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Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Sehr geehrter Herr Jagau,
einer von der Landesregierung beantworteten Anfrage der Landtagsabgeordneten Korter (Grüne) vom 02.04.2012 (DS 16/4809) zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) in Niedersachsen kann entnommen werden, dass im Haushaltsjahr 2011 der Region Hannover 10.836.929,77 Euro zur Verfügung standen und davon 4.174.140,85 Euro auszahlt wurden. So ergeben sich nicht verausgabte BuT-Restmittel in Höhe von 6.662.788,92 Euro, die im Haushalt der Region verblieben sind.
Da die Regionsverwaltung bisher nicht konkret über die finanzielle Verwendung der BuT-Mittel im Haushaltsjahr 2011 berichtet hat und auch am 28.06.2011 im SWG-Ausschuss auf Nachfrage hin keine genauen Angaben machen konnte, stellt sich die Frage der Bewirtschaftung der zugeflossenen Mittel, die nicht zur Deckung der Zweckausgaben nach §§ 28 SGB II und 6b BKGG erforderlich waren. Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass die BuT-Restmittel in dem Sinne verwendet worden sind, wie es in der „gemeinsamen Erklärung der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens“ vereinbart worden ist, fehlt hier bisher die Transparenz.
Daher frage ich:
1) Mittelzufluss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2011
a) Wie viele Mittel für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden der Region Hannover zur Verfügung gestellt?
b) Wie groß ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Region Hannover? (Bitte nach den Mitgliedskommunen der Region aufschlüsseln.)
2.) Mittelzufluss und Verwendung der befristeten BuT-Sondermittel
a) Die Region Hannover hat für ihre 31 regionseigenen Schulen (15 Berufsbildende Schulen und 16 Förderschulen) für die Jahre 2011 bis 2013 jährliche Zuwendung für Maßnahmen der Schulsozialarbeit erhalten. Wie hoch ist der Gesamtbetrag an BuT-Sondermitteln, der der Region als Schulträger im eigenen Wirkungskreis für die Maßnahmen 2011-2013 zur Verfügung gestellt worden ist? Wo sind diese Mittel im HH 2012 zu finden (Bitte Produkt angeben!)?
b) Warum hat die Region Hannover, im Gegensatz zur Landeshauptstadt Hannover, auf eine gesonderte Beschlussdrucksache zur Verteilung der befristeten BuT-Sondermittel nach der „gemeinsamen Erklärung“ verzichtet?
c) Wie hoch sind die befristeten BuT-Sondermittel, die der Bund den regionsangehörigen Kommunen für Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt (Bitte Kommune und Summe angeben)? Überprüft die Regionsverwaltung die Verwendung der BuT-Sondermittel (Verwendungsnachweis) gemäß der „gemeinsamen Erklärung“ im Regionsgebiet?
d) Wie viele Mittel der befristeten Sondermittel flossen im Haushaltsjahr 2011 ab? Gab es Restmittel?
e) Hat die Regionsverwaltung die BuT-Sondermittel zur Deckung der bisherigen Kosten für Schulsozialarbeit oder zur Weiterfinanzierung bisher durchgeführter Projekte (z. B. Pace) verwandt? Wenn ja, mit welchem Anteil wird die Region ihre bisherigen Kosten verringern? Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Regionsverwaltung diese Entscheidungen getroffen?
3.) Mittelabfluss beim Bildungs- und Teilhabepaket im Haushaltsjahr 2011
a) Warum hat die Regionsverwaltung bisher darauf verzichtet, einen Bericht zu den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vorzulegen, um so konkret über den Mittelabfluss zu informieren?
b) Welche Leistungen wurden nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2011 sowohl über die Regionsverwaltung als auch das JobCenter in Anspruch genommen? Wie stellt sich der Mittelabfluss des Bildungs- und Teilhabepakets im Einzelnen (Ausflüge/Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulbedarf, Teilhabe) dar? (Bitte den Mittelabfluss nach § 28 SGB II und § 6b BKGG aufschlüsseln.) In welchen Produkten sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Haushalt der Region umgesetzt worden?
