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Anfrage gem. § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Geschwindigkeitskontrollen/Bußgeldverfahren
Sehr geehrter Herr Jagau,
der Berichterstattung der HAZ vom 24.09.2011 war unter der Überschrift „Blitzer bescheren der Region Rekordeinnahmen“ zu entnehmen: „Die Blitzer und Radarfallen in Stadt und Umland werden der Region Hannover in diesem Jahr Einnahmen in Rekordhöhe bescheren. Bis 30. Juni mussten Temposünder Bußgelder in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro an die Region zahlen. Die Verwaltung rechnet damit, dass sich die Einnahmen bis zum Jahresende auf 7,5 Millionen Euro erhöhen. Das wären 1,8 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.“ Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen zu den zunehmenden Geschwindigkeitskontrollen innerhalb des Regionsgebiets frage ich die Regionsverwaltung:
1. Bußgeldverfahren aufgrund ordnungswidriger
Geschwindigkeitsübertretungen (§ 49 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
§ 3 StVO) in der Region Hannover
a) In welcher Höhe wurden durch die Region Hannover insgesamt Bußgelder aufgrund von ordnungswidrigen Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb des Zeitraumes 01.01.2007 – 01.08.2011 verhängt?
Wie werden die in 2011 eingenommenen Gelder von der Region verwendet?
b) In welcher Höhe wurden die durch die Region Hannover innerhalb des Zeitraumes 01.01.2007 – 01.08.2011 (bitte jährlich angeben) verhängten Bußgelder tatsächlich beglichen?
c) Wie viele Bußgeldverfahren wurden durch die Region Hannover in diesem Zeitraum eingestellt, insbesondere aufgrund der Unverwertbarkeit von Bildmaterial oder der fehlenden Ermittelbarkeit von Fahrzeughaltern?
d) In wie vielen Fällen wurden Bußgeldbescheide der Region Hannover in diesem Zeitraum durch die Gerichte aufgehoben?
2. Geschwindigkeitskontrollen der Region Hannover
seit dem 01.01.2011
a) Wurden seit dem 01.01.2011 so genannte „mobile Geschwindigkeitskontrollen“ durch die Regionsverwaltung durchgeführt? Wenn ja,
1. wie viele mobile Geschwindigkeitskontrollen wurden durch die Region durchgeführt?
2. wie lauteten die maßgeblichen Kriterien zur Auswahl der Standorte „mobiler Geschwindigkeitskontrollen“?
b) Wie viele stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte existieren in der gesamten Region Hannover? Wie viele waren es zum 01.01.2011? Wie lauten die maßgeblichen Kriterien zur Auswahl der Standorte „stationärer Geschwindigkeitsgeräte“, die durch die Region Hannover betrieben werden?
c) Bild Hannover berichtete am 23.09.2011 unter der Überschrift „Region macht Kasse mit Blitzern“: „Hannover - Die Gier nach schnellem Geld ist einfach zu groß. Im nächsten Jahr dürften die Einnahmen noch einmal steigen. Die Region will eine neue Super-Kamera für die mobile Verkehrskontrolle anschaffen. Der Mega-Blitzer soll zwei Fahrspuren gleichzeitig, sogar Kurven überwachen. Kosten des Gerätes: 140.000 Euro! Der Betrag dürfte aber schnell wieder reinkommen, denn die Verwaltung rechnet mit täglichen Einnahmen von 2000 Euro. Blitz-Start noch in diesem Monat.“
1. Nach welchen Kriterien soll der „Mega-Blitzer“ aufgestellt werden? Welche anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden für die Standorte der „Mega-Blitzer“ geprüft?
2. Ist die Aufstellung weiterer „Mega-Blitzer“ im Regionsgebiet geplant?
3. Aus welchen Finanzmitteln wird die geplante Maßnahme finanziert? Sind diese im Haushalt 2011 bereits verankert?
Mit freundlichen Grüßen F.d.R.
Bernward Schlossarek Lieberum
-Regionsabgeordneter- -Referentin-
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zunächst wird im Hinblick auf die erzielten Mehreinnahmen darauf hingewiesen, dass diese im Wesentlichen aus der verstärkten Überwachungstätigkeit der Polizei resultieren, die neben den regionsangehörigen Städten und Gemeinden für die Geschwindigkeitsüberwachung im Gebiet der Region Hannover zuständig ist.
Dies vorangestellt werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1a/b:
Ein Betrag über die insgesamt verhängten Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen kann nicht genannt werden, da für einige Messmethoden keine Einzelpostennachweise geführt werden, das bedeutet, Einnahmen aus Geschwindigkeitsübertretungen werden gemeinsam mit anderen Verstößen (z.B. Rotlicht / Überholverbot ) verwaltet. Aus diesem Grunde lassen sich auch die tatsächlich beglichenen Forderungen nicht darstellen.
Die in 2011 eingenommenen Bußgelder werden verwendet für die Begleichung der Personalkosten, den Unterhalt der Dienstgebäude und -liegenschaften, Anschaffung, Betrieb und Unterhaltung der Messfahrzeuge und –technik sowie für die Bereitstellung von EDV-Technik und Software. Darüber hinaus erhalten die regionsangehörigen Städte und Gemeinden bei eigener Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs durch stationäre Messanlagen und/oder durch mobile Verkehrsüberwachung entsprechend der mit ihnen geschlossen Vereinbarungen einen 40 – 60 %igen Anteil am Bußgeldaufkommen. Sofern, wie in 2011, ein Überschuss entsteht, verbleibt dieser im Haushalt der Region Hannover, ähnlich wie z.B. Erträge aus Steuermitteln.
