CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Sehr geehrter Herr Jagau,
mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, das 2011 an den Start gegangen ist, sollen Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag beziehungsweise Wohngeld erhalten, Hilfen für Bildung und Teilhabe beantragen können. Dabei kommt es besonders darauf an, dass die Mittel ungeschmälert bei den Empfängern ankommen. Vor dem Hintergrund, dass bei der Region Hannover rund 6,4 Millionen Euro für BuT-Leistungen nicht abgefordert worden sind, frage ich hinsichtlich der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Bereich der Stadt Lehrte:
Die Region Hannover hat im Jahr 2011 vom Bund rund 10,9 Millionen Euro erhalten, von denen nur 4,4 Millionen Euro abgerufen worden sind. Lediglich 38,52 % der zur Verfügung gestellten Bundesmittel sind tatsächlich als "Hilfeleistungen" bei den Kindern und Jugendlichen in der Region Hannover angekommen.
a) Wie viele Kinder und Jugendliche gelten in der Stadt Lehrte als anspruchsberechtigt? Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind in Lehrte 2011 beantragt worden (bitte differenziert nach Leistungsart: eintägige Ausflüge, mehrtätige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe)?
b) Wie viele dieser Anträge wurden in 2011
α) positiv und
β) abschlägig beschieden?
c) Mit welchen Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass die Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Lehrte bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen ankommen?
2. Nicht abgerufene BuT – Leistungen in 2011
Die Region Hannover hat im Jahr 2011 vom Bund rund 10,9 Millionen Euro für Bildungs- und Teilhabepaketsmittel erhalten, von denen nur 4,4 Millionen Euro abgerufen worden sind. Nur 38,52 % der zur Verfügung gestellten Bundesmittel – also nicht einmal die Hälfte des Geldes - sind tatsächlich als "Hilfeleistungen" bei den Kindern und Jugendlichen in der Region Hannover angekommen. Der größte Teil der Gelder des Bildungs- und Teilhabepakets ist also in das Gesamtergebnis 2011 der Region Hannover" und damit in die Haushaltskonsolidierung geflossen.
a) Für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in der Stadt Lehrte wurden keine Anträge auf BuT-Leistungen gestellt?
b) Hat die Regionsverwaltung die Stadt Lehrte aufgefordert, für die nicht abgerufenen BuT-Mittel in Lehrte Verwendungsvorschläge im Sinne der gemeinsamen Erklärung vorzulegen?
3. Befristete BuT-Sondermittel für Schulsozialarbeit
Im Vermittlungsverfahren zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass sich der Bund befristet für 2011 bis 2013 jährlich mit 400 Mio. Euro an der pauschalen Erstattung für das Mittagessen in Horten (außerhalb schulischer Verantwortung) und für Schulsozialarbeiter beteiligt. Diese Summe gilt jeweils für die Jahre 2011, 2012 und 2013. Der Region Hannover ist 2011 ein Betrag von 5,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, der an die kommunalen Schulträger verteilt wurde. Die Verwaltung rechnet für die Jahre 2012 bis 2013 damit, dass die Beträge sich in ähnlicher Höhe bewegen. Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen kurzfristig, komplett und zweckgebunden für neue, zusätzliche Schulsozialprojekte in der Region Hannover eingesetzt werden. Dabei soll die Umsetzung im Umfeld von Schule erfolgen. Schulsozialarbeit im Rahmen von BuT soll insbesondere die Integrationschancen in den Arbeitsmarkt verbessern, sie muss zielgruppenorientiert mit regionaler Schwerpunktsetzung zugunsten örtlicher Problembezirke sein, und es dürfen nur neue und zusätzliche Angebote gefördert werden, die Refinanzierung bereits bestehender Angebote ist nicht zulässig. In diesem Sinne haben sich die regionsangehörigen Kommunen verpflichtet, die Mittel unter Beachtung der gemeinsamen Erklärung, die die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zur „Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen“ am 25.05.2011 unterzeichnet haben, eigenverantwortlich einzusetzen.
a) Wie hoch waren rechnerisch die der Stadt Lehrte von der Region Hannover zur Verfügung gestellten BuT-Sondermittel für die Mittagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für Schulsozialarbeit (jenseits des BuT) und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011 verausgabt?
b) In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Sondermittel im Haushaltsjahr 2011 der Stadt Lehrte nicht verausgabt worden?
c) Für welche Zwecke werden die befristeten Sondermittel des Bildungs- und Teilhabepakets von der Stadt Lehrte verwendet? Bitte die jeweiligen Projekte einzeln aufführen?
d) Wie viele Personen sind aktuell in Lehrte für den Bereich der Schulsozialarbeit zuständig und wie viele Personen sind seit Januar 2011 zusätzlich eingestellt worden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bernward Schlossarek
- Regionsabgeordneter-
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu 1. a) Wie viele Kinder und Jugendliche gelten in der Stadt Lehrte als anspruchsberechtigt? Wie viele Leistungen des BuT-Pakets sind in Lehrte 2011
beantragt worden (bitte differenziert nach Leistungsart: eintägige Ausflüge, mehrtätige Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen, Teilhabe)?
Eine Aufschlüsselung der Berechtigtenzahlen und Bewilligungen auf die Stadt Lehrte ist nicht möglich. Über den Kreis der (potentiell) Anspruchsberechtigten liegen nur Gesamtzahlen vor, da es
vielfach an den rechtlichen und technischen Möglichkeiten mangelt, diese ortsgenau zu erheben. Eine ortsgenaue Erhebung durch das Jobcenter Region Hannover wurde erst mit dem Jahr 2012 begonnen
und könnte bei einer Auswertung Endes des Jahres 2012 dargestellt werden.
Perspektivisch können die notwendigen Berechtigtendaten im Bereich des BKGG vorliegen, wenn der gesetzlich vorgesehene Datenabgleich nach § 33 WoGG umgesetzt wird. Nach aktuellem
Sachstand soll dies 2013 beginnen.
Zusätzlich sei angemerkt, dass auch bei einer bald ermittelten Zahl der potentiell Anspruchsberechtigten immer Kinder und Jugendliche enthalten sein werden, die faktisch keine Möglichkeiten haben, einzelne Leistungen in Anspruch zu nehmen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn es an einer Schule keine gemeinsame Mittags-verpflegung gibt oder das Kind keine Lernförderung braucht, weil das Erreichen der wesentlichen Lernziele nicht gefährdet ist. Auch stellt in der Landeshauptstadt Hannover der Hannover-Aktiv-Pass das attraktivere Angebot für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben dar.
zu 1. b): Wie viele dieser Anträge wurden in 2011
α) positiv und
β) abschlägig beschieden?
Für das Jahr 2011 wurde keine umfassende Antrags-, Ablehnungs- und Bewilligungsstatistik erhoben, da es auch hierfür an den technischen Möglichkeiten mangelte. Aufgrund der Unterschiede zwischen
den verschiedenen Rechtskreisen wäre die Zahl der Anträge auch nicht aussagekräftig, da die Anträge andere Bewilligungszeiträume umfassen und teilweise für Einzelleistungen (z.B. Klassenfahrten),
teilweise für Zeiträume (z.B. bei der Mittagsverpflegung) gelten.
Insofern wird die Inanspruchnahme so definiert, dass im Beobachtungszeitraum (von einem Jahr) mindestens einmal eine Leistung bewilligt wurde.
Über die Inanspruchnahme nach dieser Definition im gesamten Regionsgebiet wurde in der Drucksache Nr. 503 (III) AaA (Antwort auf Frage 3 d) ) informiert.
Zur Zahl der abgelehnten Anträge sei noch angemerkt, dass die bei einer Stichprobe ermittelte Zahl von Ablehnungen im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes monatlich eine untere, zweistellige
Zahl im gesamten Regionsgebiet ausmacht. Das bedeutet, dass weniger als 0,1% aller Anträge abgelehnt werden.
zu 1. c): Mit welchen Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, dass die Fördermittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Lehrte bei den betroffenen
Kindern und Jugendlichen ankommen?
