CDU-Fraktionsgeschäftsstelle, Tel.: 05 11/ 616 - 2 21 90, Kontakt
17.12.2009
Anfrage gem. § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung zur schriftlichen Beantwortung
Präventiver Brandschutz an den Schulen der Region
Sehr geehrter Herr Jagau,
für die CDU-Regionsfraktion ist die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler an den regionseigenen Berufs- und Förderschulen ein sehr wichtiges Thema. Schadensfeuer in Schulen sind nicht zuletzt durch Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes relativ selten. Oft wird daher die Gefahr unterschätzt oder verdrängt. Sollte es aber zu einem Schadensfeuer (wie zuletzt am 28.08.2009 in der BBS Springe) kommen, ist gerade in Gebäuden mit Menschenansammlungen wie zum Beispiel an den großen Berufsbildenden Schulen eine Gefährdung aller Betroffenen vorhanden, auch wenn es sich zunächst nur um einen kleinen Brand handelt. Die größte Gefahr geht von dem Brandrauch aus. Dieser breitet sich sehr schnell aus und ist hochgiftig. Im Brandrauch beträgt die Sichtweite oft nur unter 2 – 3 Meter. Außerdem kann der Brandrauch heiße und unvollständig verbrannte Gase transportieren, die bei Kontakt mit Sauerstoff schlagartig durchzünden können. Die Gefährdungen durch das eigentliche Feuer sind meist geringer, da dieses zunächst nur örtlich begrenzt ist und daher leicht umgangen oder bekämpft werden kann. Da ich bei meinen Besuchen der regionseigenen Schulen vor allem in den älteren Schulgebäuden fehlende zweite Fluchtwege und veraltete Brandschutzmaßnahmen gesehen habe, frage ich vor diesem Hintergrund die Verwaltung:
a) An welchen Schulen entsprechen die Brandschutzmaßnahmen nicht den
gesetzlichen Anforderungen?
b) Welche Brandschutzmaßnahmen (u. a. zweiter Fluchtweg,
Brandschutztüren) sind an den jeweiligen Schulstandorten
zu treffen, um einen Standard zu erreichen, der den gesetzlich
vorgegebenen Brandschutzbestimmungen (SchulbauR) entspricht?
c) Wie hoch sind die dafür voraussichtlich in Ansatz zu bringenden
Kosten? Innerhalb welchen Zeitrahmens kann die vollständige Umsetzung
notwendiger Brandschutzmaßnahmen gewährleistet werden?
a) Verfügen alle Schulen in Trägerschaft der Region Hannover über die in
Punkt 14.6 der SchulbauR vorgesehenen Brandmelde- und
Alarmierungsanlagen?
b) Wenn Frage a) verneint wird, wann plant die Verwaltung den Einbau dieser
im Ernstfall lebensrettenden technischen Anlagen?
c) Rauchmelder sind in Schulen momentan noch nicht grundsätzlich
vorgeschrieben. Im Rahmen der Baugenehmigung werden aber häufig
Brandmeldeanlagen gefordert, die dann auch - in gefährdeten Bereichen von Schulen – Rauchmelder vorsehen. Die Entscheidung trifft der
vorbeugende Brandschutz bzw. der zuständige Brandschutzprüfer oder die
Bauaufsicht. Welche Schulen haben Nachrüstungsbedarf an
Rauchmeldern angemeldet? Welche Kosten sind für die Nachrüstung mit Rauchmeldern zu veranschlagen?
Für eine Beantwortung der offenen Fragen -insbesondere der zum Thema Brandschutz aus meiner Anfrage vom 18.06.2009- bis Ende Januar 2010 wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernward Schlossarek
-Regionsabgeordneter-