c) Wie ist es zu erklären, dass von den in der Region Hannover anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen 2011 nur 41 Prozent von den Leistungen Gebrauch gemacht haben und die Region somit fast 15 Prozent unter dem Bundesschnitt liegt?
d) Welche Leistungen werden besonders nachgefragt, welche Steuerungsmaßnahmen wurden ergriffen, um die geringe Quote von 41% zu steigern? Welche Planungen liegen für die Zukunft vor?
e) Wie hoch ist die Summe der nicht verausgabten Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets im Haushaltsjahr 2011? Warum hat die Regionsverwaltung den zuständigen SWG-Ausschuss nicht über die o.g. BuT-Restmittel und ihre haushalterische Verwendung informiert?
f) Was geschieht mit den finanziellen Mitteln, die der Region Hannover im Zuge des Bildungspakets insgesamt im Jahr 2011 bereitgestellt worden sind, aber im Jahr 2011 nicht von den Familien in Anspruch genommen worden sind? Sind diese Summen zur Gesamtdeckung des Haushalts des Sozialdezernats verwendet worden? Bitte die Verwendung der Beträge unter Angabe der entsprechenden Produkte angeben!
Mit freundlichen Grüßen |
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Bernward Schlossarek stellv. Fraktionsvorsitzender |
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Die Anfrage wird die folgt beantwortet:
zu 1) Mittelzufluss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2011
a) Wie viele Mittel für Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden der Region Hannover zur Verfügung gestellt?
Im Haushaltsjahr 2011 wurden durch das Land Mittel in Höhe von 18.864.285,15 € für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung gestellt. Über den Betrag und die Aufteilung der Mittel ist im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit vom 07.06.2011 eine Mitteilung gemacht worden. Auch wenn weder in den Regelungen des § 4 Absatz 2 Nds. AG SGB II noch in den Regelungen des § 46 Absatz 6 SGB II ein Verteilungsschlüssel festgelegt wurde, so kann doch der Schlüssel aus der Finanzfolgenbetrachtung der Landtagsdrucksache 16/2011 zu Grunde gelegt werden, welcher die Einigung im Vermittlungsausschuss zu Grunde gelegt hat.
Nach diesem Schlüssel würden sich die Einzahlungen wie folgt verteilen:
Leistungen Bildung und Teilhabe |
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Prozentuale Erhöhung der Erstattung |
5,40% |
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SGB II |
4,40% |
8.830.090,92 € |
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Kinderzuschlag (KiZ) |
0,70% |
1.404.787,19 € |
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Wohngeld (Wog) |
0,30% |
602.051,65 € |
10.836.929,77 € |
Sonstiges |
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darunter |
4,00% |
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Hortkinder / Schulsozialarbeiter |
2,80% |
5.619.148,77 € |
5.619.148,77 € |
Verwaltungskosten Bildung und Teilhabe |
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SGB II |
1,00% |
2.006.838,85 € |
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Kinderzuschlag und Wohngeld |
0,20% |
401.367,77 € |
2.408.206,61 € |
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9,40% |
18.864.285,15 € |
18.864.285,15 € |
zu 1) Mittelzufluss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2011
b) Wie groß ist der Kreis der Anspruchsberechtigten für Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Region Hannover? (Bitte nach den Mitgliedskommunen der Region aufschlüsseln.)
Die Zahl der Anspruchsberechtigten in der Zielgruppe entspricht der Zahl der 0 bis 18‑Jährigen im Bezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz.
Berechtigte |
SGB II |
BKGG (mit SGB XII und AsylbLG)* |
Leistungsberechtigte in der Zielgruppe |
33.214 |
14.200 |
*Schätzung (Erläuterung siehe Text)
Eine Aufschlüsselung auf die Mitgliedskommunen ist nicht möglich. Über den Kreis der (potentiell) Anspruchsberechtigten liegen nur Gesamtzahlen vor, da es vielfach an den rechtlichen und technischen Möglichkeiten mangelt, diese ortsgenau zu erheben. Im Bereich des SGB II ist die Gesamtzahl der Anspruchsberechtigten (Personen im Leistungsbezug von 0 bis 18 Jahren) korrekt abgebildet. Eine ortsgenaue Erhebung durch das Jobcenter Region Hannover wurde aber erst mit dem Jahr 2012 begonnen und könnte bei einer Auswertung Endes des Jahres 2012 dargestellt werden.
