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Anfrage gem. § 9 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Zehn Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt - Nachrüstung der regionseigenen Schulen mit Amok-Alarmsystemen
Sehr geehrter Herr Jagau,
der Amoklauf von Erfurt ereignete sich vor zehn Jahren am Vormittag des 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt. Dabei erschoss der 19-jährige Robert Steinhäuser zwölf Lehrer, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizisten. Anschließend tötete er sich selbst. Diese Amoktat mit 17 Todesopfern war der erste durch einen Schüler verübte Amoklauf an einer Schule in Deutschland. Als Konsequenz aus den Amoktaten der zurückliegenden Jahre hat sich die Notwendigkeit ergeben, die Schulen mit Amok-Alarmsystemen zu schützen. Von besonderer Bedeutung sind dabei neben der Handy-Alarmierung Warnfunktionierende Lautsprecheranlagen, neben dem Feueralarm das wichtigste Alarmsystem. Lautsprecheranlagen sind das A und O, damit jeder erfährt, dass er sich im Falle eines Amoklaufs verbarrikadieren muss. Daher ist es wünschenswert, ein drittes Signalzeichen einzuführen. Dieses würde im Falle eines Amoklaufs erklingen, und die Schüler würden sich dann in den Räumen verschanzen, während bei Feueralarm das Gebäude zu verlassen ist. Auch Türschilder innerhalb des Klassenraums sind notwendig, damit Hilferufende im Notfall ihren genauen Aufenthaltsort nennen können. Eine Abfrage der Regionsverwaltung an den 33 regionseigenen Schulen sieben Jahre nach dem Amoklauf von Erfurt (vgl. DS 425/2009) ergab jedoch, dass 19 Schulen noch darauf warteten, dass ihre bestehenden Anlagen nachgerüstet oder neue Systeme installiert werden. Obwohl bereits dringend neue Alarmsysteme gefordert wurden, sah die Regionsverwaltung 2009 nur einen mittelfristigen Handlungsbedarf. Dieses war kaum nachzuvollziehen, da seit den Amoktaten Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen zur notwendigen Standardausstattung in Schulen gehören, um während des Schulbesuchs größtmöglichen Schutz der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez.
Bernward Schlossarek Lieberum
-Regionsabgeordneter- -Referentin-
Antwort der Regionsverwaltung vom 30. Mai 2012
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu Frage 1.
Entsprechend der Haushaltsmittel wurden Lautsprecheranlagen in den Liegenschaften nachgerüstet oder neu installiert. Entsprechende Auflistung siehe Anlage 1 ELA-Anlagen
zu Frage 2.
In acht Schulen werden derzeit Planungen bzw. Umsetzungen von entsprechenden Systemen durchgeführt; siehe hierzu Anlage 1 ELA-Anlagen
zu Frage 3 a.
Der Investitionsaufwand wird auf ca. 970.000 € geschätzt
zu Frage 3 b.
Die regionseigenen Schulen (15 Berufsbildende Schulen, 16 Förderschulen, Hannover-Kolleg und Abendgymnasium) haben nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlasses der Nds. Kultus- Justiz- und Innenminister über Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen vom 9.11.2010 in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft ein individuelles Sicherheits- und Notfallkonzept entwickelt. An dieser Entwicklung – und der Fortschreibung - sind Schülerinnen und Schüler, Elternvertretungen, der Schulträger und außerschulische Fachkräfte beteiligt. Diese Sicherheitskonzepte sind auf die jeweiligen Verhältnisse in den Schulen abzustimmen. Sie orientieren sich hinsichtlich einer Nachrüstungserfordernis vorwiegend an der Raumstruktur des jeweiligen Schulgebäudes und der vorhandenen, technischen Ausstattung. Insofern ist es aus Sicht des Schulträgers nicht zielführend, einheitliche, schulübergreifende Standards im Bereich der Sicherheitstechnik zu entwickeln. Sofern sich aus den jeweiligen örtlichen Konzepten ein konkreter Nach- oder Aufrüstungsbedarf bei Durchsage- oder Signalanlagen, bei Leitsystemen, Türschließungen oder anderen Sicherungsmechanismen ergibt, werden diese Maßnahmen im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung durch den Service Gebäude zeitnah umgesetzt. Auf meine Ausführungen zu den Ziffern 1b, 1c und 2b in der Informationsdrucksache 425/2009 nehme ich insoweit Bezug.
zu Frage 3 c.
Unter Berücksichtigung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel können innerhalb der nächsten Jahre die entsprechenden Anlagen nachgerüstet werden.
zu Frage 3 d.
In allen Liegenschaften können die Klassenräume von innen verschlossen werden.