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Sehr geehrter Herr Jagau,
nach Art. 6 Abs. 8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (idF v. 18. 5. 2006, Nds. GVBl. S. 203) muss für das Haushaltsjahr, für das erstmals die doppische Buchführung eingeführt wurde, vom Hauptorgan der Körperschaft eine Eröffnungsbilanz beschlossen werden. Die Region hat mit dem Haushaltsjahr 2010 die doppische Buchführung eingeführt, mithin wäre auch zu diesem Haushaltsjahr eine Eröffnungsbilanz zu beschließen gewesen. Meines Wissens liegt bis zum heutigen Tag noch keine Eröffnungsbilanz vor. Das wäre nur dann rechtens, wenn das für Inneres zuständige Ministerium nach Abs. 13 der oben genannten Vorschrift eine entsprechende Ausnahme zugelassen hätte.
Ich frage die Verwaltung :
1.) Liegt der Regionsverwaltung eine Ausnahmegenehmigung für die spätere Erstellung der Eröffnungsbilanz als dem Haushaltsjahr 2010 vor ?
2.) Wenn nein, wann ist mit der Vorlage der Eröffnungsbilanz zu rechnen ?
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1.) Nach Art. 6 Abs. 13 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften kann das für Inneres zuständige Ministerium zulassen, dass die Neuordnung des Haushalts- und Rechnungswesens nach den Vorschriften dieses Gesetzes in begründeten Einzelfällen erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem Haushaltsjahr 2012 erfolgen darf.
Dies bedeutet, dass in Ausnahmefällen erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Genehmigung auf das NKR umgestellt werden kann. Davon hat die Region Hannover aber keinen Gebrauch gemacht, somit muss auch vom zuständigen Ministerium keine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
Für die Erste Eröffnungsbilanz gelten grundsätzlich die festgelegten gesetzlichen Fristen zum Jahresabschluss; danach ist spätestens zum 31.12.2010 über die Erste Eröffnungsbilanz zu beschließen. Diese Frist wurde aber im Jahr der Umstellung von nahezu keiner Kommune eingehalten. Die Region Hannover tauscht sich aber in gewissen Abständen mit dem zuständigen Ministerium aus. Der nächste Austausch findet im Rahmen des Gespräches zur Genehmigung des Haushaltsplanes 2012 statt.
Zu 2.) Nach heutigem Kenntnisstand wird die Erste Eröffnungsbilanz mit Stichtag 01.01.2010 im 3.Quartal 2012 vorgelegt.