen ausreichenden Sonnen- bzw. Blendschutz? Wie viele Unterrichtsräume sind von diesem Problem betroffen?
d) Welche Maßnahmen hat die Regionsverwaltung im Bereich Sonnenschutz (z. B. Reparatur der zahlreichen Jalousien) ergriffen? Wie hoch waren die Investitionskosten in diesem Bereich?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Bernward Schlossarek Lieberum
-Regionsabgeordneter- -Referentin-
Antwort der Regionsverwaltung vom 30. Juli 2013:
zu Frage 1a-c
Das vorwiegend von der BBS 3 genutzte Schulgebäude Ohestr. 6 bedarf einer Generalsanierung. Wie in der Drucksache 636 vom 10.01.2013 beschrieben, war bei der Aufstellung eines Investitionsprogramms für die Sanierung von Regionsliegenschaften auch die Nachhaltigkeit der Standorte zu überprüfen.
Wegen der hohen Sanierungsaufwendungen sowie mit Blick auf die aktuellen Raumüberhänge im BBS-Bereich konnte die Verwaltung bislang keine eindeutige Festlegung zum Bestand des Gebäudes Ohestr. 6 verantworten und hat demzufolge von der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes Abstand genommen.
Mit der Drucksache 880 (III) BDs ist nunmehr am 25.06.2013 der Vorschlag beschlossen worden, das BBS-Konzept fortzuschreiben mit der Maßgabe, die Liegenschaft der BBS 3, Ohestr. 6 aufzugeben.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung sich auch künftig darauf konzentrieren, die für den laufenden Schulbetrieb notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung durchzuführen.
zu Frage 2 a-c
Die vorhandenen Toilettenanlagen sind sanierungsbedürftig und sollen trotz einer mittelfristigen Standortaufgabe saniert werden. Derzeit sind z.T. vereinzelte Toilettenstränge im Trakt D und E saniert. Ein Bericht zum Zustand der Toilettenanlagen vom Gesundheitsamt liegt der Verwaltung nicht vor. Die entsprechende Planung ist abgeschlossen und die Bauleistung ausgeschrieben. Auf die ausgeschriebene Leistung gab es bei einer Öffentlichen Ausschreibung kein Angebot. In einer zweiten Beschränkten Ausschreibung ist nur ein Angebot eingegangen, welches unwirtschaftlich war. Von Seiten der Verwaltung wird die Leistung erneut ausgeschrieben. Frühester Baubeginn ist Ende 2013 zu erwarten. Investitionskosten in Höhe von ca. 200.000 € sind zu erwarten.
zu Frage 3 a-d
Im Raum E 209 wurde ein Schimmelbefall hinter einer Kabelkanalverkleidung von der Schule festgestellt und selbstständig beseitigt. Dieses hat die Schulleitung gegenüber der Verwaltung Ende Mai 2013 bestätigt. Inwieweit dieses gesundheitsgefährdend war kann von der Verwaltung nachträglich nicht beurteilt werden. Aktuell liegt uns kein weiterer negativer Befund vor.
zu Frage 4 a-c
Die Heizungsanlage wurde vor der Winterheizperiode 2012/ 13 überprüft und neu eingeregelt. Zusätzlich wurde die Heizkurve erhöht, um die Raumtemperaturen für einen gesicherten Schulbetrieb zu gewährleisten. Erhöhte Heizkosten werden in Kauf genommen, da die Beseitigung der Fassadenprobleme, die den erhöhten Heizbedarf begründen, nur mit einem sehr hohen Sanierungsaufwand möglich wäre. Der erforderliche Aufwand ist in Anbetracht der beabsichtigten Aufgabe des Gebäudes wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.
Die vorhandene Lüftungsanlage ist auf die Konzeption des Schulgebäudes ausgelegt. Die Anlage liefert eine ausreichende Be-und Entlüftung der Klassenräume. Innenliegende Vorbereitungsräume werden mit einer geringeren Luftwechselrate versorgt. Aufgrund zusätzlicher Bedarfe an Klassenräumen werden die Vorbereitungsräume seitens der Schule als Klassenräume genutzt. Dies führt dazu, dass Probleme entstehen, da die Anlagentechnik den entsprechend ausreichenden Luftwechsel nicht bereitstellen kann. Das Aufstellen von „Kohlendioxid-Warnampeln“ ist nach Auffassung der Verwaltung nicht notwendig und war von der Schulleitung bisher nicht gewünscht.
Hinsichtlich des Sonnenschutzes wurde mit der Schulleitung ein Maßnahmenkatalog vereinbart, wonach bedarfsweise Erneuerungen oder Reparaturen auszuführen sind. Nach diesem Grundsatz wurde bereits der vorhandene Sonnenschutzanlagen der Süd/ West Fassade für rund 6.000 € ertüchtigt. Die Nord/ Ost soll zusätzlich mit einem aussenliegenden Sonnenschutz ausgestattet werden. Bisher war kein Sonnenschutz auf der Fassadenseite verbaut. Ein weiterer zusätzlicher innenliegender Blendschutz wird von Schulleitung aufgrund von Vandalismus nicht gewünscht.