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Anfrage gem. § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Brandsicherheitsschauen an Schulen in der Region Hannover
Sehr geehrter Herr Jagau,
der Neuen Deister Zeitung vom 14.04.2011 war zu entnehmen: „Ein Bericht der Brandschutzprüferin der Region Hannover hat die Grundschule Völksen dazu veranlasst, das Obergeschoss für den Unterrichtsbetrieb zu sperren. Davon betroffen sind drei Räume und eine Küche […]. Im Mittelpunkt der Kritik steht offenbar das Treppenhaus, das unter anderem aus Holz und damit leicht entflammbar ist. Somit fehle ein sicherer Rettungsweg, hieß es. Eine Alternative wäre laut Brandschutzprüfung eine Außentreppe.“
Vor diesem Hintergrund frage ich:
a) An welchen weiteren Schulen in der Region Hannover fanden – wie in dem Artikel erwähnt – im Schuljahr 2010/11 Brandsicherheitsschauen statt?
b) Welche Ergebnisse erbrachten diese Begehungen
bezogen auf jede Einzelschule?
c) Wer überprüft, dass die festgestellten Mängel auch tatsächlich in den Schulen abgestellt werden? Wann finden diese Überprüfungen statt?
d) Sind die von den Brandschützern der Region Hannover festgestellten Mängel von dem jeweiligen Schulträger abgestellt worden?
e) Wie viele Schulen haben die Brandschutzprüfer der Region Hannover von 2007-2011 aufgesucht?
a) Der Informationsdrucksache 235/2010 vom 19.04.2010 ist auf Seite 1 zu entnehmen: „Im Rahmen der Erarbeitung eines Sanierungsprogramms wurde an allen Regionsschulen eine hauptamtliche Brandschau bzw. eine Begehung durchgeführt. Die dabei festgestellten Brandschutzmängel wurden in verbindliche Auflagen (=zwingend gesetzlich erforderlich) und Empfehlungen unter dem Aspekt des Bestandsschutzes (im Rahmen von Sanierungen umzusetzen) eingestuft. Eine Bestandsaufnahme zum Umfang der ausstehenden Brandschutzmaßnahmen mit Klassifizierung und Angabe der voraussichtlichen Kosten ist als Anlage beigefügt. Es wird angestrebt, die vollständige Umsetzung notwendiger Brandschutzmaßnahmen mit den dafür erforderlichen Finanzmitteln innerhalb von 2 Jahren zu realisieren.“
1. Welche Brandschutzmängel (verbindliche Auflagen) an welchen Schulen wurden seit dem 19.04.2010 im Rahmen der aktuellen Schulsanierungsprojekte beseitigt?
2. Wurden Empfehlungen der Brandschau als Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes, die unter dem Aspekt des Bestandsschutzes nicht verpflichtend erfüllt werden müssen, im Rahmen der aktuellen Schulsanierungsprojekte durchgeführt? Falls ja, welche Maßnahmen an welchen Schulen?
b) Der Informationsdrucksache 1162/2010 vom 30.09.2010 ist zu entnehmen, dass ca. 20 Schulgebäude der regionseigenen Schulen über keine Brandmeldeanlagen (BMZ) verfügen. Wie viele regionseigene Schulgebäude sind seitdem mit einer BMZ nachgerüstet worden? In welchem Zeitraum sollen die übrigen Schulgebäude mit einer BMZ ausgestattet werden?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Bernward Schlossarek Lieberum
-Regionsabgeordneter- -Referentin-
Antwort der Regionsverwaltung vom 18. April 2012
zu Frage 1a
Im Schuljahr 2010/11 wurden an 26 Schulen oder in Teilbereichen von Schulen (z. B. Versammlungsstätten, Sporthallen), Brandschauen durchgeführt. Im einzelnen wird auf die Anlage 1 verwiesen.
zu Frage 1 b
Die wesentlichen Mängel sind in der Anlage 1 aufgelistet. Bis auf die in der Anfrage erwähnte Grundschule in Springe, OT Völksen, wurden aufgrund von Brandschauen in keiner Schule Mängel festgestellt, die eine Sperrung von Teilen der Schule zur Folge hatten.
zu Frage 1 c
Die Frage kann nur für die Bauaufsicht der Region Hannover (zuständig für
Isernhagen, Burgwedel, Uetze, Hemmingen, Wennigsen, Gehrden, Pattensen) beantwortet werden. Wie die einzelnen Kommunen, die eine eigene Bauaufsicht haben, vorgehen, könnte nur nach Einzelabfrage bei den jeweiligen Bauaufsichten beantwortet werden.