Im Bereich des § 6b BKGG fehlt es an einer gesetzlichen Regelung, um statistische Daten zu erheben. Hinzu kommt, dass die notwendigen Daten, um den Anspruch nach dem Wohngeldgesetz zu ermitteln, nicht denen entsprechen, die für den Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket notwendig sind, so dass sie vielfach nicht in die Leistungsprogramme eingegeben wurden.
Aus diesen Gründen basiert die Zahl der Leistungsberechtigten auf einer Schätzung aus verschiedenen Quellen (Daten durch das Niedersächsische Landesamt für Statistik und Kommunikationstechnologie, Mitteilung von Daten durch Städte und Gemeinden, Quotenverteilung entsprechend der SGB II-Altersstruktur). Eine ortsgenaue Darstellung lässt sich aus der Gesamtzahl aber nicht valide ermitteln.
Perspektivisch können die notwendigen Daten im Bereich des BKGG vorliegen, wenn der gesetzlich vorgesehene Datenabgleich nach § 33 WoGG umgesetzt wird. Nach aktuellem Sachstand soll dies 2013 beginnen.
zu 2.) Mittelzufluss und Verwendung der befristeten BuT-Sondermittel
a) Die Region Hannover hat für ihre 31 regionseigenen Schulen (15 Berufsbildende Schulen und 16 Förderschulen) für die Jahre 2011 bis 2013 jährliche Zuwendung für Maßnahmen der Schulsozialarbeit erhalten. Wie hoch ist der Gesamtbetrag an BuT-Sondermitteln, der der Region als Schulträger im eigenen Wirkungskreis für die Maßnahmen 2011-2013 zur Verfügung gestellt worden ist? Wo sind diese Mittel im HH 2012 zu finden (Bitte Produkt angeben!)?
Im Rahmen der HVB-Klausurtagung am 05. / 06.07.2011 wurde beschlossen, als Verteilungsschlüssel für die Sondermittel die Schülerzahlstatistik 2010/2011 zugrunde zu legen. Dementsprechend erhält die Region Hannover als Schulträger jährlich eine Summe von 760.584,00 € (zur Verteilung siehe auch 2. c)). Über den gesamten Zeitraum von 2011 bis 2013 ergibt dies eine Gesamtsumme von 2.281.752,00 €.
Die Sondermittel für die Region Hannover als Schulträger sind im Produkt 402211 (Förderschulen) sowie im Produkt 402311 (Berufsbildende Schulen) als Aufwand zu finden.
zu 2.) Mittelzufluss und Verwendung der befristeten BuT-Sondermittel
b) Warum hat die Region Hannover, im Gegensatz zur Landeshauptstadt Hannover, auf eine gesonderte Beschlussdrucksache zur Verteilung der befristeten BuT-Sondermittel nach der „gemeinsamen Erklärung“ verzichtet?
Die Verwendung der Fördermittel erfolgt in der Landeshauptstadt Hannover unter völlig anderen Voraussetzungen. Mit Beschlussdrucksache Nr. 2106/2011 für den Rat der Landeshauptstadt Hannover ist für die Landeshauptstadt Hannover entschieden worden, die Fördermittel ausschließlich für Sach- und Personalkosten einzusetzen, die durch die Aufstockung des eigenen Mitarbeiterbestandes, unter anderem bei den Schulsekretariaten, verursacht werden.