Im gesamten Regionsgebiet wurden (insbesondere an die Schulen und Kindertagesstätten) Informationsmaterialien verteilt. Ferner wurden Informationspräsentationen durchgeführt und
Regions-mitarbeiter waren bei mehreren Veranstaltungen präsent, um über das Bildungs- und Teilhabepaket zu informieren.
Unter anderem aufgrund der niedrigen Inanspruchnahme durch die Leistungsberechtigten wurde ein Regionaler Ratschlag durch-geführt, um über Maßnahmen zu beraten.
Dabei wurde ein einfacheres Verfahren entwickelt, die Zugangsschwelle für die Leistungsberechtigten möglichst zu senken. Zusätzlich wurden durch eine aus dem Regionalen Ratschlag gebildete
Arbeitsgruppe „Inanspruchnahme“ kreative Lösungen entwickelt, wie die Leistungsberechtigten besser erreicht werden können. Unter anderem betrifft dies ein
Mentorenprogramm, zusätzliche (kreativere) Werbemittel sowie ein breit verwendbares Logo für Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Region Hannover.
Die entwickelten Maßnahmen befinden sich momentan in der Umsetzung.
zu 2. a): Für wie viele anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in der Stadt Lehrte wurden keine Anträge auf BuT-Leistungen gestellt?
Siehe Antwort zu 1 a) und 1 b): Eine Aufschlüsselung für die Stadt Lehrte ist nicht möglich.
zu 2. b): Hat die Regionsverwaltung die Stadt Lehrte aufgefordert, für die nicht abgerufenen BuTMittel in Lehrte Verwendungs-vorschläge im Sinne der
gemeinsamen Erklärung vorzulegen?
Eine entsprechende Aufforderung an die Stadt Lehrte ist nicht ergangen.
zu 3. a): Wie hoch waren rechnerisch die der Stadt Lehrte von der Region Hannover zur Verfügung gestellten BuT-Sondermittel für die
Mittagsverpflegung in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie für
Schulsozialarbeit (jenseits des BuT) und in welchem Umfang wurden diese Gelder für die jeweiligen Zwecke im Haushaltsjahr 2011
verausgabt?
Der Stadt Lehrte wurden 156.754,64 EUR für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Eine Überprüfung der Mittelverwendung durch das Land Niedersachsen erfolgt nicht, so dass auch seitens der Region Hannover von den Städten und Gemeinden kein Verwendungs-nachweis gefordert wird.
Zusätzlich sei angemerkt, dass die den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellten Mittel nicht der Mittagsverpflegung in Kinderhorten dienen. Die BuT-Sondermittel finanzieren – neben
der
Schulsozialarbeit – zusätzlich den bis Ende 2013 befristeten gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme des Mehraufwandes der Mittagsverpflegung in Horten, die Umsetzung erfolgt aber im
Rahmen der „normalen“ Sachbearbeitung.
zu 3. b) In welchem Umfang (absolute Höhe sowie Anteil zu Haushaltsansatz) sind diese Sondermittel im Haushaltsjahr 2011 der Stadt Lehrte nicht
verausgabt worden?
siehe 3 a): Eine Überprüfung der Mittelverwendung erfolgt nicht.
zu 3. c) Für welche Zwecke werden die befristeten Sondermittel des Bildungs- und Teilhabepakets von der Stadt Lehrte verwendet? Bitte die
jeweiligen Projekte einzeln aufführen?
Im Rahmen einer allgemeinen Nachfrage über die Mittelver-wendung wurde mitgeteilt, dass die Stadt Lehrte für den Zeitraum vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2014 vier Personen (drei Stellen) für die
Schulsozialarbeit eingestellt hat, um die Umsetzung der BuT-Angebote zu fördern und darüber hinaus mit Beratung im Hinblick auf „Schulschwänzer“ dienen sowie den Ganztagsbetrieb
(Mittagsverpflegung, Angebote in der Nachmittagsbetreuung) unterstützen.
zu 3. d) Wie viele Personen sind aktuell in Lehrte für den Bereich der Schulsozialarbeit zuständig und wie viele Personen sind seit Januar 2011
zusätzlich eingestellt worden?
siehe 3 c).