Änderungsantrag gemäß § 7 Absatz 3 der Geschäftsordnung zur Beschlussdrucksache 158/2011 „Resolution gegen
Argrarfabriken“
In die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naherholung am 16. Juni 2011
In die Sitzung des Regionsausschusses am 21. Juni 2011
In die Sitzung der Regionsversammlung am 28. Juni 2011
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag der Beschlussdrucksache 158/2011 wird durch den folgenden Text ersetzt:
Resolution zum verantwortungsbewussten Umgang mit modernen Tierhaltungsanlagen
Der Tierschutz ist ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches Anliegen, dessen Rahmenbedingungen auf europäischer und Bundesebene geregelt sind. Im Grundgesetz
ist der Tierschutz als eine rechtspolitische Staatsaufgabe festgeschrieben worden.
Darüber hinaus wird aktuell im Streit um die Genehmigung großer Tierhaltungsanlagen auch immer wieder über das Bauordnungs- und Planungsrecht
diskutiert.
Im Interesse aller in der Region lebenden Menschen wird deshalb die folgende Resolution beschlossen:
Die Regionsversammlung
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geht davon aus, dass die Regionsverwaltung als Genehmigungsbehörde für Tierhaltungsanlagen nach rechtsstaatlichen Prinzipien
entscheidet.
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spricht sich gegen die Ausweisung von Vorranggebieten für gewerbliche Großanlagen
aus, um die Entwicklungspotentiale der regionalen Landwirtschaft nicht zu gefährden.
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bekennt sich zu einer modernen, leistungs- und wettbewerbsfähigen, am technischen Standard orientierten Landwirtschaft in der Region
Hannover, die auf einer artgerechten Tierhaltung basiert und die darüber hinaus qualitativ hochwertige Produkte erzeugt.
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fordert die parlamentarischen Gremien von Bund und Land auf, im Interesse der Verbraucher[1], der Landwirte sowie der betroffenen
Anwohner, die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden gesetzlichen Regelungen zu schaffen, um Mensch, Tier und Natur zu schützen. Dazu gehören im Einzelnen:
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Intensivierung der Forschung hinsichtlich Keimbelastungen und Gerüchen, um Gesundheitsbeeinträchtigungen auszuschließen. In
der Folge muss der neuste technische Standard zum Maßstab werden.
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Prüfung und Bemühungen, den Tierschutzplan Niedersachsen bereits vor dem Jahr 2018 vollständig umzusetzen.
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Im Interesse eines weiterhin gedeihlichen Miteinanders von heimischer Landwirtschaft und der Bevölkerung ist die
Düngemittelverordnung hinsichtlich des Ausbringens von Gülle in Verdichtungsgebieten wie der Region Hannover zu überprüfen. Darüber hinaus sind die Kontrollen zur Einhaltung der
Vorgaben der Düngemittelverordnung engmaschiger durchzuführen.
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Schaffung von landesweit einheitlichen Standards zum Brandschutz.
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Einsatz dafür, dass die 2007 unter Beteiligung des Bundesrates erfolgten Änderungen bei den immissonsrechtlichen
Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Öffentlichkeitsbeteiligung für Tierhaltungsanlagen überpüft werden.
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Schaffung einheitlicher Standards für den Bereich der Europäischen Union, um die Verlagerung der Tierhaltung in EU-Staaten mit
niedrigem Standard zu unterbinden.
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Gewährleistung dafür, dass Verbaucher bei tierischen Produkten durch eine eindeutige Kennzeichnung erkennen können, aus
welcher Haltungsform sie stammen und wie sie erzeugt wurden.
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bittet diejenigen, die große Tierhaltungsanlagen betreiben, auf freiwilliger Basis über die zur Zeit noch geltenden Vorschriften
hinaus die Mindestabstände zur Wohnbebauung zu vergrößern, den Einbau von Filteranlagen vorzunehmen, der Berücksichtigung des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes Rechnung zu tragen und
verantwortungsbewusst mit der produzierten Gülle umzugehen.
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beauftragt die Regionsverwaltung darüber hinaus damit, sich für die Schaffung eines regionalen Markenzeichens mit dem Ziel der
regionalen Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte aktiv einzusetzen bzw. diese zu fördern. Ein solches Markenzeichen mit hohem Wiedererkennungswert bietet die Chance, regionale
Produkte im Lebensmitteleinzelhandel zu etablieren und durch Transparenz Vertrauen beim Verbraucher zu erzielen bzw. zurückzugewinnen. Erfahrungen zeigen, dass sich damit auch die
gerechtfertigt höheren Preise gegenüber „anonymen“ Lebensmitteln durchsetzen lassen.
Begründung:
Wird mündlich erläutert.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Eberhard Wicke
Fraktionsvorsitzender CDU
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gez.
Dieter Lüddecke
Fraktionsvorsitzender FDP
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[1] Wir haben auf Grund der besseren Lesbarkeit die
männliche Form gewählt. Bei der Wahl der männlichen Form ist zugleich auch immer die weibliche Darstellungsform gemeint