Demgegenüber hat die Region Hannover entschieden, wegen der unterschiedlichen Bedarfe der eigenen Förder- und Berufsschulen zielgerichtet Einzelprojekte zu fördern. Die Schulleitungen der Berufsbildenden Schulen und der Förderschulen sind vom Fachbereich Schulen im Herbst 2011 gebeten worden, kurzfristig Projektmaßnahmen im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets zu beantragen. Auf eine individuelle Beschlussfassung der Einzelmaßnahmen ist im Zuge des mit den Schulleitungen abgestimmten Antragsverfahrens verzichtet worden, um die unterschiedlichen Starttermine der Projekte nicht zu gefährden. (siehe auch Informationsdrucksache 0398 (III) IDs beim Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur)
Im Übrigen handelt es sich um Projekte, die unterhalb der Wertgrenze (Geschäft der laufenden Verwaltung) liegen und somit einer politischen Beschlussfassung nicht bedurften.
zu 2.) Mittelzufluss und Verwendung der befristeten BuT-Sondermittel
c) Wie hoch sind die befristeten BuT-Sondermittel, die der Bund den regionsangehörigen Kommunen für Schulsozialarbeit zur Verfügung stellt (Bitte Kommune und Summe angeben)? Überprüft die Regionsverwaltung die Verwendung der BuT-Sondermittel (Verwendungsnachweis) gemäß der „gemeinsamen Erklärung“ im Regionsgebiet?
Vorausschickend ist dazu anzumerken, dass der Bund nicht den regionsangehörigen Kommunen direkt die Sondermittel zur Verfügung stellt, sondern den für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes insgesamt zuständigen Trägern, wie der Region Hannover. Die Verteilung oder ggf. auch eigene Verwendung dieser Mittel obliegt deshalb der Region Hannover (siehe auch 2. a)).
Im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen (RBEG) und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) hat der Bund für das Land Niedersachsen Sondermittel in Höhe von 36 Mio. € befristet für die Jahre 2011 bis 2013 zur Verfügung gestellt.
Auf die Region Hannover ist in 2011 nach dem vom Land Niedersachsen festgelegten Verteilungsschlüssel ein Betrag von 5,6 Mio. € entfallen. Für das Jahr 2012 und 2013 wird mit einem Betrag in ähnlicher Höhe gerechnet. Da dieser aber in Abhängigkeit der Kosten der Unterkunft im Bereich SGB II berechnet wird, steht der genaue Betrag erst zum jeweiligen Jahresende fest. Aufgrund dieser Unsicherheit und der nicht bekannten Inanspruchnahme und damit der Höhe der Kosten für das Hortmittagessen, wurde für das Jahr 2011 und wird auch für 2012 als zu verteilender Betrag eine Summe von 5,0 Mio. € für die regionsangehörigen Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Im Zuge der Verteilung dieser Sondermittel haben sich die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Mittel unter Beachtung der Erklärung der Niedersächsischen Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zur Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen eigenverantwortlich einzusetzen.
Die konkrete Verteilung, am Beispiel des Jahres 2011, ist der Beantwortung dieser Anfrage als Anlage beigefügt. Für die Folgejahre 2012 und 2013 erfolgte bzw. erfolgt die Verteilung in gleicher Form.
Eine Überprüfung der Mittelverwendung durch das Land Niedersachsen erfolgt ausdrücklich nicht, so dass auch seitens der Region Hannover von den Städten und Gemeinden kein Verwendungsnachweis abgefordert wird.
zu 2.) Mittelzufluss und Verwendung der befristeten BuT-Sondermittel
d) Wie viele Mittel der befristeten Sondermittel flossen im Haushaltsjahr 2011 ab? Gab es Restmittel?
Im Jahr 2011 sind insgesamt 5,0 Mio. € für Maßnahmen der Schulsozialarbeit abgeflossen. Für das Hortmittagessen wurden im Jahr 2011 63.000,00 € aufgewandt.
