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Der Regionsausschuss möge beschließen:
Die Region Hannover soll die Kooperationsvereinbarung zwischen A+B Peine und dem Zweckverband im Bereich der Investitionskosten nachverhandeln:
1. Beteiligung des Landkreises Peine an mindestens einem Drittel der kalkulierten Investitionskosten für die Erweiterung des Bioabfallkompostwerkes Hannover um eine Vergärungsanlage.
2. Alternativ kann auch eine Festschreibung der jährlichen Liefermenge von Bioabfällen in Höhe 18.000 Mg durch den Landkreis Peine erfolgen. Bei der Festlegung der Liefermenge muss in der Kooperationsvereinbarung auch ein Ausgleich für das Unterschreiten der Liefermenge vereinbart werden.
Begründung:
Die Gruppe CDU/Freie Wähler hält die oben erwähnte Veränderung in der Kooperationsvereinbarung zwingend notwendig, da der in der Beschlussfassung vorliegende Vertrag stark einseitig zugunsten des Landkreises Peine ausgehandelt ist.
Das gesamte Investitionsrisiko liegt allein beim Zweckverband und damit bei der Region Hannover. Eine Beteiligung durch den Landkreis Peine ist zwingend erforderlich, um die Gebührenneutralität langfristig zu sichern und um das alleinige finanzielle Risiko der Region Hannover zu mindern.