CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
Sehr geehrter Herr Jagau,
Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen,
Begründung: Immer mehr Menschen freuen sich über die Bereitstellung von schnellen und kostengünstigen öffentlichen Internetzugängen. Einige Städte haben bereits beschlossen in ihren öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Kunden einen kostenlosen W-LAN Zugang zur Verfügung zu stellen. Nicht alle Nutzer von mobilen Endgeräten haben eine Internetflatrate zu ihren Endgeräten gebucht. Die Bereitstellung eines solchen W-LAN Hotspots könnte zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung der öffentlichen Verkehrsmittel und zu einer besseren Kundenbindung führen.
Mit freundlichen Grüßen
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gez. Jan Dingeldey |
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- Regionsabgeordneter - |
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Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1:
Die Ausstattung der Fahrzeuge ist grundsätzlich für eine W-LAN Anbindung geeignet. Einmalige Kosten im Fahrzeug entstehen aber durch zusätzliche Verkabelungen für die Installation von leistungsfähigen Routern. Die Datenübertragung vom Fahrzeug zu einem Internetprovider ist auf Grund des weitverzweigten Busliniennetzes lückenhaft. Eine durchgängige Datenübermittlung mit einer konstanten Geschwindigkeit wäre daher problematisch. Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur mit einer hohen Dichte von Access Points (Übergabepunkten) würde hohe Investitionen erfordern.
Für den Betrieb der eingesetzten Software fallen anteilige Betriebskosten je Bus an. Je nach qualitativen Anforderungen können diese zwischen 20 und 50 € je Bus und Monat liegen.
Zu 2:
Im Streckennetz der Stadtbahn sind an besonderen Standorten wie z.B. Betriebshöfen, Endpunkten, Umsteigepunkten und zentral in der Station Kröpcke W-LAN Übergabepunkte eingerichtet. Diese Anbindung wird für den Datenaustausch zwischen den Fahrzeugbordrechnern und dem rechnergesteuerten Betriebsleitsystem (RBL) sowie zur Datenversorgung des Fahrgastfernsehens genutzt. Um eine Kommunikation aus dem Fahrzeug für Fahrgäste via W-LAN zu generieren, müsste entlang der Strecke (Oberfläche und Tunnel) eine durchgehende Infrastruktur (Access-Point-Roaming) aufgebaut werden. Die Kosten hierfür und für die fahrzeugseitigen Anpassungen liegen im siebenstelligen Bereich.
Zu 3:
Wenn die Verkehrsunternehmen öffentliche W-LAN Zugänge zur Verfügung stellen, müssen eine Vielzahl von rechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden. Insbesondere sind personenbezogene Daten und das Fernmeldegeheimnis zu schützen. Neben technischen Hürden gegen unerlaubte Zugriffe sind auch rechtswidrige Aktivitäten der Nutzer möglichst zu unterbinden. Es ist ein angemessenes Sicherheitskonzept mit vertretbarem Aufwand zu erstellen, umzusetzen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Für die Umsetzung der rechtlichen Anforderungen wären entsprechende Personalressourcen einzuplanen.
In die Beantwortung der Anfrage wurden üstra und RegioBus eingebunden.