Darüber hinaus ist aufgrund der niedrigen Inanspruchnahmequote für den Bereich der Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein Projekt mit der AWO Region Hannover e. V. initiiert worden. Hier soll versucht werden, diesem Personenkreis, der auf den herkömmlichen Wegen schwer zu erreichen ist, einen Zugang zu den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zu erschließen. Für das Projekt, welches zunächst bis zum 31.12.2012 befristet ist, werden voraussichtlich Kosten bis max. 50.000,00 € anfallen.
zu 2.) Mittelzufluss und Verwendung der befristeten BuT-Sondermittel
e) Hat die Regionsverwaltung die BuT-Sondermittel zur Deckung der bisherigen Kosten für Schulsozialarbeit oder zur Weiterfinanzierung bisher durchgeführter Projekte (z. B. Pace) verwandt? Wenn ja, mit welchem Anteil wird die Region ihre bisherigen Kosten verringern? Auf welcher Rechtsgrundlage hat die Regionsverwaltung diese Entscheidungen getroffen?
Die BuT-Mittel für Schulsozialarbeit wurden 2011 weder zur Deckung der bisherigen Kosten für Schulsozialarbeit noch zur Weiterfinanzierung bisheriger Projekte verwendet. Die 2011 nicht verwendeten Mittel können im/in den Folgejahr/en für Maßnahmen der Schulsozialarbeit an Regionsschulen in Anspruch genommen werden.
Mit den kooperierenden Schulen wurden bedarfsgerechte Vereinbarungen getroffen.
zu 3.) Mittelabfluss beim Bildungs- und Teilhabepaket im Haushaltsjahr 2011
a) Warum hat die Regionsverwaltung bisher darauf verzichtet, einen Bericht zu den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket vorzulegen, um so konkret über den Mittelabfluss zu informieren?
In der ersten Sitzung nach Abschluss des Haushaltsjahr 2011 (29.02.2012) wurde dem Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit über das Bildungs- und Teilhabepaket berichtet.
zu 3.) Mittelabfluss beim Bildungs- und Teilhabepaket im Haushaltsjahr 2011
b) Welche Leistungen wurden nach dem Bildungs- und Teilhabepaket im Jahr 2011 sowohl über die Regionsverwaltung als auch das JobCenter in Anspruch genommen? Wie stellt sich der Mittelabfluss des Bildungs- und Teilhabepakets im Einzelnen (Ausflüge/Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagsverpflegung, Schulbedarf, Teilhabe) dar? (Bitte den Mittelabfluss nach § 28 SGB II und § 6b BKGG aufschlüsseln.) In welchen Produkten sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Haushalt der Region umgesetzt worden?
Für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden im Haushaltsjahr 2011 für § 28 SGB II und § 6b BKGG folgende Mittel aufgewandt:
SGB II |
Auszahlungen bis 31.12.2011 |
|
Leistung |
Betrag in € |
SGB II GESAMT |
Tagesausflüge |
58.168,78 |
3.354.705,98 € |
Mehrtägige Fahrten |
945.548,02 |
|
Schulbedarf |
1.336.440,05 |
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Schülerbeförderung |
180.417,33 |
|
Lernförderung |
209.363,15 |
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Mittagsverpflegung ohne Kinder im Hort |
406.527,88 |
|
Teilhabeleistungen |
197.656,62 |
|
Mittagsverpflegung für Kinder im Hort |
20.584,15 |
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Wohngeld und Kinderzuschlag |
Auszahlungen bis 31.12.2011 |
|
Leistung |
Betrag in € |
BKGG GESAMT |
Tagesausflüge |
11.599,26 |
1.090.667,13 € |
Mehrtägige Fahrten |
270.464,25 |
|
Schulbedarf |
303.505,20 |
|
Schülerbeförderung |
46.621,97 |
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Lernförderung |
48.812,49 |
|
Mittagsverpflegung ohne Kinder im Hort |
208.158,06 |
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Teilhabeleistungen |
163.307,80 |
|
Mittagsverpflegung für Kinder im Hort |
38.198,10 |
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Im Haushaltsjahr wurden die Mittel für die Berechtigten aus dem Berechtigtenkreis § 28 SGB II aus dem Produkt 503121-Leistung für Unterkunft und Heizung- und die Mittel für den Berechtigtenkreis § 6 BKGG aus dem Produkt 503511-Sonstige Soziale Hilfen und Leistungen- ausgezahlt.
