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Anfrage gem. § 8 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Schulausfall in der Region Hannover
Sehr geehrter Herr Jagau,
erneut hat die Information der Region Hannover zum Schulausfall die betroffenen Schüler und ihre Eltern nur sehr spät erreicht. Nachdem die Region Hannover im Januar 2007 beim „Monstersturm“ Kyrill mit einer viel zu späten Anordnung den Schulausfall verfügt hatte, wiederholte sich dieser Vorgang am Dreikönigstag. Obwohl das regionseigene Beförderungsunternehmen RegioBus den Busverkehr in Teilen der Region aufgrund des anhaltenden Eisregens bereits um 5.30 Uhr einstellte und kommuniziert hatte, brauchte die Regionsverwaltung noch eine Stunde Bedenkzeit, um über den Schulausfall zu entscheiden. Die Wetterlage kam nicht überraschend. Es bestand für die Region Hannover seit dem Vorabend eine Unwetterwarnung. Alle benachbarten Landkreise haben frühzeitig entschieden und umfassend informiert. Als der Schulausfall im Umland der Region Hannover im Radio gegen 6.40 Uhr bekannt gegeben wurde, waren bereits die ersten Schülerinnen und Schüler unterwegs zu ihren Bushaltestellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
a) Wie sind die zeitlichen Abläufe nach dem „Ablaufplan Unterrichtsausfall“ innerhalb der Regionsverwaltung vom Bekanntwerden einer Unwetterwarnung bis zur Information der Bevölkerung über einen witterungsbedingten Schulausfall?
b) Wie und durch welche Medien ist „nach dem Ablaufplan Unterrichtsausfall“ die zeitnahe Information der Eltern, Schüler und Lehrer sichergestellt?
c) Ist der „Ablaufplan Unterrichtsausfall“ seit 2007 modifiziert bzw. einer Evaluation unterzogen worden?
a) Wann genau (Zeitpunkt) hat die Regionsverwaltung entschieden, den Unterricht im Umland der Region ausfallen zu lassen? Wann genau ist diese Entscheidung an die Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen/Region weitergeleitet worden?
b) Wie ist es zu erklären, dass die Regionsverwaltung den spät eintreffenden „Regen und die Eisbildung“ (vgl. Berichterstattung der HAZ vom 07.01.2011) im Gebiet der Region Hannover als Begründung für die verzögerte Entscheidung anführt, obwohl das für die Schülerbeförderung zuständige Busunternehmen RegioBus bereits um 5.30 Uhr erklärte, dass die Busse wegen des Blitzeises zum Teil die Betriebshöfe nicht verlassen konnten und die Buslinien im Bereich Springe und Neustadt nicht mehr bedient werden könnten? Warum hat die Regionsverwaltung vor diesem Hintergrund (Unterrichtsausfall ist für diejenigen Bezirke anzuordnen, in denen die Schülerbeförderung wegen einer witterungsbedingten besonderen Gefahrensituation nicht mehr gewährleistet werden kann.) nicht schon um 5.30 Uhr zumindest für Neustadt, Springe, Barsinghausen, Gehrden und Wennigsen den Unterrichtsausfall verfügt?
c) Am 6. Januar 2011 war erst um 6.31 Uhr auf der Homepage der Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen/Region zu lesen: „In der Region Hannover fällt nur im Umland der Unterricht an allen allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen am 06.01.2011 aus. In der Stadt Hannover findet der Unterricht statt!“ Die Region Hannover informierte zeitverzögert und widersprüchlich (Hannover ist auch Teil der Region Hannover) auf hannover.de: „Aufgrund von Eisglätte fällt heute, Donnerstag, 06. Januar 2011, der Unterricht an allen allgemein bildenden Schulen, Förderschulen und berufsbildenden Schulen in der Region Hannover aus. In der Landeshauptstadt Hannover findet der Unterricht statt.“
Warum hat die Regionsverwaltung den Unterrichtsausfall nicht mit der prägnanteren Formulierung der Verkehrsmanagement-Zentrale Niedersachsen/Region auf hannover.de bekanntgegeben?
a) Gibt es Überlegungen der Regionsverwaltung, nach dem Vorbild der o.g. Landkreise die betroffenen Eltern und Schüler zeitnah per SMS oder E-Mail zu benachrichtigen?
b) Wie will die Regionsverwaltung künftig sicherstellen, dass die Nachricht über den Schulausfall die Schüler nicht erst auf dem Schulweg oder an der Bushaltestelle erreicht?
Mit freundlichen Grüßen f.d.R.
gez.
Bernward Schlossarek Lieberum
-Regionsabgeordneter- -Referentin-
Antwort der Regionsverwaltung vom 05. April 2011
Die Entscheidung über den Ausfall des Unterrichts wegen extremer Witterungsverhältnisse und über „Hitzefrei“ hat sich nach dem RdErl. des Nds. Kultusministeriums vom 20.08.2005 in der jeweils gültigen Fassung zu richten – ein Auszug ist als Anlage beigefügt.
