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Anfrage gemäß § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Schulmittelfonds und Bildungspaket
Sehr geehrter Herr Jagau,
die Regionsversammlung hat in ihrer Sitzung am 27. Mai 2008 die Einrichtung eines Schulmittelfonds an den regionseigenen Schulen für Kinder beschlossen. Für das Schuljahr 2008/2009 wurden erstmalig rund 150.000 Euro für diesen Zweck in den Haushalt eingestellt. Die Auszahlung des Betrags bzw. die Ausgabe von Sachmitteln für Schul- und Lernmaterial bzw. Verbrauchsmittel erfolgt durch die jeweilige Schule. Wie jedoch der Informationsdrucksache 120/2010 zu entnehmen ist, wurden 2008 insgesamt nur 38.456,54 € und 2009 nur 28.737,86 € ausgezahlt. Da die in den Haushalt eingestellten Gelder für den Schulmittelfonds nur in geringem Maße abgerufen wurden, wurde dieser in voller Höhe im Haushaltsjahr 2010 als Konsolidierungsmaßnahme identifiziert.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Schulmittelfonds 2010
a) Wie stellt sich der Mittelabfluss aus dem Fonds für das Haushaltsjahr 2010 und an den einzelnen regionseigenen Schulen dar?
b) Wie viele Schülerinnen und Schüler erhielten im Haushaltsjahr 2010 -aufgeschlüsselt nach den einzelnen Schulen- Mittel aus dem Fonds? (und in welcher Höhe?)
c) Wie hoch ist der Anteil derjenigen Schülerinnen und Schüler im Haushaltsjahr 2010 an den einzelnen Schulen, die die maßgebliche Einkommensgrenze geringfügig überschreiten?
d) Wurden an den einzelnen Schulen in Trägerschaft der Region Hannover im Haushaltsjahr 2010 Beträge ausgezahlt oder Sachmittel für Schul- und Lernmaterial bzw. Verbrauchsmittel ausgegeben? (Bitte nach Schulen aufgeschlüsselt darstellen.)
2. Schulmittelfonds als Haushaltssicherungsmaßnahme
a) Warum wurde der Schulmittelfonds als Konsolidierungsmaßnahme für das HH Jahr 2010 eingesetzt?
b) Warum wurde der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport nicht über diesen Sachverhalt informiert?
c) Warum wurde der Schulmittelfonds im Produkt Förderschulen für das Haushaltsjahr 2011 von der Regionsverwaltung wieder in voller Höhe in den Haushalt eingestellt, obwohl die vorgesehenen Mittel in den Vorjahren nur in geringem Maße abgerufen wurden?
d) Welche Einzelmaßnahmen aus dem Teilhaushalt 40 Fachbereich Schulen und dem Teilhaushalt 41 Kultur wurden 2010 als Konsolidierungsmaßnahmen eingesetzt? Bitte alle Maßnahmen einzeln aufführen.
3. Schulmittelfonds als Haushaltssicherungsmaßnahme
a) Besteht vor dem Hintergrund des Bildungspakets für die auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch angewiesenen Kinder und Jugendlichen noch die Notwendigkeit für einen regionseigenen Schulmittelfonds?
b) Gibt es in der Regionsverwaltung Überlegungen, die eingestellten Mittel des Schulmittelfonds in andere schulische Bereiche zu übertragen (z. B. Bauunterhaltung, Sanierung von Schulraum, Brandschutzmaßnahmen)?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez. Bernward Schlossarek Lieberum
Regionsabgeordneter -Referentin-
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Antwort zu 1.
Aus dem Haushaltsansatz des Schulmittelfonds wurde insgesamt ein Betrag von 654,54 € ausgezahlt. Der Förderschule Calenberger Schule wurden als einziger Schule aus diesem Fonds Mittel im Haushaltsjahr 2010 für 13 Schülerinnen und Schüler bereitgestellt, da hier schon zum Jahresbeginn schulseits entsprechende Zusagen gemacht wurden.
Von den 13 Schülern waren 9 aus Haushalten, die die Einkommensgrenze geringfügig überschritten (max. 50,00 € pro Kind auf Antrag). Die Calenberger Schule hat sowohl Zuschüsse zu Klassenfahrten gezahlt als auch gegen Vorlage entsprechender Belege Kosten für Schul- und Lernmaterial ausgegeben.
Antworten zu 2a / 2b:
Die Vorgabe des mit der Drucksache 114/2010 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2010 bestand darin, insgesamt eine Minderausgabe in Höhe von 25 Mio. € zu erzielen. Im Rahmen der Bewirtschaftung der jeweiligen Budgets waren die Dezernate und Fachbereiche aufgefordert, Einsparungen zu erzielen.
Die Budgethoheit der Fachbereiche innerhalb des entsprechenden Teilhaushaltes blieb davon jedoch unberührt, um flexibel auf sich evtl. verändernde Ausgabebedarfe reagieren zu können. Dies galt natürlich auch für den politisch beschlossenen Schulmittelfonds.
Aufgrund des geringen Mittelabflusses (siehe Aw. Zu 1) sind diese Haushaltsmittel dann jedoch Bestandteil bzw. Beitrag der zu erzielenden Gesamtminderausgabe geworden.
Antwort zu 2c:
Bei Einführung des Schulmittelfonds (siehe Drucksachen 363/2007, 570/2007 und 151/2008) und der dazugehörigen Protokolle der SKS - Sitzungen bestand Einigkeit, dass es sich bei der Leistung des Schulmittelfonds um eine originäre Aufgabe des Bundes handele. Eine Befristung ist zwar seinerzeit angedacht worden, jedoch nicht beschlossen worden. Ein politischer Antrag auf Rücknahme des Schulmittelfonds ist bisher nicht eingebracht worden und die Ausgestaltung des Bildungs- und Teilhabepaketes war bis zum Frühjahr 2011 noch offen, so dass die Regionsverwaltung infolgedessen diese Fondsmittel erneut für den Haushalt angemeldet hat.
Antwort zu 2d:
Das wesentliche Volumen der Konsolidierungsmaßnahmen 2010 setzt sich wie folgt zusammen:
1. 10%ige Reduzierung der Schülerbudgetansätze:
352.000 €.
2. Erhöhung der Gastschulgeldeinnahmen um rund
140.000 €, eingeplant waren 125.000 €.
3. Schulmittelfonds rund 156.000 € ab 2010
4. Personalkosten rund 18.000 € ab 2010
Die Konsolidierungsmaßnahmen des Teilhaushaltes 41 Kultur werden vom Team Kultur nachgereicht.
Antwort zu 3 a.
Über die Wirkung des Bildungs- und Teilhabepaket kann derzeit noch keine Einschätzung abgegeben werden.
Antwort zu 3 b.
Nach derzeitiger Entwicklung könnten nicht benötigte Mittel für den sich abzeichnenden Mehrbedarf bei der Schülerbeförderung eingesetzt werden.