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Anfrage gem. § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bereich der Barrierefreiheit an den regionseigenen Schulen
Sehr geehrter Herr Jagau,
am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Die Konvention fordert neben einem inklusiven Schulwesen (Artikel 24) auch Maßnahmen zu ergreifen, damit Mobilität und Barrierefreiheit zugunsten behinderter Menschen sichergestellt werden (Artikel 9). Die Region Hannover hat im Bereich der Barrierefreiheit an den Regionsschulen einen Nachholbedarf, wenn die Forderung des Artikels 9 der UN-Behindertenkonvention erfüllt werden soll. In diesem Sinne räumt die Drucksache 290/2009 (II) AaA ein, dass zahlreiche Schulgebäude in der Trägerschaft der Region Hannover nicht vollständig barrierefrei sind und dass es noch nicht einmal ein Handlungsprogramm für den Abbau von Barrieren in den Regionsschulen gibt: „In welchem zeitlichen Rahmen die noch nicht barrierefreien Schulanlagen ausgebaut werden können, wird entscheidend von den finanziellen Möglichkeiten der Region in den kommenden Jahren bestimmt sein. Wenn Geld bereitgestellt würde, ist die bauliche Umsetzung innerhalb von 2 Jahren möglich.“
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
2. In der Drucksache 1090/2010 hat die Verwaltung unter
Ziffer 4d) ausgeführt, dass der umfassende barrierefreie
Ausbau aller regionseigenen Schulgebäude mit einem
Investitionsaufwand von rund 6,1 Mio. Euro verbunden ist.
Wie hoch schätzt die Verwaltung den Investitionsaufwand
heute ein?
3. Wann werden alle regionseigenen Schulen im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention (Artikel 9) barrierefrei und
behindertengerecht sein?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Bernward Schlossarek Lieberum
-Regionsabgeordneter- -Referentin-
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
zu Frage 1
Der aktuelle Umfang der Barrierefreiheit an den Schulen in Trägerschaft der Region ist in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) dokumentiert. Die Änderungen gegenüber dem Stand vom Juni 2009 sind hervorgehoben.
zu Frage 2
Wie in der Informationsdrucksache 290/2009 bereits dargelegt, erfolgte für den umfassenden barrierefreien Ausbau aller regionseigenen Schulgebäude eine grobe Kostenschätzung ohne detaillierte Prüfung der bauaufsichtlichen Vorschriften und ggf. Denkmalschutzauflagen. Mit Blick auf fehlende Detailplanungen und mögliche Indexsteigerungen schätzt die Verwaltung den Investitionsaufwand unverändert mit 6,1 Mio. € ein.
zu Frage 3
Mit der Informationsdrucksache 567/2007 hatte die Verwaltung dargelegt, dass ein Ziel bei der Sanierung von Schulgebäuden -soweit wirtschaftlich vertretbar- der barrierefreie Ausbau ist. Bei aktuellen Sanierungsprojekten wird diese Anforderung berücksichtigt. Zeitliche und finanzielle Ziele zum barrierefreien Ausbau weiterer Schulanlagen hat die Verwaltung auch mit Blick auf die Haushaltssituation nicht definiert.
In welchem zeitlichen Rahmen alle Schulanlagen ausgebaut werden können, wird entscheidend von den finanziellen Möglichkeiten der Region in den kommenden Jahren bestimmt sein. Nach entsprechender Mittelbereitstellung wäre die bauliche Umsetzung innerhalb von 2 Jahren möglich.
Anlage: