CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
24.11.2010
Anfrage gem. § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Genehmigung von Hühnermastanlagen
Sehr geehrter Herr Jagau,
die ständig zunehmende Errichtung von riesigen Mastanlagen, vor allem Hühnermastanlagen, führt zu immer größeren Problemen für Mensch, Tier und Natur.
Deshalb will der hiervon besonders betroffene Landkreis Emsland schärfere Auflagen bei der Genehmigung derartiger Mastanlagen anwenden.
Auch in der Region liegen Anträge auf Genehmigung von Hühnermastanlagen vor.
Deshalb frage ich die Verwaltung, ob sie bereit ist,
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Willi Lindhorst
-CDU-Regionsabgeordneter-
Antwort der Regionsverwaltung vom 22.12.2010
Vorlage Nr. 1283/2010:
Zu den Fragen 1) und 2):
In allen Genehmigungsverfahren werden sowohl die genannten OVG / NRW- Urteile (vom
14.1.2010 und 10.5.2010) als auch die Erkenntnisse des VDI 4250 Richtlinienentwurfs
berücksichtigt.