Der von den Brandschutzprüferinnen und Brandschutzprüfern (BSP) erstellte Bericht wird in der Regel dem Schulträger, ggf. auch dem Schulleiter sowie der zuständigen Bauaufsicht mit der Bitte um weitere Veranlassung in eigener Zuständigkeit zugestellt.
Die Bauaufsicht berücksichtigt dabei eventuell vom BSP nicht feststellbare Ausnahmen/Befreiungen auf Grundlage von Baugenehmigungen oder des Bestandsschutzes. Die Schulträger werden aufgefordert die Mängel zu beheben.
Bei Mängeln, die bauliche Maßnahmen erfordern, wird nach einer angemessenen Frist nachgefragt, ob die Mängel behoben wurden und ggf. an die Ausführung erinnert.
Bei der Schulträgerschaft handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe, in die die Bauaufsicht nicht ohne weiteres eingreifen darf. Eine formelle Durchsetzung oder die Anwendung von Zwangsmaßnahmen seitens der Bauaufsicht (außer bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben) kann daher nicht erfolgen.
zu Frage 1 d
Die Behebung der Mängel erfolgt in eigener Verantwortung durch die Schulträger, für Rückfragen und zur Beratung steht die Bauaufsicht jedoch zur Verfügung:
Rechtliche Grundlage: Niedersächsisches Schulgesetz, insbesondere §§ 43, 108 und 111, die die umfangreiche Verantwortlichkeit von Schulleiter und Schulträger regeln.
Auch der RdErl. d. MK v. 28.07.2008 – 23.5-40 183/2 - Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen nimmt den Schulleiter bezüglich Freihaltung von Rettungswegen etc. in die Pflicht.
Manchmal resultiert aus den festgestellten Mängeln auch ein neuer Bauantrag (z.B. Nutzung und Möblierung von Fluren), der entsprechend von der Bauaufsicht bearbeitet, beurteilt und ggf. genehmigt wird.
Unabhängig von den Brandschauen nach dem Brandschutzgesetz begeht die Bauaufsicht Schulen mit Versammlungsstätten sowie die zugehörigen Rettungswege im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung nach Versammlungsstättenverordnung (alle 3 Jahre) sowie überprüft regelmäßig technische Anlagen (wenn keine Überprüfung durch Sachverständige). Auch bei der Abnahme von neu genehmigten Gebäudeteilen oder Umbauten erfolgen Überprüfungen durch die Bauaufsicht.
Eine regelmäßige Begehung von Schulen > 3000m2 auf Grundlage der SchulbauRL wurde mit der Novelle 2000 abgeschafft.
zu Frage 1 e
Die Brandschutzprüfer der Region Hannover haben 236 Schulen im Zeitraum von 2007-2011 aufgesucht.
Zu Frage 2, Punkt 1
Der aktuelle Status der Beseitigung von Brandschutzmängeln (1. Priorität) an den Schulen in Trägerschaft der Region ist in der beigefügten Tabelle (Anlage 2) dokumentiert. Die Änderungen gegenüber dem Stand vom März 2010 ist in der Spalte Status 1. Quartal 2012 dargestellt.
zu Frage 2, Punkt 2
Die Empfehlungen der Brandschauen (2. Priorität) mit dem Status 1. Quartal 2012 sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 2) dokumentiert. Die Änderungen gegenüber dem Stand vom März 2010 sind in der Spalte Status 1. Quartal 2012 dargestellt.
zu Frage 2 b
In dem Zeitraum seit März 2009 wurden an zwei Schulstandorten Brandmeldeanlagen installiert, sowie an zwei Standorten eine Erweiterung bzw. Erneuerung vorgenommen. An der Anna-Siemsen-Schule wird derzeit eine Vorrüstung der Kabel vorgenommen. Die Veränderungen gegenüber der Informationsdrucksache 1162/2010 sind in der beigefügten Tabelle (Anlage 3) farblich dokumentiert.
Die Anlagen können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.