Zu 1c:
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt auf der Grundlage des RdErl. d. MI v. 02.12..1996-21.1 -05140/12.3-
Nach Nr.4 dieser Vorschrift ist nur Filmmaterial von mindestens durchschnittlicher Qualität auszuwerten. Eine Auswahl erfolgt im Vorgriff auf das einzuleitende Verfahren bereits durch die Erfassungskräfte. Der erfolgreiche Abschluss eines Bußgeldverfahrens hängt dann von einem Zusammenspiel aus der Qualität des Fotomateriales mit Ermittlungsmöglichkeiten sowie sonstigen Bedingungen des Verfahrensrechtes ab. So ergeben sich am Ende eines Bußgeldverfahrens vielfältige Gründe, von einer Verfolgung abzusehen. Inwiefern die Bildqualität direkt oder indirekt ausschlaggebend für eine Verfahrenseinstellung ist, lässt sich nicht quantifizieren.
Im Übrigen sind grundsätzlich alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge für die Verfolgung begangener Ordnungswidrigkeiten geeignet, da die Halterdaten aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes übermittelt werden können und so die Grundlage für eine Verfahrenseinleitung geben.
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge besteht diese Möglichkeit nicht, da ein Zugriff auf ausländische Fahrzeugregister aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen derzeit nicht möglich ist.
Zu 1d:
Wird gegen einen Bußgeldbescheid fristgerecht Einspruch eingelegt und kann die Bußgeldbehörde diesem Einspruch nicht selbst abhelfen, gibt sie den Vorgang gem. §69 Abs. 3 OWiG über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht ab. Die sachliche Zuständigkeit geht damit auf das Amtsgericht über. Ob und in welchem Umfang bzw. nach welchen Kriterien dort Statistiken über Verfahrensabschlüsse geführt werden, wäre bei den für die Region Hannover jeweils zuständigen Amtsgerichte Burgdorf, Burgwedel, Hannover, Lehrte, Neustadt, Springe und Wennigsen oder den als Vollstreckungsbehörden zuständigen Staatsanwaltschaften Hannover / Hildesheim zu erfragen. Erkenntnisse hierzu bestehen nicht.
Zu 2.a.1:
Seit dem 01.01.2011 wurden bis zum 28.11.2011 insgesamt 262 Kontrollen durch die Region Hannover durchgeführt.
Zu 2.a.2:
Die maßgeblichen Kriterien zur Auswahl der Messstandorte ergeben sich aus der Nummer 3 des Gem.RdErl. d. MI u. d. MW vom 07.10.2010 –P22.3-01461/6-
Demnach muss vor jeder Verkehrsüberwachungsmaßnahme auf Grundlage der Erkenntnisse aus der örtlichen Unfalluntersuchung über die Auswahl von Messstellen, die Festlegung von Messzeiten und die Durchführung von Schwerpunkteinsätzen Einvernehmen mit der zuständigen Polizeiinspektion erzielt werden.
Für sämtliche Messstellen, die von regionsangehörigen Kommunen und den regionseigenen Messfahrzeugen bedient werden, ist dieses Einvernehmen hergestellt worden.
Zu 2b:
In der Region Hannover existieren derzeit 4 stationäre Messgeräte:
- Wunstorf (ein Gerät, welches rotierend an 10 verschieden Standorten im dortigen Stadtgebiet eingesetzt wird)
- Garbsen (B6 OT Meyenfeld)
- Hemmingen (Ortsdurchfahrt B 3)
- Ronnenberg (Ortsdurchfahrt B 217)
Diese Geräte werden nicht von der Region Hannover betrieben, sondern gem. § 164 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG von den jeweiligen Städten als zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Zu 2.c.1:
Bei dem sog. „Mega-Blitzer“ handelt es sich um eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage des Typs ESO-ES 3.0. Der verwendete Begriff „Mega-Blitzer“ ist zumindest irreführend. Es handelt sich hierbei um ein handelsübliches Messgerät, welches wie übrigens auch jedes andere mobile Gerät die Geschwindigkeiten der durchfahrenden Fahrzeuge misst und Verstöße mittels eines Fotos dokumentiert.
Die hier verwendete Messtechnik des Einseitensensors ist bei der Region Hannover bereits seit 12/2002 im Einsatz gewesen. Das damals angeschaffte Gerät ist jedoch technisch verbraucht und fototechnisch defekt. Es handelt sich hierbei um eine Ersatzbeschaffung. Die Leistungsmerkmale sind weitgehend mit dem in 2011 angeschafften Gerät identisch.
Dass ein technisch aktuelles Geschwindigkeitsmessgerät 2 Fahrspuren gleichzeitig misst, ist obligat. Die Funktion, in Kurven messen zu können, war ein wesentlicher Grund, diese Messtechnik anzuschaffen, da besonders in Kurven eine erhöhte Unfallgefahr herrscht und entsprechende Lagen auf diesem Wege überwacht werden können.
Die Kriterien, nach denen das Gerät zum Einsatz kommt, ergeben sich aus meinen Ausführungen zum Punkt 2.a.2.
Für die Prüfung weiterer Maßnahmen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. bauliche Maßnahmen, Hinweisschilder, Piktogramme etc…) sind gemäß § 164 Abs.1 Nr.1 NKomVG die regionsangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.
Diesbezügliche Fragen können somit nur von dort beantwortet werden.
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Zu 2.c.2:
Für das Haushaltsjahr 2012 sind Mittel für ein weiteres Fahrzeug im Haushaltsplanentwurf eingeplant. Eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Anschaffung ist noch nicht getroffen worden.
Zu 2.c.3:
Das in 2011 angeschaffte Fahrzeug wurde als investive Maßnahme finanziert. In der Drucksache 280/2011 wurde über die außerplanmäßige Auszahlung informiert.