Darüber hinaus bringt die Region Hannover als örtlicher Träger selbst Mittel für das Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsberechtigte aus dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und dem AsylbLG auf:
SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) |
Auszahlungen bis 31.12.2011 |
|
Leistung |
Betrag in € |
SGB XII GESAMT |
Tagesausflüge |
323,50 |
38.119,03 € |
Mehrtägige Fahrten |
7.587,50 |
|
Schulbedarf |
1.610,00 |
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Schülerbeförderung |
88,50 |
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Lernförderung |
2.080,00 |
|
Mittagsverpflegung ohne Kinder im Hort |
5.542,73 |
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Teilhabeleistungen |
2.447,50 |
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Mittagsverpflegung für Kinder im Hort |
1.418,30 |
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Auszahlung in den Kommunen Schulbedarf |
17.021,00 |
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AsylbLG |
Auszahlungen bis 31.12.2011 |
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Leistung |
Betrag in € |
AsylbLG GESAMT |
Tagesausflüge |
107,00 |
12.748,76 € |
Mehrtägige Fahrten |
1.566,00 |
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Schulbedarf |
700,00 |
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Schülerbeförderung |
0,00 |
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Lernförderung |
840,00 |
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Mittagsverpflegung ohne Kinder im Hort |
1.074,16 |
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Teilhabeleistungen |
747,60 |
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Mittagsverpflegung für Kinder im Hort |
124,00 |
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Auszahlung in den Kommunen Schulbedarf Asyl |
7.590,00 |
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zu 3) Mittelabfluss beim Bildungs- und Teilhabepaket im Haushaltsjahr 2011
c) Wie ist zu erklären, dass von den in der Region anspruchsberechtigten Kindern und Jugendlichen 2011 nur 41 Prozent von den Leistungen Gebrauch gemacht haben und die Region somit fast 15 Prozent unter dem Bundesschnitt liegt?
Für das „Bildungs- und Teilhabepaket“ gab es bisher keine validen Datenerhebungen. Vielmehr basieren sie auf Telefonumfragen. Solche Datenermittlungen bergen ein hohes Risiko der Ungenauigkeit.
Bezüglich der kommunizierten „Bundesvergleichsquote“ sei angemerkt, dass auch diese lediglich auf Umfragen basiert, die durch den Deutschen Städtetag und Deutschen Landkreistag durchgeführt worden sind.
Zur realistischen Einschätzung der Inanspruchnahme sei das Verhältnis von Ausgaben und Erstattung in Niedersachsen angeführt. Die zugrundeliegenden Daten wurden seitens der Landesregierung in der in der Anfrage erwähnten Drucksache als Tabelle veröffentlicht[1]. Durchschnittlich wurden in den niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten 38,51 % der erstatteten Mittel ausgegeben. Die Region Hannover liegt mit 38,52 % genau im Durchschnitt.
Als Besonderheit in der Region Hannover sei noch angemerkt, dass der Hannover-Aktiv-Pass bisher im Vergleich zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes das attraktivere (da einfachere) Angebot darstellt, um beispielsweise Vereinsbeiträge bezuschussen zu lassen. Dies lässt sich daran erkennen, dass die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes bei den Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bei der Personengruppe ohne Hannover-Aktiv-Pass (Wohngeldempfänger/Kinderzuschlagsempfänger) doppelt so hoch ist, wie bei denjenigen, die einen erhalten.
Dies stellt einen wesentlichen Faktor bei der Inanspruchnahme dar.
zu 3) Mittelzufluss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2011
d) Welche Leistungen werden besonders nachgefragt, welche Steuerungsmaßnahmen wurden ergriffen, um die geringe Quote von 41% zu steigern? Welche Planungen liegen für die Zukunft vor?
* BKGG enthält auch SGB XII und AsylbLG
Im Bereich des BKGG war die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf am meisten nachgefragt (nicht abgebildet). Im Bereich des SGB II, SGB XII sowie bei den Analogberechtigten nach § 2 AsylbLG wird der Schulbedarf ohne Antrag automatisch ausgezahlt, so dass dort annähernd 100% der Leistungsberechtigten die Leistung auch erhalten haben müssten.