Zu 1
Es wurde lediglich in einem Fall am 02.02.2010 um 22.30 Uhr für den 03.02.2010 Unterrichtsausfall wegen überfrierender Nässe verfügt. Die Meldung wurde unmittelbar nach der Entscheidung an die Polizeidirektion weiter gegeben.
Zu 2 a
Die Regionsleitstelle erhält mehrmals am Tag Wettermeldungen vom Deutschen Wetterdienst (DWD). Wetterwarnungen werden zum Teil großräumig (für Teilgebiete Niedersachsens), und zum Teil für die Region Hannover ausgegeben. Nicht selten kommt es vor, dass Wetterwarnmeldungen nach einigen Stunden wieder aufgehoben werden, da sich das Wetter anders entwickelt als ursprünglich erwartet. Insoweit hat es sich bewährt, die Entscheidung über den Unterrichtsausfall nicht von der Wetterwarnmeldung, sondern von der tatsächlichen Witterungslage in den frühen Morgenstunden abhängig zu machen.
Durch die Regionsleitstelle wird aufgrund einer Wetterwarnmeldung des DWD die Entwicklung der Witterungslage sowie die Zugbahn der Wetterfront im Internet beobachtet und mit verschiedenen Stellen wie Polizei, VMZ sowie benachbarten Leitstellen abgeglichen. Ergeben sich aus den gewonnenen Erkenntnissen Anzeichen, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen können, weil aufgrund der tatsächlichen Straßenverhältnisse die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde, wird gegen 04.30 Uhr die zuständige Fachdezernentin über die Witterungslage informiert. Wird auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse eine Entscheidung über den Unterrichtsausfall getroffen, teilt die Regionsleitstelle die Entscheidung der Polizeidirektion Hannover mit, die auch die Weitergabe an die Rundfunkanstalten über die VMZ Niedersachsen veranlasst. In der Regel werden dann die ersten Meldungen über Unterrichtsausfall gegen 05.30 Uhr ausgestrahlt. Zeitgleich informiert die Regionsleitstelle die Schulämter und die Schulleitungen sowie das Team Kommunikation der Region Hannover über den Unterrichtsausfall über das eingerichtete t-mobile Alarmsystem. Das Team Kommunikation stellt die entsprechenden Informationen umgehend auf der Internetseite der Region bereit.
Zu 2 b
Die Erziehungsberechtigten, Lehrer, Schülerinnen und Schüler werden derzeit entsprechend der Erlasslage über Rundfunk informiert. Weiterhin können Informationen auf der Internetseite „hannover.de“ und auf der Internetseite der VMZ Niedersachsen eingesehen werden. Die VMZ bietet darüber hinaus einen RSS-Feed an, der abonniert werden kann. Der RSS-Feed wird nach Übertragung der Meldungen aus den Landkreisen in das Rechnersystem für Verkehrsmeldungen an PCs und internetfähige Handys verschickt.
Zu 2 c
Bis 2007 mussten bei Anordnung von Unterrichtsausfall einzelne beteiligte Stellen wie z.B. Schulleitungen und Schülerbeförderungsunternehmen von der Leitstelle einzeln per Telefon informiert werden. Seit 2007 wurden die Kommunikations- und Informationswege optimiert. Inzwischen werden die Schulämter und die Schulleitungen unverzüglich über das in 2007 neu eingerichtete t-mobile Alarmruf - System informiert. Darüber hinaus wurden in 2007 die Schulämter der Städte und Gemeinden, die Ordnungsämter, der Fachbereich Schulen, die Schülerbeförderungsunternehmen und die Organisationseinheiten der Regionsverwaltung in „E-Mail-Gruppen“ zusammengefasst, diese werden unmittelbar über Fax und E-Mail von der Regionsleitstelle informiert.
Zu 3 a
Die Regionsleitstelle hat am 06.01.2011 gegen 02.41 Uhr eine Unwetterwarnung erhalten, diese wurde bis 04.30 Uhr im üblichen Verfahrensweg (s. 2a) abgeprüft. Es lagen bis zu diesem Zeitpunkt keine Anzeichen und keine Meldungen vor, dass Schülerinnen und Schüler die Schule aufgrund der Einstellung der Schülerbeförderung oder aufgrund einer unzumutbaren Gefährdung auf dem Schulweg nicht erreichen können. Gegen 04.59 Uhr hat die Regionsleitstelle eine erneute Unwetterwarnung erhalten die ausschließlich den Landkreis Nienburg betraf.