Des Weiteren waren besonders nachgefragt: Der Zuschuss zur Mittagsverpflegung, die Leistungen für die ein- und mehrtägigen Fahrten sowie die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (in dieser Reihenfolge). Die Leistungen Schülerbeförderung und Lernförderung wurden nur wenig nachgefragt.
Aufgrund der Inanspruchnahmequote (und dem Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten) wurde unter Beteiligung von unter anderem den Städten und Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden, den Schulen, den Berechtigtenorganisationen, den Jugendverbänden und den Migrantenselbstorganisationen ein Regionaler Ratschlag zum Bildungs- und Teilhabepaket einberufen.
Im Rahmen eines „runden Tischs“ wurden bei bisher drei Sitzungen und zusätzlichen Arbeitsgruppen die Probleme analysiert und Möglichkeiten entwickelt, die Inanspruchnahme zu steigern und ein für alle Beteiligten vertretbares Verfahren zu finden.
Dabei wurde ein einfacheres Verfahren entwickelt, dass auf Listen und Pauschalisierungen basiert. Ziel ist es, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller nur noch „ein Kreuz“ im Rahmen eines „Globalantrages“ machen müssen, um mit einer einzelnen Bescheinigung möglichst viele Leistungen zu erhalten.
Außerdem wurden durch eine gesonderte AG Inanspruchnahme des Regionalen Ratschlages kreative Lösungen entwickelt (z.B. neue, zielgerichtete Werbemaßnahmen, Mentorenprogramm), wie die Leistungsberechtigten besser erreicht werden können.
Diese Maßnahmen befinden sich momentan in der Umsetzung (Kalkulieren von Pauschalen, Änderung von Leistungsprogrammen, etc.).
zu 3) Mittelzufluss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2011
e) Wie hoch ist die Summe der nicht verausgabten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes im Haushaltsjahr 2011? Warum hat die Regionsverwaltung den zuständigen SWG-Ausschuss nicht über die o.g. BuT-Restmittel und ihre haushalterische Verwendung informiert?
Die nicht verbrauchten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaktes betrugen 6.486.049,25 € für das Jahr 2011.
Der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Gesundheit ist am 28.06.2012 umfassend über den Umfang der verausgabten Mittel informiert wurden. Die zur Verfügung stehenden Mittel waren auch bekannt. Ein Informationsdefizit ist nicht erkennbar.
zu 3) Mittelzufluss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in 2011
f) Was geschieht mit den finanziellen Mitteln, die der Region Hannover im Zuge des Bildungspaketes insgesamt im Jahr 2011 bereitgestellt worden sind, aber nicht im Jahr 2011 nicht von den Familien in Anspruch genommen worden sind? Sind diese Summen zur Gesamtdeckung des Haushalts des Sozialdezernats verwendet worden? Bitte die Verwendung der Beträge unter Angabe der entsprechenden Produkte angegeben!
Die
finanziellen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die im Haushaltsjahr 2011 vereinnahmt wurden, unterliegen weder einer Zweckbindung kraft Gesetz noch einem politischen Beschluss. Der
Anteil nicht beanspruchter Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist dementsprechend in das Gesamtergebnis 2011 der Region Hannover eingeflossen.
Übersicht Mittelverwendung in 2011
Produkt |
Erträge |
Aufwendungen |
Verwendung |
503121 – Leistungen der Unterkunft und Heizung |
19.065.446 € |
5.500.961 € |
Direktzahlungen Gutscheine, Schulsozialarbeit |
503129 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende |
|
5.546.883 € |
Verwaltungs- und Personalkosten, KfA-Anteil, Direktzahlungen an JobCenter |
503511 – Sonstige soziale Hilfen und Leistungen |
|
1.436.165 € |
Leistungen Wohngeld und Kinderzuschlag, qualifizierte Antragsannahme |