Um 05.50 Uhr hat die Regionsleitstelle von einem im Einsatz befindlichen Rettungswagen Kenntnis über Straßenglätte infolge gefrierenden Regens erhalten. Von der Leitstelle wurde hieraufhin bei der RegioBus nachgefragt, ob die Schülerbeförderung noch sichergestellt werden könne. Die RegioBus teilte mit, dass bereits der Busverkehr in verschiedenen Bereichen eingestellt worden sei und in der nächsten Stunde weitere Buslinien eingestellt werden müssten. In der weiteren Abstimmung mit der Fachdezernentin wurde daraufhin Unterrichtsausfall angeordnet und im Anschluss an diese Entscheidung, etwa gegen 06.10 Uhr, die Polizeidirektion Hannover über die Entscheidung informiert und gebeten, die Information unverzüglich an die Rundfunkanstalten weiter zu geben. Die erste Meldung im Rundfunk erfolgte im Anschluss an die Nachrichten um 06.30 Uhr.
Zu 3 b
Die Regionsleitstelle hat erst gegen 05.50 Uhr durch aktive Nachfrage bei der RegioBus von der Einstellung des Busbetriebes aufgrund des „Blitzeises“ in verschiedenen Bereichen Kenntnis erhalten. Eine Information der Regionsleitstelle, über eine möglicherweise geplante oder erfolgte Einstellung des Busbetriebes zu einem früheren Zeitpunkt ist weder durch die RegioBus noch durch die VMZ erfolgt.
Zu 3 c
Die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover haben jeweils für ihr Gebiet über den Unterrichtsausfall zu entscheiden.
Von 2003 bis Anfang 2010 entschied die Region Hannover aufgrund einer Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Hannover für beide Gebietskörperschaften über den Unterrichtsausfall. Diese Vereinbarung wurde Anfang 2010 von der Landeshauptstadt Hannover aufgekündigt. Die Landeshauptstadt entscheidet seit 2010 wieder selbst über den Unterrichtsausfall in ihrem Gebiet.
Auf „hannover.de“ ist richtigerweise auch darauf hingewiesen worden, dass in der Landeshauptstadt Hannover der Unterricht dennoch stattfindet. Soweit die Formulierung auf „hannover.de“ an diesem Morgen dennoch zu Verwirrungen geführt haben sollte, wird zukünftig darauf geachtet, die Differenzierung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover noch deutlicher in den Vordergrund zu stellen.
Zu 4 a
Derzeit werden die technischen Möglichkeiten geprüft, künftig einen SMS-Dienst auch für die Region Hannover anzubieten.
Eine Abfrage bei den benachbarten Landkreisen hat ergeben, dass verschiedene Landkreise auf ihrer Internetseite auf die Internetseite der VMZ verweisen. Andere Landkreise stellen neben Informationen auf ihrer eigenen Internetseite auch eine Information über SMS zur Verfügung. Allerdings gibt es zwischenzeitlich auch unter Verwendern erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Dienstes, so wurde der SMS - Service im Landkreis Peine wieder abgeschafft, weil ca. 20 % der registrierten Teilnehmer nicht erreicht wurden. Im Landkreis Osnabrück haben Teilnehmer die SMS aufgrund des hohen SMS-Aufkommens zu einem bestimmten Zeitpunkt („Neujahrseffekt“) erst nach vier Stunden erhalten.
Des Weiteren wird geprüft, einen Newsletter mit RSS-Feed, (vgl. Landkreis Schaumburg) einzurichten. Im Rahmen weiterer Überlegungen ist geplant, die immer wiederkehrenden Fragen zum Unterrichtsausfall und deren Beantwortung auf der Internetseite „hannover.de“ bereit zu stellen. Darüber hinaus gibt es auch Überlegungen, ggf. in Kooperation mit den Schulen (z. B. im Rahmen eines Elternsprechtages regelmäßig zum Herbst eines jeden Jahres oder durch entsprechende Informationsblätter) die Erziehungsberechtigten über den witterungsbedingten Schulausfall und die verschiedenen Informationswege zu informieren.
Zu 4 b
Künftig wird die Information der Schülerinnen und Schüler, durch gestraffte Informationswege bis spätestens 5.30 Uhr über Rundfunk und - soweit umsetzbar - die geplanten Dienste sichergestellt. Dies wird dadurch möglich sein, dass die RegioBus nunmehr die Regionsleitstelle frühzeitig über die Einstellung des Busbetriebes informieren wird.
Es wird ferner zukünftig Sorge dafür getragen, dass im Rundfunk und auch auf „hannover.de“ explizit darauf hingewiesen wird, dass die Erziehungsberechtigten auch bei fehlender Anordnung des Unterrichtsausfalls das Recht haben, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn sie eine Gefährdung auf dem Schulweg befürchten. Es wird auch darauf hingewiesen werden, dass selbst bei angeordnetem Unterrichtsausfall jede Schule geöffnet ist und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt ist.
Auszug aus dem o.g. RdErl. d. MK:
Die Entscheidung über Unterrichtsausfall trifft nach den kommunalrechtlichen Vorschriften die Region Hannover für das Regionsgebiet mit Ausnahme der Landeshauptstadt Hannover, die weiterhin selbst zuständig ist.